Gewerbsmäßiger ladendiebstahl

22. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Just123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewerbsmäßiger ladendiebstahl

Hallo ich bin 24 Jahre alt ich hab vor kurzem einen riesen großen Fehler gemacht den ich wirklich sehr sehr bereue. Ich hab mit einem Magneten ware entsichert und gestohlen und wurde im nächsten Laden erwischt ich hab davor noch nie was mit der Polizei zu tun gehabt oder so etwas gemacht. Der Warenwert insgesamt beträgt 624 Euro und mir wird vorgeworfen dies gewerbsmäßig getan zu haben. Was erwartet mich und wann kann ich ca. mit dem Strafbefehl rechnen ? Ich kann nachts nicht schlafen muss andauernd weinen ich bereue das alles so sehr. Bitte wenn mir jemand wirklich gute Auskunft über das geben kann bitte melden diese Ungewissheit was auf mich zukommt lässt mich in Depression verfallen. Falls das was hilft im zweiten laden hab ich gleich die fangprämie bezahlt und die Sachen wurden auch gleich zurückgegeben...

-- Editier von Just123 am 22.02.2016 08:26

-- Editier von Just123 am 22.02.2016 08:29

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
mir wird vorgeworfen dies gewerbsmäßig getan zu haben


Dafür wird wohl entscheidend sein, ob die Ware anscheinsmäßig für den Eigengebrauch war oder nicht.
Wenn z.B. ein Mann Brautkleider stiehlt, wird man wohl nicht annehmen, er habe für den Eigengebrauch gestohlen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Was erwartet mich und wann kann ich ca. mit dem Strafbefehl rechnen ? Wer sagt denn, das es einen Strafbefehl gibt? Für gewerbsmäßigen Diebstahl sieht das Gesetz nur Freiheitsstrafen vor. Nun kann eine solche Strafe durchaus zur Bewährung ausgesetzt werden und bei einem Ersttäter wäre das auch recht wahrscheinlich - es wäre aber eher ungewöhnlich, dies per Strafbefehl zu tun. Insofern wäre der nächste Schritt die Übersendung der Anklageschrift. Und wann das nun ist, das kann hier auch keiner wissen - in Oberbayern wird es wohl schneller gehen als in Berlin oder Hamburg, aber die Auslastung Ihrer örtlichen Polizei und Staatsanwaltschaft kann hier auch keiner kennen.
diese Ungewissheit was auf mich zukommt lässt mich in Depression verfallen. Sie meinen, ob Sie nun 6 oder 9 Monate auf Bewährung kriegen? Welchen konkreten Unterschied würde das für Sie machen?
ich bereue das alles so sehr. Nur mal interessehalber: Würden Sie es auch bereuen, wenn Sie nicht erwischt worden wäre? Das wäre nämlich Reue - bei Ihnen sehe ich bloß Angst vor der Strafe, und das hat mit Reue nichts zu tun...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
es wäre aber eher ungewöhnlich, dies per Strafbefehl zu tun.


Freiheitsstrafe (zur Bewährung) per Strafbefehl geht nur, wenn der Beschuldigte anwaltlich vertreten ist.

Geldstrafe wäre per § 47, Abs. 2 StGB möglich

-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.02.2016 20:03

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Just123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bereue meine Tat so oder so weil es in keiner Weise richtig war auch wenn ich nicht erwischt worden wäre, war es im Endeffekt nicht richtig aber jeder Mensch macht mal einen Fehler, der eine der einfach seinem Verehrer das Herz bricht in dem er sie/ihn betrügt oder so wie ich die einfach unüberlegt etwas getan hat das mehr mit sich bringt... Ich brauch keine Moralapostel-Posts. Ich hab einen Fehler gemacht und möchte jetzt nur erfahren was auf mich zu kommen kann... Dankeschön trotzdem


@streetworker: ich kenn mich leider nicht so gut aus.. Aber ja vlt meinte ich die Anklageschrift statt Strafbefehl und was heißt auf Bewährung genau ? Dankeschön.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil, dass per Post zugestellt wird, ohne das es eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Den Strafbefehl (die Geldstrafe daraus) kann man dann entweder hinnehmen, oder man legt Einspruch ein. Dann findet doch eine Verhandlung statt.

Bei einer Anklageschrift folgt immer eine Gerichtsverhandlung, wo die Sache dann erörtert wird und ein Urteil gesprochen wird.

Gewerbsmäßiger Diebstahl wird normalerweise mit mind. 3 Monaten Freiheitsstrafe bestraft. Wobei die beim Ersttäter (der sie ja sind) in der Regel zur Bewährung ausgesetzt wird. Bewährung heißt, dass man nicht ins Gefängnis muß, sondern die Chance bekommt (für meist 2-3 Jahre) sich "zu Bewähren" (also keinen Mist mehr zu machen). Wenn das klappt, wird die Strafe erlassen. Eine Bewährungsstrafe wird meist noch mit Auflagen verknüpft also einer Geldzahlung die zu leisten ist oder sozialen Arbeitsstunden, die zu erbringen sind.

Da Sie aber "nur" in 2 Läden erwischt worden sind und die Schadenssumme (der Warenwert) nicht so seeehr hoch war, kann es auch sein, dass das Gericht von § 47 StGB Gebrauch macht. Das kann es tun, wenn eigentl. eine Freiheitsstrafe fällig wäre, diese aber unter 6 Monaten bleibt. In dem Fall wird diese Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe "umgewandelt". Diese würde dann in Ihrem Fall -wenn tatsächlich wegen Gewerbsmässigkeit verurteilt wird- über 90 Tagessätzen liegen, ich tippe auf irgendwas zwischen 90 und 120 Tagessätzen.

1 Tagessatz wiederum entspricht -ungefähr- 1/30 Ihres monatlichen Nettoeinkommens, meist wird etwas "Rabatt" gewährt. Wenn Sie also z.B. 1.200 € netto verdienen, wäre der rechnerische Tagessatz = 40,00 € (1200 : 30). Es kann aber auch sein, dass nur 30,00 oder 35,00 € pro Tagessatz angesetzt werden. Wenn man von den oben geschätzen 90 bis 120 Tagessätzen ausgeht, wäre der günstigste Fall (bei jemandem der ein Einkommen von 1.200,00 € netto hat) also:

90 Tagessätze zu je 30,00 € = 2.700,00 € Geldstrafe

und der schlechteste Fall:

120 Tagessätze zu je 40,00 € = 4.800,00 € Geldstrafe

Wie gesagt: Das ist jetzt nur ein Rechenbeispiel dafür, wie sich eine Geldstrafe errechnet, bei jemandem der 1.200 € netto verdient. Wenn Sie weniger haben, kommt bei Ihnen natürl. eine andere Rechnung heraus. Wenn Sie mehr haben, natürl. auch ;)

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Just123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)


@streetworker: vielen vielen DANK, die Antwort war sehr aufschlussreich. Ich hätte noch eine Frage kommen diese ganzen Briefe eingeschrieben oder als normaler Brief. Und sollte ich mir besser ein Anwalt zulegen ?

Lg

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Ich hätte noch eine Frage kommen diese ganzen Briefe eingeschrieben oder als normaler Brief.

Anklageschrift oder Strafbefehl würden mit förmlicher Zustellung kommen (also kein normaler Brief).

Zitat:
Und sollte ich mir besser ein Anwalt zulegen ?

Einen Anwalt müssen Sie selbst zahlen. An Fakten (z.B. dass Sie auf frischer Tat erwischt wurden) kann auch ein Anwalt nichts ändern. Bei einfachen Fällen mit klarer Sachlage kann ein Anwalt oft nicht so viel erreichen, dass sich die Anwaltskosten lohnen - zumindest rein finanziell gesehen. Falls Sie aus beruflichen Gründen auf ein sauberes Führungszeugnis angewiesen sind oder sonst Probleme (zusätzlich zur Strafe) drohen, dann wäre ein Anwalt sicher anzuraten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

Zumal man sich hier um die "Gewerbsmäßigkeit" streiten könnte. Aber diesbezüglich kann erst mal abwarten, auf welchen Tatvorwurf der Strafbefehl oder die Anklageschrift lautet, ob Gewerbsmäßigkeit oder nicht ...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ich brauch keine Moralapostel-Posts. Ach nein? Warum betonen Sie dann die angebliche Reue so auffallend? Eine juristische Kategorie ist das ja nun wahrhaftig nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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