Glücksspiel in Spanien - Die neue Rechtslage

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Das Gesetz 13/2011 vom 27.05.2011 (Gesetz über die Regulierung des Glücksspiels) für in Spanien angebotene Glücksspiele

In Spanien bestand bis Mitte des Jahres 2011 eine gewisse staatliche Regelungslücke für das Angebot von bestimmten Glückspielen. Nur in den autonomen spanischen Gebieten bestanden teilweise sehr unterschiedliche Regelungen. Daher konnten Glücksspiele unter bestimmten Voraussetzungen (beispielsweise online) angeboten werden, ohne dass dafür eine Genehmigung beantragt werden musste bzw. dies Kosten nach sich zog. Um dieser Problematik entgegen zu wirken wurde in Spanien das Gesetz 56/2007 vom 28. Dezember über die Maßnahmen zur Förderung der Informationsgesellschaft verabschiedet, mit dem der spanischen Regierung aufgegeben wurde, einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Glücksspielen und Wetten herkömmlicher Art und Weise und insbesonders derer, die online angeboten werden, zu erstellen. Mit dem am 29.05.2011 in Kraft getretenen Gesetz 13/2011 vom 27.05.2011 (im Folgenden: Gesetz über die Regulierung des Glücksspiels) reguliert Spanien nun die verschiedensten Modalitäten des „Glückspiels“.

In den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Regulierung des Glücksspiels fallen kostenpflichtige, nicht gelegentlich angebotene Glücksspiele. Darunter versteht der Gesetzgeber Glücksspiele, die regelmäßig oder dauerhaft angeboten werden oder die einen Teil der normalen Tätigkeit des Glücksspielveranstalters bildet.

Robert Engels
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Zu den in den Anwendungsbereich aufgenommenen Glückspielmodalitäten gehören u.a. Lotterien, Wetten, Losverfahren und Geschicklichkeitsspiele.

Ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Gesetz über die Regulierung des Glücksspiels fällt weiterhin jede grenzüberschreitende Veranstaltung einer der Glückspielmodalitäten, d.h. die Veranstaltung eines Glücksspiels durch eine juristische oder natürliche Person mit Sitz im Ausland, die in Spanien residenten Personen angeboten wird.

Nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen regional angebotene Glücksspiele, die weiterhin durch die Gesetze der autonomen Gebiete geregelt werden, bzw. lediglich gelegentlich angebotene Glücksspiele.

Das Gesetz über die Regulierung des Glücksspiels und die dieses ausführenden und konkretisierenden Königlichen Dekrete und Ministerialverordnungen regeln insbesondere die Anforderung an die Werbung für Glücksspiele, den Verbraucherschutz, die Voraussetzungen für die erforderlichen Lizenzen und Zertifikate, die ein Veranstalter eines Glücksspiels benötigt, die entstehenden Gebühren und Steuern, die Anforderung an die eingesetzte Software und die Sicherheit der Systeme sowie die Konsequenzen bei Verstößen.

Beispielsweise benötigt jeder Veranstalter eine „Generallizenz“ für den Betrieb einer der Glücksspielmodalitäten und innerhalb dieser Kategorie wiederum eine „Einzellizenz“ für jedes spezielle „Spiel“ an sich. Diese Lizenzen werden für festgelegte Zeiträume vergeben.

Die Teilnahmebedingungen an den staatlich festgelegten Vergabeverfahren sind äußerst detailliert festgelegt. Danach müssen die interessierten Veranstalter die Anträge auf Vergabe der Lizenzen zu bestimmten Fristen bei der eigens für diesen Zweck gegründeten Behörde (Comisión Nacional del Juego) unter Beifügung umfangreicher Dokumentation einreichen. Bei den Veranstaltern muss es sich um juristische Personen des spanischen Rechtes in Form einer Aktiengesellschaft oder einer entsprechenden europäischen Gesellschaftsform handeln, deren einziger Zweck die Organisation, Kommerzialisierung und Durchführung von Glücksspielen sein darf.

Die Vielzahl der Bedingungen und Voraussetzungen sowie das komplexe Vergabeverfahren verhindern eine komplette Darstellung an dieser Stelle. 

Fazit:

Der spanische Staat hat mit dem Gesetz über die Regulierung des Glücksspiels und den dieses ausführenden und konkretisierenden Königlichen Dekrete und Ministerialverordnungen ein umfangreiches Regelwerk geschaffen, dass die Veranstaltung von Glücksspielen in Spanien vor hohe Hürden organisatorischer, administrativer und finanzieller Art stellt. Die unübersichtliche und höchst unterschiedliche Regelung der autonomen Gebiete wird damit nur noch in rein regionalen Fällen zur Anwendung kommen. Wie sich das Glücksspiel im spanischen Recht nach Abschluss der ersten Vergabeverfahren ordnet und wie konsequent der spanische Staat gegen die Veranstalter vorgeht, die nun ohne Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Glücksspiele anbieten, bleibt abzuwarten.

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Robert Engels
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