Gibt es eine "Rangfolge" zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten?

9. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.04.2017 21:03:06
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es eine "Rangfolge" zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten?

Guten Tag,

in einer Einverdienerehe, in welcher der nichtarbeitende Partner als Vollzeitstudent (Erststudium) immatrikuliert ist, können ja sowohl die Sonderausgaben (Studienkosten) des Studenten wie auch die Werbungskosten des Arbeitenden per gemeinsamer Veranlagung von der Lohnsteuer des Arbeitenden abgesetzt werden (außer, ich habe da was falsch verstanden?). Die Sonderausgaben allerdings nur im jeweiligen Jahr, da diese nicht per Verlustvortrag mit in die Zukunft genommen werden können - Werbungskosten aber schon.

Wenn nun also Werbungskosten und Sonderausgaben beider Partner in Jahr X addiert höher ausfallen, als die gezahlte Lohnsteuer in Jahr X, was dann? Gibt es in unserem detailreichen Steuerrecht hierfür nicht eine Spezialregelung? Ich würde mir natürlich wünschen, dass es dann im Idealfall heißt "Sonderausgaben werden zuerst abgesetzt, Werbungskosten danach, dabei 'übrig bleibende' Werbungskosten werden per Verlustvortrag in die Zukunft mitgenommen". Ich hielte es sogar für logisch, dass Sonderausgaben "bevorzugt" abgesetzt werden, da sie umgekehrt ja auch nicht per Verlustvortrag "mitgenommen" werden können, aber was ist bei den Steuern schon logisch :)

Ich bin für jeden Hinweis in der Sache dankbar.

PS: als kleiner Zusatz, was ist, wenn sich die Situation in ein paar Jahren umdrehen, dann der andere Partner zum Alleinverdiener wird, kann dieser auch die per Verlustvortrag "angesparten" Werbungskosten des anderen von seiner Einkommenssteuer in der Zukunft absetzen? Von wegen "gemeinsame Veranlagung".

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wenn nun also Werbungskosten und Sonderausgaben beider Partner in Jahr X addiert höher ausfallen, als die gezahlte Lohnsteuer in Jahr X, was dann?


Da gibt es wohl ein gravierendes Missverständnis, wie sich das Absetzen von Werbungskosten und Sonderausgaben bei der Steuer auswirkt. Es ist nicht etwa so, dass 100€ absetzbare Werbungskosten zu einer Steuererstattung von 100€ führen. Vielmehr vermindert sich das zu versteuernde Einkommen um 100€, was zu einer Steuerersparnis je nach persönlichen Grenzsteuersatz zwischen 14€ und 42€ führt.

Zitat:
Ich würde mir natürlich wünschen, dass es dann im Idealfall heißt "Sonderausgaben werden zuerst abgesetzt, Werbungskosten danach, dabei 'übrig bleibende' Werbungskosten werden per Verlustvortrag in die Zukunft mitgenommen".


Damit überhaupt ein Verlustvortrag entstehen kann, müssen die Werbungskosten höher als das Bruttoeinkommen sein. Dass sie höher sind als die gezahlten Steuern reicht bei weitem nicht aus.

Es werden übrigens zuerst die Werbungskosten abgezogen, was steuersystematisch auch logisch ist. Für Deinen Fall ist das aber wahrscheinlich sowieso nicht relevant, da ich nicht davon ausgehe, dass auch Werbungskosten zzgl. Sonderausgaben das Bruttoeinkommen nicht übersteigen. Somit entstünde auch bei umgekehrter Reihenfolge kein Verlustvortrag.

Zitat:
PS: als kleiner Zusatz, was ist, wenn sich die Situation in ein paar Jahren umdrehen, dann der andere Partner zum Alleinverdiener wird, kann dieser auch die per Verlustvortrag "angesparten" Werbungskosten des anderen von seiner Einkommenssteuer in der Zukunft absetzen? Von wegen "gemeinsame Veranlagung".


Ja, wenn denn ein Verlustvortrag entstehen würde, dann kann er das.

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