>Gilt hier das Widerrufsrecht?
quote:
war in dem [ Telekom ] Geschäft und wollte dieses Handy, fragte den Verkäufer ob es das auch Billiger gibt. Dies verneinte der Verkäufer. Nun stellt sich aber raus das es dieses Handy im Zusammenhang mit einem Vertrag doch deutlich billiger gibt.
Grundsätzlich darf ein Verkäufer auf die Frage: "Würden Sie mir dieses Handy auch billiger als 1000 Euro verkaufen?" wahrheitsgemäß lügen und "Nein" sagen (auch wenn er insgeheim durchaus bereit wäre, es dem Interessenten für 800 Euro herzugeben).
Wenn der angestellte Verkäufer einen Kunden aber arglistig darüber täuscht, daß vom Konzern im Zusammenhang mit Laufzeitverträgen das Handy auch günstiger angeboten wird, und wenn aufgrund dieser durch arglistige Täuschung erregten Fehlvorstellung das teure "nackte" Handy gekauft würde, dann käme in Betracht, den Handy-Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten zu können:
§ 123 BGB"Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung ... bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten."
Die Verkäufertäuschung ( durch Unerwähntlassen des fraglichen Angebots aus Handy+Laufzeitvertrag ) war arglistig, wenn der Verkäufer wußte (oder auch bloß für möglich hielt), daß seine Auskunft unrichtig war bzw. daß es ein günstigeres Angebot als das von ihm genannte gab.
M.
von Mirk am 22.07.2010 19:45
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