>Gewinnausschüttung GMBH
Die Angaben sind etwas unklar.
Der Mitgesellschafter ist ausgeschieden und hat seinen Anteil zum 31.12.07 abgetreten? Oder zum 31.12.08? verkauft? verschenkt? An wen?
Ein ausscheidender Gesellschafter hat natürlich einen Anspruch auf den Wert seines Anteils, der nicht nur aus dem Gewinn in Geld entsprechend der Bilanz, sondern auch aus anderen Werten besteht.
Alle Modalitäten sollten in einem Gesellschaftervertrag vereinbart worden sein. Evtl. Änderungen müssen durch die Gesellschafterversammlung beschlossen und dokumentiert werden.
Sicher ist es nicht möglich, dass ein Teilhaber, auch wenn er über die Mehrheit verfügt,eine Auszahlung verhindern kann.
Den tatsächlichen Wert eines 36%-igen Anteils bei Ausscheiden eines Gesellschafters kann NUR euer (guter!) Steuerberater bzw. ein unabhängiger Gutachter errechnen.
Gruß!
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
von ikarus02 am 09.10.2008 20:00
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