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GmbH - "Die" Gesellschaftsform

AFP VOM 31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 220256 Aufrufe
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GmbH, Gesellschaft, Gesellschaftsrecht

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die in der letzten Zeit am häufigsten gewählte rechtsfähige Gesellschaftsform in Deutschland. Sie verspricht ein Unternehmerdasein mit begrenztem Einsatz und beschränktem Risiko. - Da die GmbH eine juristische Person ist, haften ihre Gesellschafter nur in der Höhe des Gesellschaftsvermögens, nicht mit ihrem Privatvermögen, was wohl das entscheidende Kriterium für die Gründung einer GmbH ist.

Eine GmbH kann zu jedem Zweck gegründet werden, es muss kein Handelsgewerbe betrieben werden.
Die Gründung einer GmbH ist, was die Kapitaleinlage betrifft, relativ einfach. - Das Mindestkapital beträgt 25.000,- €, es muss bei der Gründung nur zur Hälfte eingezahlt werden, soweit es sich nicht um eine Ein-Mann-Gründung handelt.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: GmbH - 'Die' Gesellschaftsform
Seite 2: Wer kann eine GmbH gründen?
Seite 3: Wie gründet man eine GmbH?
Seite 4: Die Stellung des Geschäftsführers
Seite 5: Wer sind die Gesellschafter?
Seite 6: Die Stammeinlage
Seite 7: Haftung der Gesellschafter
Seite 8: Wie sicher ist die GmbH wirklich?
Seite 9: Die Ein-Mann-Gesellschaft
Seite 10: Steuerrechtliches der GmbH
Seite 11: Wechsel der Gesellschaftsform

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