Gilt hier "Rechts vor Links"?

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Gilt hier "Rechts vor Links"?

Hallo!

Man fährt aus einer Ausfahrt im Kreisverkehr auf einen Rasthof.

Kurz nach der Ausfahrt mündet auf rechter Seite eine Strasse ein auf die man nicht abbiegen darf, wohl aber Autos herausfahren können.

Es ist kein Vorfahrtsschild angebracht. Für die Autos die aus dieser Strasse kommen ist kein "Vorfahrt Achten" Schild angebracht.

Hier mal aufgezeichnet:

Was meint ihr?

mfg



von Padreic am 03.07.2009 18:50
Status: Junior (89 Beiträge)
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>Gilt hier "Rechts vor Links"?
--- editiert vom Admin


von guest123-2367 am 04.07.2009 10:39
Status: Legende (325 Beiträge)
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>Gilt hier "Rechts vor Links"?
Sofern keine Schilder, kein Feldweg oder abgesenkte Bordsteinkante ist es Eindeutig: Rechts vor Links!!!





von guest-12306.08.2009 15:01:34 am 10.07.2009 09:22
Status: Stift (36 Beiträge)
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>Gilt hier "Rechts vor Links"?
Hallo Padreic,

noch grundsaetzlich die Frage: ist das Ganze innerhalb einer 30-Zone?

Ansonsten wuerde ich es auch so sehen: bei fehlender Beschilderung gilt rechts vor links (sofern kein abgesenkter Bordstein usw. die Strassen trennt).

Gruss
Agenor


-- Editiert am 10.07.2009 10:50


von Agenor am 10.07.2009 10:49
Status: Philosoph (675 Beiträge)
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>Gilt hier "Rechts vor Links"?
Was hat das ganze mit einer 30er Zone zu tun?
Ansonsten verweise ich auf oben geschrieben Antwort von mir...


von guest-12306.08.2009 15:01:34 am 10.07.2009 10:55
Status: Stift (36 Beiträge)
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>Gilt hier "Rechts vor Links"?
@minigixxer
quote:
Was hat das ganze mit einer 30er Zone zu tun?

Eigentlich nichts, aber mir ist aufgefallen, dass ich keine einzige "rechts-vor-links" Stelle auf anhieb benennen koennte, die ausserhalb einer 30-Zone liegt Wenn jetzt die oben beschriebene Stelle eben in einer solchen Zone liegen wuerde, waeren vermutlich alle anderen Kreuzungen hier auch "rechts-vor-links" geregelt ...

Gruss
Agenor



von Agenor am 10.07.2009 11:21
Status: Philosoph (675 Beiträge)
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>Gilt hier "Rechts vor Links"?
@ Agenor

Okay Na gut, also sowas kenne ich als ehemaliges Landei sogar häufig. Wir haben sogar eine Stelle wo theoretisch 100 erlaubt sind, rechts vor links mit Vorrang kombiniert wird :P

Gibt es schon, aber hier ist es meiner Meinung nach Dummheit der Behörden oder sie haben einfach etwas vergessen...

In solchen Situationen Brief an das zuständige Amt, hier passieren nämlcih immer Unfälle und wenn nicht, dauert es nicht mehr lange bis zum nächsten!



von guest-12306.08.2009 15:01:34 am 10.07.2009 11:42
Status: Stift (36 Beiträge)
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>Gilt hier "Rechts vor Links"?
Nach der Skizze zu beurteilen würde ich von einer Parkplatzzufahrt ausgehen.
Man darf da nicht rauf wegen Sperrscheibe und wolmöglichen Rückstaugefahr im Kreisel. Ebenso könnte es eine Spielstraße sein, was jener der aus dem Kreisel kommt gar nicht wissen kann.
Also bessere Skizze! Nach jetzigen Stand hat Kreisverkehrbenutzer Vorfahrt ohne wenn und aber! Dennoch gilt auch in diesem Fall der $1 der StvO (!).


von gabimaus am 10.07.2009 14:50
Status: Senior (198 Beiträge)
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>Gilt hier "Rechts vor Links"?
Hallo,

quote:
dass ich keine einzige "rechts-vor-links" Stelle auf anhieb benennen koennte, die ausserhalb einer 30-Zone liegt
Doch, das gibt es, und zwar sehr oft. In vielen kleinen Dorfern gibt es praktisch überhaupt keine Schilder und erst recht keine Tempo-30-Zonen. Anders herum (in einer 30er-Zone kein rechts-vor-links) ist jedoch eigentlich nicht möglich, StVO §45 Abs 1c.

quote:
Ebenso könnte es eine Spielstraße sein, was jener der aus dem Kreisel kommt gar nicht wissen kann.
Erstens ist es immer so, dass ein Ortsunkundiger die Spielstraße (besser "verkehrsberuhigter Bereich") nicht kennt, aber er hat trotzdem Vorfahrt. Es schadet jedoch nicht, wenn er trotzdem anhält. Zweitens ist hier imho von einer Autobahn o.ä. die Rede (Rasthof). Dort habe ich eigentlich noch nie einen verkehrsberuhigter Bereich gesehen.
quote:
Nach jetzigen Stand hat Kreisverkehrbenutzer Vorfahrt ohne wenn und aber!
Wieso jetzt diese pauschale Aussage? Können wir uns immer dann, wenn wir es nicht genau wissen, dass Beste heraussuchen?
Ich würde eher sagen, im Zweifel hat der Kreisverkehrbenutzer Vorfahrt zu achten.
Lieber auf ein Recht verzichten, als auf ein Unrecht bestehen, so vermeidet man Unfälle.

Ich stimme euch aber zu, dass die Skizze zwar nicht schlecht ist, aber einige Informationen nicht hergibt; insbesondere, was das für eine Straße ist (öffentlich, privat, Parkplatz).

MfG Stefan



von reckoner am 11.07.2009 15:48
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>Gilt hier "Rechts vor Links"?
Falls es sich um eine Straße handelt, würde rechts vor links gelten, bei einer Grundstücksausfahrt hätte der (fließende) Verkehr auf der Straße natürlich Vorrang.

Die Skizze sieht eher nach einer Grundstücksausfahrt aus, hierbei kann es sich natürlich auch um ein Tankstellengelände, einen McDoof- Parkplatz o.ä. handeln.


von guest-12312.07.2009 14:45:09 am 12.07.2009 11:27
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>Gilt hier "Rechts vor Links"?
an hand der wunderschönen skizze... nein !

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von jau am 14.07.2009 14:38
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