Servus,
person XY hat Post bekommen vom Amtsgericht wegen 5fach gewerbsmäßigen Betrug schaden 1700€
! Hat Geld kassiert und keine Ware geliefert (besaß er nie)
Die Person hat bei der Polizei schon alles zugegeben. Vorstrafen keine-Bereut es sehr-konnte den Schaden leider noch nicht gut machen da arbeitssuchend(kann aber vorweisen das er sich bewirbt. Hat aber 3 von 5 geschädigten kontaktiert. Mit dem einen engen Kontakt sowie handynummer Austausch und die anderen wurden per Brief kontaktiert (keine Antwort bisher) - mit entschuldigung und das der Schaden DEFINITIV gut gemacht wird.
Anwalt sagt kein Gefängnis! Person XY hat aber tierische angst!!!! Ihm tut es sehr leid.
Was meint ihr mit was kann Person XY rechnen? Würde mich freuen wenn wer antwortet.
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-- Editiert Andrej123 am 12.10.2014 19:14
-- Editiert Andrej123 am 12.10.2014 19:24
-- Editiert Andrej123 am 12.10.2014 20:09
Gewerbsmäßiger Betrug 5fach Ebay Kleinanzeigen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
wie alt ist denn Person XY?
Gruß
ice
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Ups total vergessen dazu zuschreiben. Person XY ist 24 jahre alt also erwachsenenstrafrecht.
Aber kann man so ca sagen was es für eine Strafe geben wird? Totale angst vor dem Gefängnis!!!!
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-- Editiert Andrej123 am 12.10.2014 20:39
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sie haben also kein Geld, Ihre Opfer zu entschädigen - wie konnten Sie da den Anwalt zahlen? Oder ist das ein Pflichtverteidiger?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 12.10.2014 20:43
Nein kein Pflichtverteidiger. Meine Eltern zahlen den. Ich wusste aber auch vorher nicht das es sowas gibt da ich sowas wie Gericht-Polizei nicht kenne.
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-- Editiert Andrej123 am 12.10.2014 20:47
Anwalt sagt kein Gefängnis! Person XY hat aber tierische angst!!!!
Na ja - wenn Sie Ihrem Anwalt schon nicht glauben, warum sollten Sie dann jemand in einem Forum glauben? Aber um das mal inhaltlich zu beantworten: Als Ersttäter hat man generell gute Chancen auf eine Strafaussetzung zur Bewährung. Bei Ihnen dürfte sich das in Grenzen halten: Sie haben keine Arbeit, folglich eine negative Sozialprognose, und Sie haben keinerlei Schadensersatz geleistet - Ihre diesbezüglichen Absichtserklärungen sind vor Gericht ziemlich wertlos. Aber bis zur Verhandlung haben Sie noch Zeit, da was zu ändern...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Bewerben tut Person XY sich ja also nicht das er es nicht versucht und will ja auch arbeiten.
Ohne Ausbildung kein guter Abschluß ist es halt schwierig was zu finden. Was meinen Sie mit sozialprognose?
Ich will den angerichteten schaden ja gut mschen aber derzeit geht es nicht. Daher hab uch mich auch nochmal entschuldigt.
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-- Editiert Andrej123 am 12.10.2014 20:57
Vor Gericht zählen Tatsachen und keine Absichtserklärungen - sowas hört der Richter nämlich andauernd...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Also wenn ich bis zur Verhandlung arbeite könnte es Bewährung geben? Oder vielleicht doch Gefängnis?
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-- Editiert Andrej123 am 12.10.2014 21:00
Also wenn ich bis zur Verhandlung arbeite könnte es Bewährung geben? Oder vielleicht doch Gefängnis? Also wissen Sie - glauben Sie wirklich, irgendwer in einem Forum kann Ihnen die Garantie geben, nicht in den Knast zu kommen? Da befinden Sie sich schwer im Irrtum. Ich kann Ihnen Erfahrungswerte weitergeben und die Erfahrung sagt: Mit Arbeit, und sei es ein Minijob, ist die Chance auf eine Bewährung höher. Und mit begonnener Schadenswiedergutmachung auch. Hellsehen kann hier allerdings auch keiner und daher kennt auch keiner Ihr Urteil. Wenn Sie keine Bewährung kriegen, haben Sie ja immer noch die Berufung am Landgericht als zweite Chance.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 12.10.2014 21:07
quote:
Nein kein Pflichtverteidiger. Meine Eltern zahlen den.
