Gleichbehandlung bei Mieterhöhung wegen Modernisie

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Caro0815
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Gleichbehandlung bei Mieterhöhung wegen Modernisie

Hallo Forum,
ich beabsichtige, an meinem vermieteten 7-FH einige Modernisierungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Grundsätzlich könnte ich meines Wissens die Kosten durch eine Mieterhöhung auf die Mieter umlegen. Ich möchte jedoch nur bei zwei Mietern die Miete wegen Modernisierung erhöhen, da diese deutlich weniger zahlen als die anderen. Wäre es grundsätzlich zulässig, die (anteiligen) Kosten nur auf diese beiden Mieter umzulegen und den anderen Mietern die Mieterhöhung zu ersparen? Somit könnte ich die Mieten der einzelnen Mieter angleichen. Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Falls ich mein Anliegen nicht ganz so verständlich ausgedrückt haben sollte, liegt das daran, dass ich hier Neuling bin und bitte dieses zu entschuldigen.
Gruß, Caro

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
da diese deutlich weniger zahlen als die anderen


Der richtige Weg ist also:

Zuerst ganz normale Mieterhöhung für die beiden Mieter und anschließend Modernisierungserhöhung für alle Mieter (unter Beachtung der Formalien).



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Caro0815
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die superschnellen Tipps!
Von einer "normalen" Mieterhöhung möchte ich lieber absehen und nur die Mieterhöhung wegen Modernisierung durchsetzen. Diese ist nämlich weniger anfechtbar, da ich diese Kosten ja korrekt aufführen und nachweisen werde. Bei einer normalen Mieterhöhung sehe ich das Problem, dass es zwar einen Mietspiegel gibt, jedoch nicht eine eindeutige Zuordnung. Da die beiden besagten Mieter sehr streitsüchtig sind, ist mit einer Klage zu rechnen. Und wenn ich beispielsweise 40 Cent / qm mehr verlange und mit der Gesamtmiete immer noch deutlich unter dem qm-Preis des Mietspiegels liege, könnte ein gegnerischer Anwalt oder der Richter die Zuschläge bzw. Abzüge zum im Mietspiegel vorgesehenen Preis anders bewerten und ich erhielte dann einen Kompromissvorschlag, dass ich nur 20 Cent / qm mehr erhalte. Wenn ich dann die von mir zu tragenden Anwalts- und Gerichtskosten dagegen halte, hätte ich die Mieterhöhung wahrscheinlich erst in 10 Jahren raus. Dieses wissen die rechtschutzversicherten Mieter und deshalb klagen sie ja auch gegen jede Änderung. Mit Erfolg, denn sie zahlen heute noch die gleiche Miete wie bei ihrem Einzug vor 20 Jahren, weil der Voreigentümer aufgegeben hat. Bei einer Mieterhöhung durch Modernisierung sehe ich deutlich mehr Chancen.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
Bei einer Mieterhöhung durch Modernisierung sehe ich deutlich mehr Chancen.


Da kann es auch genügend Streitpotential geben und damit Anlass für eine Klage. Ich würde bei Deinem geplanten Vorgehen von einem streitsüchtigen Mieter z.B. erwarten, dass er wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz klagt. Ob er so eine Klage gewinnen würde, ist eine ganz andere Sache. Prächtig kann man sich auch darüber streiten, wo die genaue Abgrenzung zwischen Modernisierungs- und Instandhaltungskosten liegt.

Da ist eine normale Mieterhöhung schon einfacher durchzusetzen. Wenn man natürlich als Vermieter selbst dann kein Klagerisiko eingehen will, wenn man offensichtlich im Recht ist, dann wird man auf keinem Weg eine Mieterhöhung durchsetzen können.


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#5
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

Mache es wie Morti vorschlägt.

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#6
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Was interessiert Dich der Mietspiegel ?

Du hast doch fünf Vergleichswohnungen; such Dir die drei passenden raus.



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Beide Mieterhöhungen nach 558 BGB wie nach 559 BGB müssen gut begründet sein, da kommt man nicht drumherum.

Dass eine Modernisierungsmieterhöhung einfacher gehen soll, kann ich nicht erkennen. Ganz im Gegenteil es sind erheblich formale Vorschriften, wenn z.B. die Mieterhöhung nur 10% überschritten wird verlängert sich das ganze auf insgesamt 9 Monate etc.

Fazit: Zuerst Vergleichsmietenerhöhung/ortsübl. VglM und die muss sauber begründet sein. Je nach Mietspiegel gibt es Interpretationsspielraum, der exakt ausgelotet sein muss, v.a. was bzw. wie die zuständige Amtsgerichtssprechung üblicherweise vollzogen wird. München ist da anders wie Berlin oder Hamburg als Beispiel.

Es gibt also nicht nur gänzlich unterschiedliche Mietsppiegel sondern auch unterschiedliche praktische Anwendung der Rechtsprechnung Die kriegt mann dann raus, wenn man :

Haus und Grund (VorOrt) fragt
andere erfahrene Vermieter !
Internet
Anwälte die Vorort sind

Nicht so einfach das Ganze aber notwendig um in einem späteren Klageverfahren möglichst auf der sicheren Seite zu stehen !

Viel Glück !!!

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#8
 Von 
Caro0815
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Nochmals danke für die vielen Ratschläge. Damit habe ich heute schon viel gelernt: Zum ersten, dass ich hier im richtigen Forum bin ;-) und zum zweiten, dass es anscheinend wohl keinen einfachen Weg gibt und eine Klage in solchen Fällen unausweichlich sein wird.
Wegen einer "normalen" Mieterhöhung hatte ich mich bereits von einem Anwalt beraten lassen. Dabei kam der Gedanke auf, dass ein Kompromiss sich zumindest finanziell nicht lohnen wird. Deshalb kam mir die Idee mit der Wohnraummodernisierungserhöhung. Aber dank eurer Beiträge werde ich mir dieses noch einmal durch den Kopf gehen lassen.
Einen schönen Abend noch. Cora

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#9
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
dass ein Kompromiss sich zumindest finanziell nicht lohnen wird


Deshalb sollte man auch keinen eingehen.

Bei zwanzig Jahre alten unterernährten Mieten dürfte ein Richter einen Vergleichsvorschlag ohnehin nicht ernstmeinen.



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