>Gewohnheitsrecht bei Gemeindegrund
Hallo,
Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das durch langjährige tatsächliche Übung, die von der Rechtsüberzeugung der Beteiligten getragen ist, entsteht.
Seine Geltung endet durch staatlich gesetztes Recht (Gesetz) oder durch Bildung ihm entgegengesetzten neuen G. Da der moderne Staat immer mehr Lebensbereiche erfasst und diese mit den von ihm gesetzten Rechtsnormen in zunehmender Intensität reguliert, verliert das G. praktisch an Bedeutung. (
http://www.rechtslexikon.net/d/gewohnheitsrecht/gewohnheitsrecht.htm)
In deinem Fall liegt relativ klar kein Gewohnheitsrecht vor, sondern du hast jahrelang gegen geltendes Recht verstoßen, ohne dass jemand dies gemerkt oder sich daran gestört hat. Wenn ich 10 Jahre lang jeden Tag zu schnell fahre und plötzlich geblitzt werde habe ich auch kein Gewohnheitsrecht schneller zu fahren als erlaubt.(der Vergleich hinkt zwar ein wenig, dient aber nur zur Verdeutlichung)
Dir steht es natürlich frei gegen die Maßnahmen der Gemeinde zu klagen, aber dein Nachbar mit dem überbauten Schuppen ist ein anderer Fall:
Der Tatbestand des entschuldigten Überbaus erfordert das Vorliegen der folgenden Voraussetzungen:
•Bei dem Überbau handelt es sich um ein Gebäude (Bei Mauern, Zäunen usw. kann nach den allgemeinen Anspruchsgrundlagen Beseitigung verlangt werden)
(
http://www.juraforum.de/lexikon/ueberbau)
Sieht nicht gut aus, würde ich sagen.
Gruß
Andreas
-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
von amako am 14.06.2012 09:39
Status: Unsterblich (1305 Beiträge)
Userwertung:
3,5 von 5
(von 20 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden