Liebe Leser,
darf ein Vermieter eine Räumlichkeit im Haus (Küche) sowohl privat an eine WG, als auch gewerblich an Pensionsgäste vermieten?
Und wenn ja, darf er dies auch ohne Angabe im Mietvertrag der WG machen?
Danke im Vorraus.
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Gleichzeitig privat & gewerblich vermieten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ist diese Küche tatsächlich an die WG vermietet worden, oder sind nur die einzelnen Zimmer vermietet und Küche und Bad zur Mitbenutzung?
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Im Mietvertrag wurde deutlich eine Küche vermietet. Eine Mitbenutzung wurde nirgens erwähnt.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und warum fängst du einen neuen Thread an?
http://www.123recht.net/5-junge-Studenten-vs-hinterhaeltige-Vermieterin-__f444284.html
Oder seid ihr umgezogen?
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Na weil die früheren Antworten nicht das waren, was sie hören wollte - vielleicht hört man ja in einem neuen Thread endlich das was man will....
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
Ich weiß nicht inwiefern sich meine jetzige Frage mit dem vorherigen Beitrag widerspricht ? Wir wissen mitlerweile dass wir im Recht sind. Es geht jetzt nur um ein Schreiben in dem wir eine Überlassung der Nutzungrechte einfordern und um ein weiteres Argument mit einzubinden stellte ich nun diese Frage um die rechtliche Gegegenbeit zu checken!
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an 3,141592653 :
Und wieso bildest du dir überhaupt ein meine Zufriedenheit über die Antworten einzuschätzen und hier breit zu treten?
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quote:
Wir wissen mitlerweile dass wir im Recht sind.
Dann klage eure Rechte beim zuständigen Amtsgericht und nicht in einem Forum ein
quote:
nun diese Frage um die rechtliche Gegegenbeit zu checken!
Wenn du doch bereits zu wissen scheinst, dass ihr im Recht seid, dann reicht das doch für eine Unterlassungsklage.
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Ich versteh dein Problem nicht. Es geht doch garnicht darum wo ich meine Rechte einklage und was da schon im Petto ist?
Ich habe lediglich eine Frage gestellt, wenn du die Antwort nicht kennst ist doch in Ordnung.
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quote:
Ich habe lediglich eine Frage gestellt,
Und Antworten hast du in diesem und auch in dem anderen Thread bekommen, nicht verstanden. Wenn du jetzt noch weitere Antworten wünscht, dann bemühe einen Anwalt!
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Ich lese nur Gegenfragen und Vorwürfe.Oder wo wurde die Frage konkret beantwortet ob man einen Raum gewerblich UND privat gleichzeitig vermieten darf? Der Hintergrund hat mit dieser Frage doch überhaupt nichts mehr zutun.
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Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
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- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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