Hallo,
ich habe vor 20 Jahren 3 ganz bestimmte Plätze für die Wäscheleinen zugeordnet bekommen. Die Leinen selbst sind auch mein Eigentum. Kann der Vermieter mir nun einfach 50% der Leinen wegnehmen bzw. jemand anderem zuordnen bzw. muss ich das stillschweigend dulden?
Gilt hier nicht ein "Gewohnheitsrecht" .... ?
Gewohnheitsrecht - Wäscheleinen
20. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 20. August 2017 | 11:37
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 9x hilfreich)
Gewohnheitsrecht - Wäscheleinen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. August 2017 | 11:46
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatGilt hier nicht ein "Gewohnheitsrecht" .... ? :
Das Gewohnheitsrecht gibt es gar nicht.
Bestenfalls sollte man lesen, was im Mietvertrag dazu steht. Ansonsten wäre es Leihe, welche jederzeit widerrufen werden kann.
#2
Antwort vom 20. August 2017 | 14:01
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Zitat:ZitatGilt hier nicht ein "Gewohnheitsrecht" .... ? :
Das Gewohnheitsrecht gibt es gar nicht.
Bestenfalls sollte man lesen, was im Mietvertrag dazu steht. Ansonsten wäre es Leihe, welche jederzeit widerrufen werden kann.
Wieso immer diese Märchen.
Vermieter scheinen immer gerne und alles auf Leihe abzuwälzen...Das nervt!
Das wurde bereits bei der Küche durch die Gerichte kassiert - zu Recht. Vor Gericht sind es Einzelfallentscheidungen. Wäre interessant, was der Vermieter sagen will. Denn im Mietvertrag muss nicht alles stehen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. August 2017 | 16:08
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 9x hilfreich)
Hallo,
danke an beide Antworten. Ich habe von allen Nutzern des Trockenraumes die größten Wohnfläche.
Bei der Betriebskostenabrechnung wird auch nach m²-Wohnfläche abgerechnet.
Durch die Umverteilung habe ich weniger Leine als andere ..... Nun soll ich dann quasi den größten Anteil der
Betriebskosten bezahlen obwohl ich am wenigtens den Raum nutzen kann? Das kann doch nicht fair sein!
Ich bin der Meinung, dass man dann auch den Verteilerschlüssel bei der Betriebskostenabrechnung ändern müsste ...
#4
Antwort vom 20. August 2017 | 16:41
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatBei der Betriebskostenabrechnung wird auch nach m²-Wohnfläche abgerechnet. :
Richtig! Aber der Trockenraum zählt nicht zur Wohnfläche. Also sind deine Argumente für die Katz.
#5
Antwort vom 20. August 2017 | 17:01
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatHallo, :
ich habe vor 20 Jahren 3 ganz bestimmte Plätze für die Wäscheleinen zugeordnet bekommen. Die Leinen selbst sind auch mein Eigentum. Kann der Vermieter mir nun einfach 50% der Leinen wegnehmen bzw. jemand anderem zuordnen bzw. muss ich das stillschweigend dulden?
Gilt hier nicht ein "Gewohnheitsrecht" .... ?
Deine eigenen Leinen kann der VM Dir ohnehin nicht wegnehmen, aber den Trockenplatz evtl. reduzieren sollten sich die Umstände entsprechend verändern. Z.B. gibt es inzwischen eine Familie mit 3 Kindern die mehr Trockenplatz benötigt, wäre ein Grund Dir den Platz zu kürzen.
#6
Antwort vom 20. August 2017 | 17:15
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatIch bin der Meinung, dass man dann auch den Verteilerschlüssel bei der Betriebskostenabrechnung ändern müsste ... :
Der Verteilerschlüssel rechnet nach Wohnraum, nicht von den gemeinsam genützten Gemeinschaftsflächen.
#7
Antwort vom 20. August 2017 | 19:37
Von
Status: Unbeschreiblich (119659 Beiträge, 39759x hilfreich)
Zitatich habe vor 20 Jahren 3 ganz bestimmte Plätze für die Wäscheleinen zugeordnet bekommen. :
Das könnte man wie genau beweisen?
Auch die Nutzung der 3 ganz bestimmten Plätzen über 20 Jahre, könnte man wie genau beweisen?
ZitatDie Leinen selbst sind auch mein Eigentum. :
Das könnte man wie genau beweisen?
ZitatKann der Vermieter mir nun einfach 50% der Leinen wegnehmen bzw. jemand anderem zuordnen bzw. muss ich das stillschweigend dulden? :
Nein, Dein nachweisliches Eigentum kann er Dir nicht wegnehmen. Aber Du kannst natürlich das Eigentum demontiern, wenn es nicht durch andere genutzt werden soll.
ZitatGilt hier nicht ein "Gewohnheitsrecht" .... ? :
Nö. Vor allen weil es das nicht gibt.
Und jetzt?
Schon
267.062
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten