Gilt hier das Werkvertragsrecht???
Nehmen wir folgende Situation an:
Ein Kunde lässt sich von einer Küchenfirma anhand von Bauzeichnungen eine Küche bzw. deren Ausstattung und Einrichtung planen.
Anschließend bestellt der Kunde eine Küche einschließlich der technischen Geräte. Die Küche wird im Oktober 2005 geliefert und montiert. Bis auf kleine Mängel an den Möbeln, die behoben wurden, ist die Küche in Ordnung. Im April 2008 stellt der Kunde fest, dass in der Innenwand des Kühlschranks Risse vorhanden sind.
Der Kunde teilt dies der Küchenfirma mit, die auch sofort kommt, um die Risse zu begutachten. Die Firma bestätigt, dass die Risse nicht normal seien und verspricht, den Kundendienst für den Kühlschrank zu informieren.
Handelt es sich um den Vertrag mit der Küchenfirma automatisch um einen Werkvertrag, da sie ja die Küche sowohl geplant, als auch geliefert und montiert hat? Oder gilt hier das Kaufvertragsrecht?
Welche Gewährleistungszeiten können/müssen hier zugrunde gelegt werden?
von fridolin501 am 15.05.2008 16:46
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