Gläubiger macht falsche Angaben im Grundbuch um sich einen monetären Geldvorteil zu verschaffen.

7. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Gurkenkönig
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Gläubiger macht falsche Angaben im Grundbuch um sich einen monetären Geldvorteil zu verschaffen.

Hallo, zusammen,
wenn ein Gläubiger bei einer Zwangshypothek falsche Angaben in Form von überhöhten Geldforderungen gegenüber dem Grundbuchamt macht, ist das nur eine zivilrechtliche Angelegenheit oder kommt hier auch das Strafrecht zum Tragen. Wenn ja, welche Paragrafen wären das?

Ist der WEG-Verwaltervertrag ein Dienstvertrag. Dieses wird von Bärmann bejaht und somit als Dienstvertragsnehmer gegen seinem Dienstherrn in Zivilprozessen nicht klagegerechtigt. Wer kennt hierzu Urteile?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
um sich einen monetären Geldvorteil zu verschaffen.

Und wie soll das gehen? Die Grundschuld ist nichts, was man direkt in Geld umwandeln kann. Zustehen tut dem Gläubiger alles bis zur Tilgung der Schuld, nicht mehr, nicht weniger. Die Höhe der Grundschuld bestimmt nicht den Geldwert der Schuld, sondern nur, bis zu welcher Höhe das Grundstück/ die Immobilie haften würde.

Daneben sind Grundschulden (insbesondere deren Zinsen) traditionell häufig höher, um Inflationsausgleiche usw. zu berücksichtigen.

Was ist denn ein Bärmann? Für WEG-Fragen gibt es ein extra Forum hier.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Gurkenkönig):
wenn ein Gläubiger bei einer Zwangshypothek falsche Angaben in Form von überhöhten Geldforderungen gegenüber dem Grundbuchamt macht


Wie soll das denn bitte funktionieren? Zwangshypotheken (korrekt: Zwangssicherungshypotheken) bzw. die Eintragung einer solchen ist ja letzten Endes ein Akt der Zwangsvollstreckung. Dafür benötigt man einen Titel und die Eintragung erfolgt dann auf Grundlage des Titels. Wie soll es da denn falsche Angaben geben? Es steht doch im Titel was gefordert werden kann.

Zitat (von Gurkenkönig):
Ist der WEG-Verwaltervertrag ein Dienstvertrag. Dieses wird von Bärmann bejaht und somit als Dienstvertragsnehmer gegen seinem Dienstherrn in Zivilprozessen nicht klagegerechtigt


Wieso sollte ein Dienstverpflichteter gegen seinen Dienstherrn keinen Zivilprozess führen dürfen?

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