GmbH Namensgebung bei Neugründung strittig mit IHK

13. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)
GmbH Namensgebung bei Neugründung strittig mit IHK

Guten Tag,

ich habe eine aktuelle Frage:

Ich betreibe ein Einzelunternehmen (Vertrieb von Sportartikeln einer bestimmten Sportart) und hatte vor, das Gewerbe einzustellen zugunsten einer GmbH Neugründung.
2 Gesellschafter (meine Gattin und ich), ich allein werde GF.

Seit über 5 Jahren gibt es also meine aktuelle Firma, die auch unter dem Namen Blablabla-Sports (Name geändert, ich hoffe jetzt mal daß es keine solche Firma namentlich gibt) einschlägig bekannt ist. Der Name ist nicht gleich der Sportart, aber umschreibt sie gekonnt im weitesten Sinne. Hatte ich mir mal ausgedacht, es gibt keine weitere Firma die so in Deutschland heisst und mir gehören auch die gleich lautenden Domains .de und .com.
Gesellschaftervertrag ist entworfen, alles eingestielt mit Notar und Steuerberater. Namensgebung soll einfach Blablabla-Sports GmbH lauten, so ist man bekannt. Keine Einwände von Notar und Steuerberater, eher Zuspruch.

Der Notar hatte dennoch generell mal angeraten, die IHK zu informieren. Ein Telefonat war mehr als ernüchternd. Der zuständige Mann der IHK wird den Namen so nicht akzeptieren, beruft sich auf einen § 18.1 HGB, nach dem die Namenswahl Blablabla-Sports GmbH eine reine Sachaussage/Werbeaussage wäre. Es geht um irgendeinen Kennzeichnungs-Charakter.

Im Klartext heißt das, er wird der Namensgebung widersprechen oder ich wähle einen anderen Namen. Etwa "BBS Blablabla-Sports GmbH" (also ein Kürzel davor aus der eigentlichen Bezeichnung zusammengefasst) oder aber z.B. Blablabla-Sports GmbH in Verbindung mit meinem Realnamen.

Ich bin damit nicht einverstanden, habe das auch so noch mal schriftlich angemängelt, da unzählige Firmen (GmbHs) ebenso (ähnlich) ihre Namensgebung gewählt hatten.
Sogar andere Firmen alleine nur in dieser Sportart haben diese auch so benannt. Die IHK hat es nicht mal nötig darauf zu antworten, ich habe mehrere Beispiele gebracht. Die Firmen sind nicht schon 10 Jahre am Markt, sondern deutlich kürzer.

Ich halte das Vorgehen im Großen und Ganzen harmlos ausgedrückt für einen "Spleen" der zuständigen Person.

Für den Fall daß ich mich darüber hinwegsetze und die GmbH dennoch mit BlablaBla-Sports GmbH an den Start bringe, welche Möglichkeiten hat die IHK tatsächlich?

Meine Beweggründe sind natürlich, daß ich so mit dem Firmennamen bekannt bin bei Kunden und Lieferanten, ich entsprechende Domains usw. glatt übergebe, Visitenkarten, Sticker, Aufkleber und Schriftzüge und und und. Eine relativ kurze Namensgebung halte ich so oder so für positiv.

In über 5 Jahren hat sich die IHK einen Kehricht um mich gekümmert oder ist mal vorstellig geworden.

Wer kann mir helfen?

Viele Grüße und danke schon mal

thoren.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

§18 I HGB :

quote:<hr size=1 noshade>Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. <hr size=1 noshade>


Daher dürfte "Wintersport GmbH" oder "Automobil KG" (in den jeweiligen Branchen) wohl berechtigt auf Widerspruch stoßen.

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#2
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Ok, das sind wirklich sehr allgemeine Namen in dem Beispiel.

Was wäre aber z.B. mit diesen, um bei den speziellen Beispielen zu bleiben:

Snowcraft-Sports GmbH

oder

Motorpowered-Automobil KG

Das kommt meinem Fall näher, um etwa bei den zitierten Branchen zu bleiben.

Wohlgemerkt nehme ich nicht die Sportart in meinem Namen auf! Lediglich "..........-Sports" wie oben zitiert.
Den Namen gibt es nicht als Sportart und auch nicht artverwandt. Es gibt kein weiteres Geschäft was so in Deutschland heisst.

Der IHKler verlangt also die Namensgebung SCS Snowcraft-Sports GmbH oder MPA Motorpowered-Automobil KG o.ä.



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