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Glockengeläut am frühen Morgen für Anwohner zumutbar

AFP VOM 19.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 912 Aufrufe
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Glockengeläut, Kirche, Kirchglocke, Religionsfreiheit

Unterlassungsklage gegen Kirchengemeinde abgelehnt

Wer in der Nähe einer Kirche wohnt, muss Glockengeläut in den frühen Morgenstunden ertragen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies in einem Urteil die Klage eines Anwohners ab, der gegen das liturgische Geläut in seiner Nachbarschaft vorgehen wollte, weil dieses seine Religionsfreiheit einschränke. Dieses Geräusch sei aber für einen Anwohner zumutbar, "und zwar auch unter Berücksichtigung seiner Grundrechte, insbesondere der Religionsfreiheit", befanden die Richter.

Der Kläger wohnt dem Gericht zufolge in einem Ort südlich von Stuttgart in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer evangelischen Kirche. In dieser läute werktags um sechs Uhr Morgens für zwei Minuten die große Betglocke. Obwohl er selbst Mitglied der evangelischen Landeskirche ist, sah sich der Kläger von dem Geläut in seiner Religionsfreiheit eingeschränkt: Er werde gezwungen, das akustische religiöse Zeichen zu hören, das ihn zudem beim Lesen der Bibel oder der Meditation störe. Vor Sonnenaufgang wohne dem Glockenläuten außerdem ein heidnisches, der Abwehr böser Geister dienendes Element inne.

Die beklagte Kirchengemeinde berief sich ebenfalls auf die die Religionsfreiheit. Der Brauch werde seit langem gepflegt und sei sozial angemessen. Dieser Ansicht folgten auch die Richter. Das Glockengeläut sei ein "herkömmliches, sozial angemessenes und allgemein akzeptiertes" Geräusch, und die gesetzlich geschützte Nachtruhe sei um sechs Uhr sowieso vorbei.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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