GmbH Namensgebung bei Neugründung strittig mit IHK

13. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)
GmbH Namensgebung bei Neugründung strittig mit IHK

Guten Tag,

ich habe eine aktuelle Frage:

Ich betreibe ein Einzelunternehmen (Vertrieb von Sportartikeln einer bestimmten Sportart) und hatte vor, das Gewerbe einzustellen zugunsten einer GmbH Neugründung.
2 Gesellschafter (meine Gattin und ich), ich allein werde GF.

Seit über 5 Jahren gibt es also meine aktuelle Firma, die auch unter dem Namen Blablabla-Sports (Name geändert, ich hoffe jetzt mal daß es keine solche Firma namentlich gibt) einschlägig bekannt ist. Der Name ist nicht gleich der Sportart, aber umschreibt sie gekonnt im weitesten Sinne. Hatte ich mir mal ausgedacht, es gibt keine weitere Firma die so in Deutschland heisst und mir gehören auch die gleich lautenden Domains .de und .com.
Gesellschaftervertrag ist entworfen, alles eingestielt mit Notar und Steuerberater. Namensgebung soll einfach Blablabla-Sports GmbH lauten, so ist man bekannt. Keine Einwände von Notar und Steuerberater, eher Zuspruch.

Der Notar hatte dennoch generell mal angeraten, die IHK zu informieren. Ein Telefonat war mehr als ernüchternd. Der zuständige Mann der IHK wird den Namen so nicht akzeptieren, beruft sich auf einen § 18.1 HGB, nach dem die Namenswahl Blablabla-Sports GmbH eine reine Sachaussage/Werbeaussage wäre. Es geht um irgendeinen Kennzeichnungs-Charakter.

Im Klartext heißt das, er wird der Namensgebung widersprechen oder ich wähle einen anderen Namen. Etwa "BBS Blablabla-Sports GmbH" (also ein Kürzel davor aus der eigentlichen Bezeichnung zusammengefasst) oder aber z.B. Blablabla-Sports GmbH in Verbindung mit meinem Realnamen.

Ich bin damit nicht einverstanden, habe das auch so noch mal schriftlich angemängelt, da unzählige Firmen (GmbHs) ebenso (ähnlich) ihre Namensgebung gewählt hatten.
Sogar andere Firmen alleine nur in dieser Sportart haben diese auch so benannt. Die IHK hat es nicht mal nötig darauf zu antworten, ich habe mehrere Beispiele gebracht. Die Firmen sind nicht schon 10 Jahre am Markt, sondern deutlich kürzer.

Ich halte das Vorgehen im Großen und Ganzen harmlos ausgedrückt für einen "Spleen" der zuständigen Person.

Für den Fall daß ich mich darüber hinwegsetze und die GmbH dennoch mit BlablaBla-Sports GmbH an den Start bringe, welche Möglichkeiten hat die IHK tatsächlich?

Meine Beweggründe sind natürlich, daß ich so mit dem Firmennamen bekannt bin bei Kunden und Lieferanten, ich entsprechende Domains usw. glatt übergebe, Visitenkarten, Sticker, Aufkleber und Schriftzüge und und und. Eine relativ kurze Namensgebung halte ich so oder so für positiv.

In über 5 Jahren hat sich die IHK einen Kehricht um mich gekümmert oder ist mal vorstellig geworden.

Wer kann mir helfen?

Viele Grüße und danke schon mal

thoren.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Schneller als der Rechtsweg kann die Gründung der Firma in der nächsten Stadt mit einer anderen IHK sein. Nimms Telefon und frag dich einfach durch bis du eine IHK findest die mitmacht. Gründe dort und zieh dann eben um :-)

Solange die IHK nicht mitmacht wird das nichts.

Alternativ verlängere den Namen aus Blablabla-Sports GmbH macht
Uwe Mustermann und Blablabla-Sports GmbH

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Na ja, mit einem Unternehmen einer IHK hinterherziehen kann die Lösung nicht sein.

Begründung der IHK:
§ 18.1 HGB, nach dem die Namenswahl Blablabla-Sports GmbH eine reine Sachaussage/Werbeaussage wäre. Es geht um irgendeinen Kennzeichnungs-Charakter.

Nehmen wir an, die Firma vertreibt Artikel für Tauchsportler und will sich Tauchsport GmbH nennen, dann ist diese Firmierung tatsächlich nicht kennzeichnend genug. Tauchsport Thoren GmbH oder Thoren Tauchsport GmbH kennzeichnet schon wesentlich genauer. Ich kenne mich mit dem Thema zwar nicht aus, aber auf den Seiten der IHK Berlin habe ich folgende m. E. einleuchtende Erklärung gefunden:

<I>Sachfirma

In der Sachfirma wird die Branche oder der Tätigkeitsbereich des Unternehmens durch Gattungsbegriffe wiedergegeben, z. B. "Immobilien" oder "EDV-Beratung". Die Verwendung eines Gattungsbegriffes allein, erfüllt jedoch mangels Unterscheidungskraft und auch dem Freihaltebedürfnis anderer Unternehmen nicht die firmenrechtlichen Anforderungen. Durch Hinzufügen eines individualisierenden Zusatzes kann die notwendige Unterscheidungskraft aber hergestellt werden. Beispiele für solche Zusätze sind Buchstabenkombinationen wie "XYZ Immobilien KG" oder Phantasiezusätze wie "ARTOS
</I>

Passt das zu deinem Namensproblem? Wenn ja, dann nützt der Umzug des Unternehmens überhaupt nichts. Sowieso ist eine Kammer keine Stelle, die nach Sachbearbeiter-Gusto entscheiden kann, sondern im hoheitlichen Auftrag zur Überwachung der Einhaltung von entsprechenden Gesetzen/Regelungen beauftragt ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

In einigen IHK sitzt an der Stelle der Entscheidung ein ......
an denen man mit "Argumenten" kaum vorbei kommt. Ich kenn eine Firma die wollte Webtechniker nehmen, was auch nichts beschreibt.

Mit denen zu streiten dauert ewig, da die IHK so was durch alle Instanzen verfolgen würde. Die kämpfen ja um Ihre Existenz, denn wenn alle merken das die keiner braucht......

Also würde ich betteln, jammern, und dann eben tricksen. Es gibt IHK die über jeder neue Firma froh sind. Und IHK wie Stuttgart oder München, die am liebsten die Tür verschließen würden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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