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Gibt es eine Pflicht zur gütlichen Einigung?

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Gibt es eine Pflicht zur gütlichen Einigung?

Hallo,
dass es selbstverständlich sein sollte, bei unterschiedlichen Meinungen am Gartenzaun erst mal ein vernünftiges Gespräch zu führen, um eine den Konfliktparteien entsprechende Einigung zu erzielen, steht für mich und wohl die meisten vernünftigen Menschen ausser Frage. Wie sieht das aber rechtlich? Darf eine Partei, die sich gestört fühlt, sofort klagen oder gibt es aus irgend einem Grundsatz heraus die Verpflichtung, erst einmal den Versuch einer gütlichen Einigung zu unternehmen? Ergibt sich also irgendwie die Verpflichtung, vor dem Gang zu einem ordentlichen Gericht eine Schiedstelle oder einen Friedensrichter anzurufen?

Vorrangig interessiert mich dabei, wie eine evtl. Regelung in Sachsen ausschaut.

Vielen Dank
T. Heidolph

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-- Editiert am 29.07.2010 12:17


von Heido am 29.07.2010 12:16
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Gibt es eine Pflicht zur gütlichen Einigung?
Zwang besteht erst wenn zb. ein, sagen wir mal, Staatsanwalt es fordert.
Falls keine gütliche Einigung erreicht wird darf es über ein Gericht laufen.

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von muran am 29.07.2010 13:27
Status: Unsterblich (807 Beiträge)
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>Gibt es eine Pflicht zur gütlichen Einigung?
quote:
gibt es aus irgend einem Grundsatz heraus die Verpflichtung, erst einmal den Versuch einer gütlichen Einigung zu unternehmen


Jein; §278 ZPO beschreibt etwa die Voraussetzungen für eine Güteverhandlung. Wirklich zwingend ist das aber nicht (eine oder beide Parteien können das verweigern).

Es gibt einzelne Sachkomplexe, in denen die initiale Einschaltung eines Schiedsmanns gesetzlich vorgeschrieben ist, Details finden sich in §15a EGZPO. Das allgemeine Zivilrecht kennt sowas hingegen nicht als zwingende Vorschrift.

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von TrueBlood am 29.07.2010 14:09
Status: Unsterblich (962 Beiträge)
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>Gibt es eine Pflicht zur gütlichen Einigung?
Vieln Dank für die Hinweise.

Interessant, dass diese Pflicht nicht grundsätzlich gilt.
Ich habe mich entschieden, wenn es den irgend wenn nötig werden sollte und Gespräche mit dem Streitpartner erfolglos verlaufen sind, den Gang zum Friedensrichter zu wählen.
Das bringt mir den Vorteil u.U. die Bereitschaft zur Streitbeilegung zu erkennen.

Vielen Dank
T. Heidolph


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von Heido am 29.07.2010 15:26
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Gibt es eine Pflicht zur gütlichen Einigung?
quote:
den Gang zum Friedensrichter zu wählen.

Wow, gleich bis nach Amerika? Und auch noch zu Fuß?
Die lange Abwesenheit wird sicherlich zum nachbarschaflichen Frieden beitragen...


Ansonsten würde ich dazu raten einen Ombudsman(frau)/Schiedsmann(frau) zu konsultieren. Der Schiedsmann ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. Im Gegensatz zu einem Friedensrichter haben dessen Entscheidungen in Deutschland also eine rechtlich bindende Wirkung.



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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 31.07.2010 01:00
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>Gibt es eine Pflicht zur gütlichen Einigung?
quote:
Ansonsten würde ich dazu raten einen Ombudsman(frau)/Schiedsmann(frau) zu konsultieren. Der Schiedsmann ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. Im Gegensatz zu einem Friedensrichter haben dessen Entscheidungen in Deutschland also eine rechtlich bindende Wirkung.


Nichts für Ungut. Im ersten Post hatte ich erwähnt, dass es mir um Sachsen geht. Sie scheinen noch nicht zu wissen, dass seit dem 1.1.2000 der von Ihnen angesprochene Personenkreis in Sachsen offiziell als Friedensrichter-/in bezeichnet wird.


MfG
T. Heidolph

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-- Editiert am 31.07.2010 15:28


von Heido am 31.07.2010 15:27
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>Gibt es eine Pflicht zur gütlichen Einigung?
--- editiert vom Admin


von guest-12302.08.2010 11:09:07 am 31.07.2010 20:17
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>Gibt es eine Pflicht zur gütlichen Einigung?
Ach Jim Topf wie so widersprichst du dir selbst?
quote:
... zwingend vorgesehen...


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von muran am 01.08.2010 11:14
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>Gibt es eine Pflicht zur gütlichen Einigung?
--- editiert vom Admin


von guest-12302.08.2010 09:43:09 am 01.08.2010 13:13
Status: Junior (96 Beiträge)
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>Gibt es eine Pflicht zur gütlichen Einigung?
quote:
ich dachte, in sachsen, sowie den anderen neuen bundesländern, regelt man diese probleme, indem man sich gegenseitig voll auf die fresse kloppt und danach zusammen einen säuft?!

Ich denke mal, dass ist eine ironische Aussagen. Aber irgendwie ist die hier recht krass. Und mich würde echt interessieren, wie sie zu der Ansicht kommen.
Sie scheinen wohl leider die falschen Leute zu kennen?

MfG
T. Heidolph

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von Heido am 01.08.2010 20:19
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Gibt es eine Pflicht zur gütlichen Einigung?
--- editiert vom Admin


von guest-12302.08.2010 09:43:09 am 01.08.2010 21:20
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