Ihre Eltern bezahlen also für "Person XY" den Verteidiger, der eigentlich gar nicht zwingend benötigt wird. Aber warum bringen die Eltern dann stattdessen nicht lieber das Geld auf, um den Schaden zu ersetzen? So erhöht sich doch nur noch die Schuldenlast, die auf Person XY drückt. Wenn also der Beschuldigte behauptet, kein Geld für den Schadenersatz aufbringen zu können, sich aber zeitgleich den "Luxus" eines Strafverteidigers "gönnt", wirkt das nunmal etwas seltsam. Sowieso klingen die Versprechen, den Schaden ersetzen zu wollen, bei anhaltender Arbeitslosigtkeit doch wenig vielversprechend.
Und eine Rückzahlung der Schulden würde für ein Strafverfahren vermutlich deutlich mehr bringen, als ein Verteidiger bringen beziehungsweise verhindern kann. Das am Ende fällige Honorar des Verteidigers hätte hingegen schon einen großen Teil der offenen Forderung decken können.
Aber jeder ist seines eigenen Glückes Schmied.
Unabhängig vom Strafverfahren müssen die Geschädigten sich natürlich nicht auf leere Versprechungen verlassen, sondern können (über einen Mahnbescheid) den Anspruch titulieren lassen, was dann noch ein wenig teurer ist.
Meiner Meinung nach ist also nichts so wichtig, wie das Aufbringen des geschuldeten Geldes.
Was da an Strafe zu erwarten ist, kann nur spekuliert werden. Ich würde wegen der Ersttäterschaft, der vergleichweise geringen Schadenssumme und dem Geständnis noch gute Chancen annehmen, einer Haftstrafe ohne Bewährung zu entgehen.
Dazu kommt es aber zum Beipsiel auch darauf an, in welchem Zeitraum die Taten erfolgt sind und ob der Täter erst aufwändig überführt werden musste oder von Anfang an geständig war.
Ganz besonders dürfte es noch interessieren, was denn mit dem ergaunerten Geld passiert ist, wenn der Lebensbedarf doch vermutlich durch ALG gedeckt war und dennoch das Geld jetzt nicht mehr da ist. Verraten Sie uns das?
Ich hab auch nie behauptet das ich mein Urteil wissen möchte das ist klar das mir das keiner beantworten kann wenn es so ruber Kam hab ich mich falsch formuliert.
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Natürlich kommt das so rüber, wenn jemand ganz unbedingt wissen will, ob er nun Bewährung kriegt oder nicht. Die Frage "Bewährung oder nicht" ist ja nun der für Sie wesentlichste Teil des Urteils...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Der Betrag wurde zum Lebens Unterhalt finanziert da Person XY kein Arbeitslosengeld erhalt und nicht von Steuern anderer leben möchte. Musste nicht überführt werden hat sofort alles gestanden.
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-- Editiert Andrej123 am 12.10.2014 21:15
quote:
da Person XY kein Arbeitslosengeld erhalt und nicht von Steuern anderer leben möchte.
Wiederholen Sie das so vor Gericht und vergessen Sie die Bewährung.
Die Frage danach, wovon Sie denn aktuell leben, spar ich mir dann lieber. Die Frage wird dann der Richter stellen. Termin für Hauptverhandlung schon bekommen?
-- Editiert Hafendame am 12.10.2014 21:19
Von garnichts. Und nein ich hab keine krummen Dinger mehr gemacht hab es eingesehen das ich große scheiße gemacht hab!!!!!!
Ne noxh nicht.
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-- Editiert Andrej123 am 12.10.2014 21:20
Der Betrag wurde zum Lebens Unterhalt finanziert da Person XY kein Arbeitslosengeld erhalt und nicht von Steuern anderer leben möchte.
Von Geld zu leben, was man anderen Menschen per Betrug abgenommen hat, ist irgendwie auch nicht besser - eher schlechter, würde ich mal sagen. Und übrigens hat Ihnen genau dieses Denken die Gewerbsmäßigkeit des Betruges eingebracht - ein gewöhnlicher Betrug würde wohl mit einer Geldstrafe abgehandelt werden. Ist Ihnen übrigens bewußt, daß Sie gerade jede Menge Schulden bei der Krankenkasse anhäufen? Sie sind ja trotz Versicherungspflicht nicht versichert. Noch ein Grund, dringend Arbeit zu finden...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Das weiß ich!!! Ich bewerbe mich auch... und hab Vorstellungsgespräche kommende Woche.
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Von garnichts.
Das könnte der Richter evtl. nicht überzeugend finden...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
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