Liebe Forumsmitglieder,
einer meiner Kunden (gmbH) hat bei mir Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 50.000,00 €.
Im Besitz der GmbH befinden sich mehrere schuldenfreie LKW. DIe GmbH wird in den
nächsten Tagen Insolvenz anmelden. Ich habe mich mit den Gesellschaftern darauf geeinigt,
alle schuldenfreie Fahrzeuge für 75.000,00 € auzukaufen, wobei die Verbindlichkeiten
angerechnet werden sollen und der Rest in bar an die GmbH fliesst.
Ist das im Nachhinein anfechtbar?
Gläubigerrecht
5. Oktober 2017
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Frage vom 5. Oktober 2017 | 19:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gläubigerrecht
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2017 | 20:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39810x hilfreich)
ZitatIst das im Nachhinein anfechtbar? :
Der Insolvenzverwalter kann durchaus Verträge anfechten.
Kommt auf die genaue vertragliche Konstruktion und den Ablauf an.
Und jetzt?
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