Hallo,
Ich bin am 15.02. mit meiner Freundin zusammen gezogen.
Unsere jeweiligen Wohnungen wurden zum 28.02. Gekündigt.
Meine Freundin hat ende Februar, bzw. evt. Erst Anfang märz das kündigungsschreiben abgesendet Und läuft dann über meinen "Vertrag.
Jetzt fordert die gez für den Monat märz 18 € obwohl die Wohnungen gar nicht mehr vorhanden sind.
Können die überhaupt Geld fordern, obwohl die wohnung gar nicht mehr vorhanden war, unabhängig davon ob die kündigung rechtzeitig kam?
Bitte keine Kommentare, dass man die gar nicht mehr zahlen muss und dass da gar nichts rechtens ist.
Danke für die antworten
-- Editier von fb410973-69 am 26.03.2015 18:18
-- Editier von fb410973-69 am 26.03.2015 18:19
Gez Forderung trotz abgemeldeter Wohnung
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
"Bitte keine Kommentare, dass man die gar nicht mehr zahlen muss und dass da gar nichts rechtens ist." Keine Sorge - derlei Unfug hält sich hier nicht lange. Zu Ihrer Frage: Man zahlt für eine Wohnung, bis man sie BEIM BEITRAGSSERVICE abmeldet. Das ist hier nicht rechtzeitig erfolgt - insofern ist die Forderung rechtens.
-- Editiert von muemmel am 26.03.2015 18:56
Wenn man für den März nicht zahlen wollte, hätte die Abmeldung dem Beitragsservice noch im Februar zugehen müssen.
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Ist nicht zu verstehen.
Abmeldung ab Folgemonat.
Anmeldung ab sofort.
"Ist nicht zu verstehen." Doch, ist es.
"Abmeldung ab Folgemonat." Richtig.
"Anmeldung ab sofort." Falsch.
Zahlung nicht gerechtfertigt! Widerspruch einlegen! Aber so wie ich sie kenne, stellen sie sich quer!
Zitat:Zahlung nicht gerechtfertigt!
Gibt es auch etwas belastbares worauf sich diese These stützt?
Nein, gibt es nicht, ist Unsinn.
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