Gibt es ein Recht auf den gleichen Abrechnungszeitpunkt bei der Nebenkostenabrechnung?

4. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb467200-33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es ein Recht auf den gleichen Abrechnungszeitpunkt bei der Nebenkostenabrechnung?

Hallo,
die Nebenkostenabrechnung wurden bei uns im Haus immer am Anfang eines Jahres erstellt, mittlerweile wird sie jedes Jahr später erstellt. Meine Frage jetzt..... gibt es bei der Nebenkostenabrechnung so etwas wie die betriebliche Übung beim Arbeitsrecht?

-- Editier von fb467200-33 am 04.06.2017 13:57

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120019 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von fb467200-33):
Gibt es ein Recht auf den gleichen Abrechnungszeitpunkt bei der Nebenkostenabrechnung?

Nö.

Der Vermieter ist frei in der Entscheidung wann er abrechnet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Als Mieter hast Du das Recht die Abrechnung binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zu bekommen.

Der Vermieter kann erst abrechnen wenn ihm alle dafür nötigen Rechnungen vorliegen. Das kann schon mal erst im Juni oder noch später sein.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

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