Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
Gewerkschaft darf zu Massenkauf von Pfennigartikeln aufrufen - 1/1
AFP vom 29.09.2008   |   2469 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Gewerkschaft darf zu Massenkauf von Pfennigartikeln aufrufen

Landesarbeitsgericht billigt Verdi-Aktionen in Berlin

Gewerkschaften dürfen ihren Forderungen auch mit kleineren Störaktionen Nachdruck verleihen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg billigte am Montag in Berlin so genannte Flash-Mob-Aktionen im Einzelhandel. Dabei lassen Kunden voll gepackte Einkaufswagen im Laden stehen, oder möglichst viele Menschen kaufen gleichzeitig Pfennigartikel, um so die Kassen zu blockieren. (Az: 5 Sa 967/08)

Mehr zum Thema:
Pfennigartikeln   Massenkauf   Verdi  

Zu solchen Aktionen hatte die Gewerkschaft Verdi aufgerufen. Dabei wurden an Interessenten kurzfristig SMS verschickt, wann und in welchem Laden Aktionen stattfinden. Die dagegen gerichtete Klage des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg wies das LAG nun ab: Derartige Aktionen seien von dem Recht der Gewerkschaft gedeckt, ihre Kampfmittel frei zu wählen. Auch ein Aufruf an Außenstehende sei dabei zulässig. Die Mitarbeiter in den betroffenen Läden wüssten genau, dass sich die Aktion nicht gegen sie richte, so das LAG weiter; daher würden sie nicht in ihren Rechten oder ihrer Menschenwürde verletzt.

29. September 2008 - 16.12 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008



123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94213
beantwortete Fragen
16
Anwälte jetzt
online
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal