Gilt die Post als zugestellt ???

1. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.06.2009 10:14:31
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)
Gilt die Post als zugestellt ???

Angenommen, es wird mir durch einen Gerichtsvollzieher eine Ladung zu einem Gerichtstermin zugestellt. Diese erfolgt durch Ersatzzustellung in den Briefkasten,
auf dem nur der Familienname steht.
Welche Personen mit welchen Vornamen dort wohnen, ist anhand des Briefkastens ja nicht erkennbar.
Beim Einwohnermeldeamt ist niemand unter der Adresse gemeldet.

Was passiert, wenn ich den Brief mit dem Vermerk an den Gerichtsvollzieher zurückschicke und behaupte, dass der Empfänger dort nicht wohnt ?
Gilt das Schreiben als zugestellt ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wieso kann die Familie den Brief vom Gericht nicht an eigentlichen Empfänger
weiterleiten ?

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#2
 Von 
guest-12309.06.2009 10:14:31
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)

Nee, der Fall ist ja so konstruiert, dass der Empfänger zwar da wohnt,
aber nicht dort gemeldet ist und somit ja behaupten kann, dass er dort gar nicht wohnt und den Brief einfach an den Gerichtsvollzieher zurückschickt.
Kniffilige Angelegenheit.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es kommt nicht darauf an, ob jemand bei einer bestimmten Anschrift offiziell, d.h. ordnungs- und einwohnermelderechtlich gemeldet ist. Es kommt lediglich darauf an, ob er da wohnt. Wenn der tatsächliche Empfänger also in der zum Briefkasten gehörenden Wohnung wohnt, dann wurde ordnungsgemäß zugestellt.

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Allenfalls wird der Gerichtstermin verschoben, aber nicht aufgehoben.
Und es entstehen weitere Kosten zu Lasten des Unerreichbaren. Ggf. führt es zu einem Versäumnisurteil.

Das Gericht wird spätser dejenige fragen wo er die ganze Zeit gewohnt hatte und dass er sich der Nichtanmeldung und Zustellungsvereitelung schuldig gemacht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.06.2009 10:14:31
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)

Wie will denn das Gericht beweisen, dass derjenige dort wohnt,
wenn er nicht gemeldet ist ????

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Dafür gibt es viele Möglichkeiten. Denk mal ein bisschen nach!

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