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Gibt es ein Pflichtteil zwischen Geschwistern ?

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Gibt es ein Pflichtteil zwischen Geschwistern ?

Hallo,
der Onkel meines Mannes, hat als Alleinerbe in einem Handschriftlichen Testament unseren Sohn eingetragen.

Gibt es zwischen den noch lebenden Geschwistern des Onkels einen Pflichtteil, oder fällt alles unserem Sohn zu?

Wie alt darf das handschriftliche, nicht Notariel beglaubigte Testament sein?

Wir haben keine Vollmachten auf der Sparkasse von unserem Onkel, kommt unser Sohn dann trotzdem an das Geld?

Das Girokonto des Onkels, ist zur Zeit ausgereizt, er hat aber noch ein Sparbuch.
Wie können wir Geld von Ihm vom Sparbuch aufs Konto verlegen, um seine laufenden fixen Kosten (Pflegeheim) zu decken? Wie gesagt wir haben keine Vollmachten und der Onkel kann gesundheitlich nicht auf die Sparkasse.

Bitte helft uns !!!

Vielen Dank im vorraus.


von suchi am 12.12.2007 22:26
Status: Praktikant (19 Beiträge)
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>Gibt es ein Pflichtteil zwischen Geschwistern ?
Also wenn ich es richtig verstanden habe, lebt der Onkel noch und es geht hier um
a) die Betreuung seiner finanziellen Angelegenheiten?
Dann könntet ihr die Betreuung für diesen Bereich beantragen (ich glaube beim Amtsgericht) und dann die Bestellung bei der Bank vorlegen.
Vielleicht lässt sich die Bank auch darauf ein, dass ihr das Vollmachtsschreiben mitnehmt, Onkel unterschreibt und ihr legt es mit seinem Perso vor.

Ein Testament kann so alt sein, wie es will. Es schadet aber nichts, nach einigen Jahren noch einmal das Datum mit Unterschrift darunter zusetzen, dass drückt dann aus, dass dieser Wille immer noch gültig ist. Hauptsache das Ursprungstestament erfüllt alle Regeln.

Pflichtteilsberechtigte sind glaube ich höchsten noch die eigenen Eltern (aber da sagt HH etwas dazu;).


von sika0304 am 13.12.2007 08:55
Status: Tao (8055 Beiträge)
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>Gibt es ein Pflichtteil zwischen Geschwistern ?
Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt.
Auf das Alter des Testamentes kommt es nicht an. Man sollte allerdings beachten, dass im Zweifel immer das jüngere Testament gilt und der Onkel sein Testament jederzeit ändern kann.

Nach dem Tod des Onkels ist ein Erbschein notwendig, um das Erbe z.B. bei der Sparkasse antreten zu können. Der Erbschein wird durch Vorlage des Testamentes vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt.

Für Kontoverfügungen während der der Onkel noch im Pflegeheim lebt, ist eine Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht kann von einer Einzelvollmacht für die Vornahme einer einzelnen Kontobewegung bis hin zu einer Generalvollmacht reichen, mit der der Sohn dann alle Rechtsgeschäfte für den Onkel erledigen kann.

Sollte der Onkel geistig nicht mehr dazu in der Lage sein, muss jemand als Betreuer bestellt werden.



von hh am 13.12.2007 11:39
Status: Tao (23495 Beiträge)
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>Gibt es ein Pflichtteil zwischen Geschwistern ?
Hallo,
danke erst mal für Eure schnellen Antworten.

Wir waren heute auf dem Amtsgericht, der Antrag bzw. bis es vom Anwalt entschieden wird, dauert mindestens ein viertel Jahr, wegen Krankheit des Anwaltes. (Wir würden uns schon freuen, wenn wir mit unserem Onkel noch Silvester feiern können)
Unser Onkel ißt und trinkt seit 5 Tagen nix mehr, und der Hausarzt kümmert sich nicht drum, er ist schon paar mal vom Pflegeheim angerufen worden.
Naja, wenn der Doc heute Nachmittag immer noch nichts gemacht hat werden wir den Notarzt rufen, denn in ein Krankenhaus muss er, wir lassen ihn nicht vor unseren Augen verhungern !
Das Amtsgericht gab uns den Tip mit dem Notarzt, und da er geistig auch nicht mehr ganz auf der Höhe ist, muss der Sozialbearbeiter vom Krankenhaus einen Betreuer beantragen, und das geht dann innerhalb einer Woche.

Ups jetzt habe ich Euch ganz schön voll gequatscht, Tschuldigung.

Liebe Grüße Mele


von suchi am 13.12.2007 14:05
Status: Praktikant (19 Beiträge)
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>Gibt es ein Pflichtteil zwischen Geschwistern ?
Hallo,

ich bins noch mal.

Unser Onkel (21.12.07 verstorben) hat jetzt ein notariell beglaubigtes Testament hinterlassen.
Unser Sohn ist Alleinerbe.

Nochmals haben die Geschwister des Onkels, wirklich kein Recht auf ein Pflichtteil ?

(ich frag nochmal, weil unser Nachbar solche Schwierigkeiten hatte und wir nun unsicher sind)

Ich wünsch Euch allen ein schönes Weihnachtsfest !

Liebe Grüße suchi


von suchi am 24.12.2007 10:01
Status: Praktikant (19 Beiträge)
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>Gibt es ein Pflichtteil zwischen Geschwistern ?
Pflichtteilsberechtigt sind nach § 2303 BGB die Abkömmlinge des Erblassers sowie die Eltern und der Ehegatte des Erblassers.
Geschwister sind definitiv nicht pflichtteilsberechtigt.



§ 2303 BGB

Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils

(1) 1Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem erben den Pflichtteil verlangen. 2Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

(2) 1Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. 2Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt.




von nataly am 24.12.2007 14:10
Status: Unsterblich (1259 Beiträge)
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>Gibt es ein Pflichtteil zwischen Geschwistern ?
Hallo nataly,

Danke für deine schnelle Antwort, das beruhigt uns sehr.

Ich wünsch Dir noch ein schönes Weihnachtsfest

Liebe Grüße suchi



von suchi am 24.12.2007 15:22
Status: Praktikant (19 Beiträge)
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