>Gilt hier "Rechts vor Links"?
Hallo,
quote:
dass ich keine einzige "rechts-vor-links" Stelle auf anhieb benennen koennte, die ausserhalb einer 30-Zone liegt
Doch, das gibt es, und zwar sehr oft. In vielen kleinen Dorfern gibt es praktisch überhaupt keine Schilder und erst recht keine Tempo-30-Zonen. Anders herum (in einer 30er-Zone
kein rechts-vor-links) ist jedoch eigentlich nicht möglich, StVO §45 Abs 1c.
quote:
Ebenso könnte es eine Spielstraße sein, was jener der aus dem Kreisel kommt gar nicht wissen kann.
Erstens ist es immer so, dass ein Ortsunkundiger die Spielstraße (besser "verkehrsberuhigter Bereich") nicht kennt, aber er hat trotzdem Vorfahrt. Es schadet jedoch nicht, wenn er trotzdem anhält.

Zweitens ist hier imho von einer Autobahn o.ä. die Rede (Rasthof). Dort habe ich eigentlich noch nie einen verkehrsberuhigter Bereich gesehen.
quote:
Nach jetzigen Stand hat Kreisverkehrbenutzer Vorfahrt ohne wenn und aber!
Wieso jetzt diese pauschale Aussage? Können wir uns immer dann, wenn wir es nicht genau wissen, dass Beste heraussuchen?
Ich würde eher sagen, im Zweifel hat der Kreisverkehrbenutzer Vorfahrt zu achten.
Lieber auf ein Recht verzichten, als auf ein
Unrecht bestehen, so vermeidet man Unfälle.
Ich stimme euch aber zu, dass die Skizze zwar nicht schlecht ist, aber einige Informationen nicht hergibt; insbesondere, was das für eine Straße ist (öffentlich, privat, Parkplatz).
MfG Stefan
von reckoner am 11.07.2009 15:48
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