Gewohnheitsrecht - Wäscheleinen

20. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
anjaa
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 9x hilfreich)
Gewohnheitsrecht - Wäscheleinen

Hallo,
ich habe vor 20 Jahren 3 ganz bestimmte Plätze für die Wäscheleinen zugeordnet bekommen. Die Leinen selbst sind auch mein Eigentum. Kann der Vermieter mir nun einfach 50% der Leinen wegnehmen bzw. jemand anderem zuordnen bzw. muss ich das stillschweigend dulden?
Gilt hier nicht ein "Gewohnheitsrecht" .... ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von anjaa):
Gilt hier nicht ein "Gewohnheitsrecht" .... ?

Das Gewohnheitsrecht gibt es gar nicht.
Bestenfalls sollte man lesen, was im Mietvertrag dazu steht. Ansonsten wäre es Leihe, welche jederzeit widerrufen werden kann.

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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von anjaa):
Gilt hier nicht ein "Gewohnheitsrecht" .... ?

Das Gewohnheitsrecht gibt es gar nicht.
Bestenfalls sollte man lesen, was im Mietvertrag dazu steht. Ansonsten wäre es Leihe, welche jederzeit widerrufen werden kann.


Wieso immer diese Märchen.

Vermieter scheinen immer gerne und alles auf Leihe abzuwälzen...Das nervt!

Das wurde bereits bei der Küche durch die Gerichte kassiert - zu Recht. Vor Gericht sind es Einzelfallentscheidungen. Wäre interessant, was der Vermieter sagen will. Denn im Mietvertrag muss nicht alles stehen.

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#3
 Von 
anjaa
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
danke an beide Antworten. Ich habe von allen Nutzern des Trockenraumes die größten Wohnfläche.
Bei der Betriebskostenabrechnung wird auch nach m²-Wohnfläche abgerechnet.
Durch die Umverteilung habe ich weniger Leine als andere ..... Nun soll ich dann quasi den größten Anteil der
Betriebskosten bezahlen obwohl ich am wenigtens den Raum nutzen kann? Das kann doch nicht fair sein!
Ich bin der Meinung, dass man dann auch den Verteilerschlüssel bei der Betriebskostenabrechnung ändern müsste ...

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von anjaa):
Bei der Betriebskostenabrechnung wird auch nach m²-Wohnfläche abgerechnet.

Richtig! Aber der Trockenraum zählt nicht zur Wohnfläche. Also sind deine Argumente für die Katz.

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#5
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von anjaa):
Hallo,
ich habe vor 20 Jahren 3 ganz bestimmte Plätze für die Wäscheleinen zugeordnet bekommen. Die Leinen selbst sind auch mein Eigentum. Kann der Vermieter mir nun einfach 50% der Leinen wegnehmen bzw. jemand anderem zuordnen bzw. muss ich das stillschweigend dulden?
Gilt hier nicht ein "Gewohnheitsrecht" .... ?


Deine eigenen Leinen kann der VM Dir ohnehin nicht wegnehmen, aber den Trockenplatz evtl. reduzieren sollten sich die Umstände entsprechend verändern. Z.B. gibt es inzwischen eine Familie mit 3 Kindern die mehr Trockenplatz benötigt, wäre ein Grund Dir den Platz zu kürzen.

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von anjaa):
Ich bin der Meinung, dass man dann auch den Verteilerschlüssel bei der Betriebskostenabrechnung ändern müsste ...

Der Verteilerschlüssel rechnet nach Wohnraum, nicht von den gemeinsam genützten Gemeinschaftsflächen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119659 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von anjaa):
ich habe vor 20 Jahren 3 ganz bestimmte Plätze für die Wäscheleinen zugeordnet bekommen.

Das könnte man wie genau beweisen?
Auch die Nutzung der 3 ganz bestimmten Plätzen über 20 Jahre, könnte man wie genau beweisen?



Zitat (von anjaa):
Die Leinen selbst sind auch mein Eigentum.

Das könnte man wie genau beweisen?



Zitat (von anjaa):
Kann der Vermieter mir nun einfach 50% der Leinen wegnehmen bzw. jemand anderem zuordnen bzw. muss ich das stillschweigend dulden?

Nein, Dein nachweisliches Eigentum kann er Dir nicht wegnehmen. Aber Du kannst natürlich das Eigentum demontiern, wenn es nicht durch andere genutzt werden soll.



Zitat (von anjaa):
Gilt hier nicht ein "Gewohnheitsrecht" .... ?

Nö. Vor allen weil es das nicht gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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