GmbH - "Die" Gesellschaftsform
31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 233830 Aufrufe Mehr zum Thema:GmbH, Gesellschaft, Gesellschaftsrecht
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die in der letzten Zeit am häufigsten gewählte rechtsfähige Gesellschaftsform in Deutschland. Sie verspricht ein Unternehmerdasein mit begrenztem Einsatz und beschränktem Risiko. - Da die GmbH eine juristische Person ist, haften ihre Gesellschafter nur in der Höhe des Gesellschaftsvermögens, nicht mit ihrem Privatvermögen, was wohl das entscheidende Kriterium für die Gründung einer GmbH ist.
Eine GmbH kann zu jedem Zweck gegründet werden, es muss kein Handelsgewerbe betrieben werden.
Die Gründung einer GmbH ist, was die Kapitaleinlage betrifft, relativ einfach. - Das Mindestkapital beträgt 25.000,- €, es muss bei der Gründung nur zur Hälfte eingezahlt werden, soweit es sich nicht um eine Ein-Mann-Gründung handelt.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: GmbH - 'Die' GesellschaftsformSeite 2: Wer kann eine GmbH gründen?Seite 3: Wie gründet man eine GmbH?Seite 4: Die Stellung des GeschäftsführersSeite 5: Wer sind die Gesellschafter?Seite 6: Die StammeinlageSeite 7: Haftung der GesellschafterSeite 8: Wie sicher ist die GmbH wirklich?Seite 9: Die Ein-Mann-GesellschaftSeite 10: Steuerrechtliches der GmbHSeite 11: Wechsel der Gesellschaftsform



