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Glatteis-Unfall

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Glatteis-Unfall

Hallo, ich hatte einen Glatteisunfall und ueberlege Schadenersatz/Schmerzensgeld einzufordern. Bin auf dem Bürgersteig ausgerutscht, weil unter dem Schnee vereist war. Oberschenkelhalsfraktur -> OP, kann nur mit Kruecken laufen und darf das Bein vorerst nicht belasten, Therapie etc. Ausserdem Haushaltshilfe, da ich mein Kleinkind nicht mehr alleine versorgen (heben/halten/tragen) kann (das zum Glueck unverletzt blieb). Hat man da Chancen?

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von elife am 08.02.2010 17:22
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Glatteis-Unfall
Ja, Chancen hat man.

Wie groß die sind hängt unter anderem von den antworten auf folgende Fragen ab:
Von wann bis wann ist Räum/Streupflicht in der Gemeinde?
War die Stelle des Sturzes überhaupt von der Räum/Streupflicht erfasst?
Welche Tageszeit war zum Zeitpunkt des Sturzes?
Welche W itterrung herrschte war zum Zeitpunkt des Sturzes?
Welche Vorkehrungen hat die Geschädigte getroffen um einen Sturz zu verhindern?




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 09.02.2010 04:16
Status: Tao (17463 Beiträge)
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>Glatteis-Unfall
Nach meiner Ansicht sollten Sie Anzeige gegen den Grundstückseigner erstatten, um Schadenersatz im Rahmen eines zeitnahen Bezug´s zu erhalten.
Ist der Unfall jedoch z.B. um 22 Uhr geschehen, sind eher kaum positive Erfolgsaussichten zu erwarten.

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von Spreeperle am 09.02.2010 14:19
Status: Philosoph (590 Beiträge)
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>Glatteis-Unfall
quote:
Nach meiner Ansicht sollten Sie Anzeige gegen den Grundstückseigner erstatten, um Schadenersatz im Rahmen eines zeitnahen Bezug´s zu erhalten.

Inwieweit eine strafrechtliche Anzeige eine zivilgerichtliche Auseinandersetzung über Schadensersatz beschleunigen soll, ist mir allerdings nicht klar.

Bei derart gravierenden Verletzungen sollte man die ganze Angelagenheit am besten einem Anwalt übergeben.

Ist der Sturz vor einem Privatgrundstück passiert, haftet der Grundstückseigentümer, sofern er gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat. Ob das so ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Das sollte aber einem Anwalt überlassen werden, insbesondere auch die konkrete Bezifferung des Schadens.




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"justice"

-- Editiert am 09.02.2010 15:11


von justice005 am 09.02.2010 15:06
Status: Tao (8530 Beiträge)
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