Hallo,
ich habe im Netz nur so widersprüchliche Infos gefunden die mir bei der Beantwortung meiner Frage nicht wirklich weiter helfen.
Aufgrund eines Bankenwechsels habe ich bei Click&Buy einen Rückstand von 5,-€ (Rechnung vom 04.09). Habe dort vergessen den Wechsel mitzuteilen und nciht auf der Plattform eingerichtet.
Da ich nun aber null Möglichkeiten habe das Geld zu überweisen weil ich persönlich in die Bank müsste (Online Bankdaten sind noch leider noch nicht eingetroffen)muss ich bis zum zum freien Tag unter Woche warten, der wäre am 29.09.
Nun bekam ich (alles per email) 2 Mahnung innerhalb knapp 2 Wochen und jede einzelne kostet mich 15 Euro (ang. Bankgebühren).
Ich verstehe wenn Kosten entstehen, bin auch bereit für meinen Fehler zu zahlen aber die Sperrung der Apple ID und zusätzlich 30,-€ Kosten für aufgelaufene 5,-€, in nicht mal 2 Wochen, finde ich doch sehr sehr hart.
Gibt es irgendwelche Richtlinien, Obergrenzen an die sich Firmen halten müssen, schliesslich sind es lediglich emails, keine Anwaltskosten usw. - über eine Antwort würde ich mcih sehr freuen bevor ich zähneknirchend die Rechnung begleiche obwohl mir klar ist das bis zum 29.09 wohl noch ein 15er drauf gehen wird.
Grüße aus FFM der Koch
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Gibt es eine max. Höhe der Mahngebühren?
21. September 2011
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Frage vom 21. September 2011 | 12:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es eine max. Höhe der Mahngebühren?
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#1
Antwort vom 23. September 2011 | 00:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119653 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
Gibt es eine max. Höhe der Mahngebühren?
Nein, denn es wird immer der Ersatz des Aufwandes geschuldet.
Es haben sich für erste schriftliche Mahnungen 2-3 EUR als durchaus durchsetzbar herausgestellt.
Insofern würde ich diese 15 EUR Forderungen erstmal ignorieren und schlicht gar nicht beachten.
Dann die 8 EUR überweisen.
Sollte der Rückstand jedoch aus einer Rücklastschrift resultieren, dann würde ich nochmals 15 EUR drauflegen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 23. September 2011 | 11:01
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Je mehr Mahnungen die Bank Ihnen in einer Sache schickt, desto geringer müssen die Kosten der einzelnen Mahnung werden. Sie muss ja den Sachverhalt nicht jedes Mal neu darstellen. Mahnkosten über 3 Euro sind kaum zu begründen. Verbraucherkreditgesetz...............................................................................................www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,602321,00.html
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#3
Antwort vom 23. September 2011 | 18:55
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Sorry! Ich bin einer überholten Gesetzesvorschrift zum Opfer gefallen. Das vom Spiegel zitierte Gesetz ist inzwischen durch die §§ 491ff BGB
ersetzt worden.
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