Giebelfläche bei Grenzbebauung Bayern

18. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
onis200
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Giebelfläche bei Grenzbebauung Bayern

Hallo Zusammen,

Mein Fall: Neubau eines EFH mit Garage.
Garage 7x7Meter (an zwei Seiten direkt an der Grundstücksgrenze, eine Seite zum Nachbarn, die andere Seite zum Bürgersteig bzw. Straße) Derzeit ist noch ein Flachdach geplant also ist die höhe mit 3 Metern geplant.
Da ich aber jetzt kein Flachdach mehr haben möchte plane ich ein Satteldach.

Jetzt Mein Probelem:
Wenn ich jetzt ein Satteldach mache werde ich auf einer Seite (die Seite zur Straße hin) höher als 3 Meter, da ein Gibel entsteht.

Laut Bayerischer Bauordnung:

wenn an der Grenze eine Wandhöhe von 3 m im Mittel nicht überschritten wird; die Höhe von Dächern mit einer Neigung bis 75 Grad und Giebelflächen im Bereich des Dachs bei einer Dachneigung bis zu 75 Grad bleibt außer Betracht.

Wenn ich jetzt eine Dachneigung von ca. 25 Grad mache würde die Gibelfläche nicht zu den 3 Metern zählen????

Sehe ich das richtig? Dadurch würde ich natürlich die 3 Meter höhe im Mittel nicht mehr schaffen, aber die Gibelfläche scheint ja nicht zu zählen.

Danke

Onis200

-- Editiert von Moderator am 18.04.2014 17:30

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen