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Gibt es eine Hohl und Bringpflicht?

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Gibt es eine Hohl und Bringpflicht?

Ein Bekannter kaufte sein Auto bei einem Händler etwa 600 Km entfernt. Nun ein Sachmangel, der die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges gefährdet. Er kann also nicht mal einfach so das Fahrzeug zur Nachbesserung zum Händler bringen, hätte aber eine gleiche Markenwerkstatt vor Ort, wo der Schaden repariert werden könnte. Darauf will sich der VK jedoch nicht einlassen und pocht auf sein Nachbesserungsrecht. Ein Kostenvoranschlag liegt vor.

Das Recht auf Nachbesserung hat der Verkäufer ja in jedem Fall. Aber wie sieht es mit dem Transport aus? Fahrbereit ist das Fahrzeug in dem Sinne nicht...


von MarkOh am 25.07.2009 07:40
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>Gibt es eine Hohl und Bringpflicht?
Das wäre die Verantwortung des VK.

§439 II BGB:

"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. "


von Tonitronic am 25.07.2009 12:15
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>Gibt es eine Hohl und Bringpflicht?
Oh, Danke... Das war genau was ich suchte. Wusste doch, dass es da irgendwas in dieser Richtung gab... Thanks... ;-)


von MarkOh am 25.07.2009 12:24
Status: Philosoph (590 Beiträge)
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>Gibt es eine Hohl und Bringpflicht?
Wie sieht es aber damit aus:

quote:
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

mit

quote:
§ 275
Ausschluss der Leistungspflicht

(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.


würde das doch z.B. Bedeuten, dass der VK bei einer "Lappalie" abwinken dürfte... Also z.B. wenn es um 50,- EUR ginge, der Transport aber eher 1000,- kosten würde.

Oder verstehe ich das falsch?


von Snuggles am 28.07.2009 00:20
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>Gibt es eine Hohl und Bringpflicht?
Möglicherweise, aber in der Praxis ist der Transport ja nicht so teuer.

Im übrigen könnte der VK ja zustimmen, daß der Wagen in einer lokalen Werkstatt gefixt wird und er dann die Kosten übernimmt.


von Borst Mahlzahlt am 28.07.2009 02:22
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