Gewünschte Wortmarke für GbR bereits beim Patentamt registriert...

20. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Joanie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewünschte Wortmarke für GbR bereits beim Patentamt registriert...

Hallo,

ich habe einige Fragen zum Thema Namensgebung. Wir möchten für unsere GbR ein Namenskürzel verwenden, das beim Deutschen Patentamt in München bereits in verschiedenen Klassen eingetragen ist. Unsere geplanten Dienstleistungen unterscheiden sich jedoch (bis auf ein Angebot) von denen der eingetragenen Institution.

Jetzt meine Fragen:

a) Verstoßen wir, obwohl sich die angebotenen Dienstleistungen bis auf eine Ausnahme unterscheiden, gegen gesetzliche Grundlagen, wenn wir das gewünschte Kürzel trotz seiner Eintragung beim Patentamt in unserer Wortmarke verwenden?

b) Könnten wir uns ausreichend abgrenzen, wenn wir unsere Namen in unsere Wortmarke aufnehmen würden?

c) Falls wir das Kürzel trotzdem verwenden sollten, welche rechtlichen Schritte könnte das beim Patentamt eingetragene Institut gegen uns einleiten? Erfolgt erst eine Unterlassungsaufforderung - oder können wir damit rechnen, evtl. gleich kostenpflichtig abgemahnt zu werden?

Wir möchten auf jeden Fall rechtliche Schwierigkeiten vermeiden und sind deshalb für jeden Hinweis unheimlich dankbar.

Grüße

Joanie

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dm141
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

einen Versuch ist es immer wert, nur solltet Ihr zur Sicherheit entweder die entsprechende Klasse ausschließen oder dann anders defnieren. Wichtig ist und bleibt die Unterscheidung der Marke (in jeglicher Hinsicht) und vor allem auch der Zwecke der Marke (Waren /DL-Verzeichnis). Spezifiziert das genauer, dann können wir sicher besser helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RF68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich kann nur davor warnen, einfach eine Marke anzumelden, die einerseits identische Bestandteile enthält wie die ältere Marke, und sich andererseits mit den Waren- und Dienstleistungen der älteren Marke überschneidet. Dies allein kann schon das Recht des Inhabers der älteren Marke zur kostenpflichtigen Abmahnung oder "Schlimmerem" begründen. Genauer kann man das nur beurteilen, wenn die gegenüberstehenden Zeichen und gewünschten Waren/Dienstleistungen bekannt sind.

Am besten wendet ihr euch an einen Patentanwalt oder an einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt. Ich kann auch die Erfinderberatung beim Deutschen Patent- und Markenamt empfehlen; dort geben zugelassene Patentanwälte kostenlos Auskunft zu solchen Fragen. Einfach auf der DPMA-Website die Termine nachschlagen oder dort anrufen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.138 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen