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Gilt hier das Werkvertragsrecht???

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Gilt hier das Werkvertragsrecht???

Nehmen wir folgende Situation an:

Ein Kunde lässt sich von einer Küchenfirma anhand von Bauzeichnungen eine Küche bzw. deren Ausstattung und Einrichtung planen.

Anschließend bestellt der Kunde eine Küche einschließlich der technischen Geräte. Die Küche wird im Oktober 2005 geliefert und montiert. Bis auf kleine Mängel an den Möbeln, die behoben wurden, ist die Küche in Ordnung. Im April 2008 stellt der Kunde fest, dass in der Innenwand des Kühlschranks Risse vorhanden sind.

Der Kunde teilt dies der Küchenfirma mit, die auch sofort kommt, um die Risse zu begutachten. Die Firma bestätigt, dass die Risse nicht normal seien und verspricht, den Kundendienst für den Kühlschrank zu informieren.

Handelt es sich um den Vertrag mit der Küchenfirma automatisch um einen Werkvertrag, da sie ja die Küche sowohl geplant, als auch geliefert und montiert hat? Oder gilt hier das Kaufvertragsrecht?

Welche Gewährleistungszeiten können/müssen hier zugrunde gelegt werden?



von fridolin501 am 15.05.2008 16:46
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>Gilt hier das Werkvertragsrecht???
Lies mal:
Eine ganze Einbauküche, die individuell geplant, zugeschnitten und montiert wurde, kann als Bauwerk gelten. Sie hat dann deshalb eine fünfjährige Gewährleistungsfrist, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (BGH, Az. VII ZR 175/89)

Bei unserer Küche hatten wir mit den 5 Jahren keine Probleme.


von sad am 16.05.2008 15:27
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>Gilt hier das Werkvertragsrecht???
Danke für die Antwort!

Was ist aber, wenn im Vertrag der Küchenhändler die Gewährleistungsfrist auf 2 Jahre beschränkt hat? Ist das dann gültig oder gilt trotzdem die Regelung, dass es sich um einen Werkvertrag handelt?


von fridolin501 am 16.05.2008 16:10
Status: Unsterblich (964 Beiträge)
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>Gilt hier das Werkvertragsrecht???
Hallo,

wenn man(n) das Urteil vollständig liest, dann sind die Einbaugeräte ausgenommen. Der Kühlschrank ist ein Einbaugerät.

Wenn Sie Glück haben und geschickt verhandeln, könnte auf dem Wege der Kulanz sich vielleicht etwas bewegen. Rechtlich sonst keine Handhabe, es sei denn, wenn das Gerät eine 36 Monate Hersteller-Garantie besitzt. Ist nicht völlig ausgeschlossen. Unterlagen gewissenhaft überprüfen.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"


von Commodore am 17.05.2008 02:45
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