Gibt es eine Pflicht zur gütlichen Einigung?
Hallo,
dass es selbstverständlich sein sollte, bei unterschiedlichen Meinungen am Gartenzaun erst mal ein vernünftiges Gespräch zu führen, um eine den Konfliktparteien entsprechende Einigung zu erzielen, steht für mich und wohl die meisten vernünftigen Menschen ausser Frage. Wie sieht das aber rechtlich? Darf eine Partei, die sich gestört fühlt, sofort klagen oder gibt es aus irgend einem Grundsatz heraus die Verpflichtung, erst einmal den Versuch einer gütlichen Einigung zu unternehmen? Ergibt sich also irgendwie die Verpflichtung, vor dem Gang zu einem ordentlichen Gericht eine Schiedstelle oder einen Friedensrichter anzurufen?
Vorrangig interessiert mich dabei, wie eine evtl. Regelung in Sachsen ausschaut.
Vielen Dank
T. Heidolph
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-- Editiert am 29.07.2010 12:17
von Heido am 29.07.2010 12:16
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>Gibt es eine Pflicht zur gütlichen Einigung?
quote:
gibt es aus irgend einem Grundsatz heraus die Verpflichtung, erst einmal den Versuch einer gütlichen Einigung zu unternehmen
Jein;
§278 ZPO beschreibt etwa die Voraussetzungen für eine Güteverhandlung. Wirklich zwingend ist das aber nicht (eine oder beide Parteien können das verweigern).
Es gibt einzelne Sachkomplexe, in denen die initiale Einschaltung eines Schiedsmanns gesetzlich vorgeschrieben ist, Details finden sich in
§15a EGZPO. Das allgemeine Zivilrecht kennt sowas hingegen nicht als zwingende Vorschrift.
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von TrueBlood am 29.07.2010 14:09
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>Gibt es eine Pflicht zur gütlichen Einigung?
quote:
den Gang zum Friedensrichter zu wählen.
Wow, gleich bis nach Amerika? Und auch noch zu Fuß?
Die lange Abwesenheit wird sicherlich zum nachbarschaflichen Frieden beitragen...
Ansonsten würde ich dazu raten einen Ombudsman(frau)/Schiedsmann(frau) zu konsultieren. Der Schiedsmann ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. Im Gegensatz zu einem Friedensrichter haben dessen Entscheidungen in Deutschland also eine rechtlich bindende Wirkung.
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von Harry van Sell am 31.07.2010 01:00
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