Gleichzeitig privat & gewerblich vermieten?

9. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2014 14:17:07
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)
Gleichzeitig privat & gewerblich vermieten?

Liebe Leser,

darf ein Vermieter eine Räumlichkeit im Haus (Küche) sowohl privat an eine WG, als auch gewerblich an Pensionsgäste vermieten?
Und wenn ja, darf er dies auch ohne Angabe im Mietvertrag der WG machen?


Danke im Vorraus.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Ist diese Küche tatsächlich an die WG vermietet worden, oder sind nur die einzelnen Zimmer vermietet und Küche und Bad zur Mitbenutzung?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2014 14:17:07
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Im Mietvertrag wurde deutlich eine Küche vermietet. Eine Mitbenutzung wurde nirgens erwähnt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Na weil die früheren Antworten nicht das waren, was sie hören wollte - vielleicht hört man ja in einem neuen Thread endlich das was man will....

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2014 14:17:07
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich weiß nicht inwiefern sich meine jetzige Frage mit dem vorherigen Beitrag widerspricht ? Wir wissen mitlerweile dass wir im Recht sind. Es geht jetzt nur um ein Schreiben in dem wir eine Überlassung der Nutzungrechte einfordern und um ein weiteres Argument mit einzubinden stellte ich nun diese Frage um die rechtliche Gegegenbeit zu checken!


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2014 14:17:07
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

an 3,141592653 :

Und wieso bildest du dir überhaupt ein meine Zufriedenheit über die Antworten einzuschätzen und hier breit zu treten?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Wir wissen mitlerweile dass wir im Recht sind.


Dann klage eure Rechte beim zuständigen Amtsgericht und nicht in einem Forum ein

quote:
nun diese Frage um die rechtliche Gegegenbeit zu checken!


Wenn du doch bereits zu wissen scheinst, dass ihr im Recht seid, dann reicht das doch für eine Unterlassungsklage.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2014 14:17:07
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich versteh dein Problem nicht. Es geht doch garnicht darum wo ich meine Rechte einklage und was da schon im Petto ist?
Ich habe lediglich eine Frage gestellt, wenn du die Antwort nicht kennst ist doch in Ordnung.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Ich habe lediglich eine Frage gestellt,


Und Antworten hast du in diesem und auch in dem anderen Thread bekommen, nicht verstanden. Wenn du jetzt noch weitere Antworten wünscht, dann bemühe einen Anwalt!

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2014 14:17:07
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich lese nur Gegenfragen und Vorwürfe.Oder wo wurde die Frage konkret beantwortet ob man einen Raum gewerblich UND privat gleichzeitig vermieten darf? Der Hintergrund hat mit dieser Frage doch überhaupt nichts mehr zutun.

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