[Gewerbsmäßige strafbare Kennzeichenverletzung] - Anstehender Prozess | Meine Nerven liegen blank!

26. September 2015 Thema abonnieren
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NoName*
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Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
[Gewerbsmäßige strafbare Kennzeichenverletzung] - Anstehender Prozess | Meine Nerven liegen blank!

Hallo erstmal,

mich - und meine Mutter (beide keine Vorstrafen) - erwartet in wenigen Tagen ein Prozess aufgrund strafbarer Kennzeichenverletzung in 34 Fällen - d.h. gewerbsmäßig!

Vorgeschichte
Ich verkaufte eine Zeit lang (Ende 2011 - Anfang 2013) Software über eBay. Ich meldete ein - selbstverständlich fiktives - Gewerbe an und kümmerte mich wirklich exzessiv um die Zufriedenheit jedes einzelnen Kunden, die Steuererklärungen und allgemein, damit ja alles passt.

Die Software (OEM) selbst bezog ich aus China für einen dort üblichen Preis. Mein Großhändler versicherte mir, dass die Ware von einem größeren PC-Hersteller selbst stammt..nichts ungewöhnliches.
Zunächst bestellte ich ein Muster, um mich bei Microsoft über die Echtheit der Ware zu vergewissern. Am Telefon teilte mir ein Mitarbeiter mit, dass der Product-Key auf dem Echtheitszertifikat zu diesem passe, unbenutzt sei und zugleich auch ein OEM-Key sei. Die Echtheitszertifikate weisen auch alle Sicherheitsmerkmale auf. Dabei informierte ich mich nicht nur auf der hauseigenen Seite des Herstellers, sondern rief auch noch zusätzlich dort an (Selbstverständlich habe ich keine Anrufe aufgezeichnet :( ).
Die sog. "Port-Holes" waren im Papier eingewoben, das Metallband ebenfalls. Das Echtheitszertifikat - auch CoA genannt - änderte bei Hitzeeinwirkung die Farbe und es wurde der Text "Our Passion" sichtbar. Zudem waren die Ecken - wie üblich - leicht "eingeschnitten" und bei optimaler Lichteinstrahlung diverse Hologramme sichtbar. Auch die DVDs wiesen alle Echtheitsmerkmale auf (OEM).
Als ich dies alles erwähnte, meinte der Mitarbeiter zu mir, ich könne die Software nun problemlos verkaufen.

Leider gab mein Verkäufer stets falsche Werte über den Betrag der Ware an, sodass ich letztes Jahr noch eine Steuernachzahlung tätigen musste. Mir fiel dies die ganzen Jahre leider nicht auf, da ich die vom Zoll zugesandten Rechnungen einfach so hingenommen und entsprechend bezahlt habe. Leider scheint es ein allgemeines Problem zu sein, dass chinesische Verkäufer einem gern mal "Steuern ersparen" möchten..

Als mir mein Verkäufer sagte, es gäbe keine originalen DVDs mehr, sondern nur noch Fälschungen, musste ich den Verkauf einstellen und verkaufte eine andere Software des gleichen Herstellers weiter. Dabei prüfte ich selbstverständlich auch jede einzelne Lieferung stichpunktartig und ging sogar noch einen Schritt weiter: Da die Software mit 300+€ sich in einem relativ hohen Preisbereich befand und die Menge überschaubar war, lies ich auch noch jeden einzelnen Product-Key bei MS prüfen und legte das Ergebnis der Prüfung (der Key sollte unbenutzt, original und gültig sein) ins Paket dazu.

Da ich zum Tatzeitpunkt gerade einmal 16 / 17 war, lief das Gewerbe über meine Mutter.

Wendung

Im Mai 2013 kam es anschließend zu einer äußerst unangenehmen Wendung. Zum ersten mal wurde eine Lieferung beschlagnahmt und dann nahm die Geschichte ihren Lauf. Anwaltsschreiben, die einschüchternder nicht sein könnten, Nachfragen vom Zoll ....Für mich war ein Welt zusammengebrochen. Ich stellte den Verkauf daraufhin unverzüglich ein.
Mein chinesischer Großhändler war selbst fassungslos und erstattete mir den - nicht unerheblichen Wert der beschlagnahmten Ware - sofort wieder zurück. Er meinte, dass er sich dies einfach nicht erklären könne, da auch er seine Ware immer ordentlich prüfte. Bei der Hausdurchsuchung wollte man mir diese "Geschichte" jedoch nicht abkaufen.

Vor nun fast zwei Jahren kam es anschließend zur Hausdurchsuchung. Die Beamten durchsuchten wirklich alles...sogar all unsere Autos (auch im Motorraum..DVDs im Motorraum?). Hinzu kam, dass sie sich sogar die Zigaretten (Steuerbanderole) meines Vaters ansahen...Sie fanden einige weniges DVDs (<10 und ca. 10 Echtheitszertifikate, da der Verkauf ja schon längst eingestellt wurde..also Restbestände).
Zum Zeitpunkt der Durchsuchung war ich in der Schule; meine Eltern waren natürlich beide absolut geschockt. Sie wussten erst nicht, wer da vor der Tür steht, als man bereits hörte, dass die Beamten die Tür einbrechen wollten, öffneten sie schließlich.

Im ganzen Stress nahm meine Mutter leider die gesamte Schuld auf sich :bang: Dabei ist meine Mutter nicht einmal in der Lage, einen Computer zu bedienen; sie ist - wie man so schön sagt - "einfach gestrickt". Zur Zeit der Hausdurchsuchung musste mein Vater mich von der Schule abholen, da ich das Passwort für den PC eingeben sollte, denn meine Mutter wusste noch nicht einmal dieses. Bei meiner Anwesenheit wurde natürlich auch ich befragt und gab an, dass ich ganz allein alles getan hätte - und das allein ist die Wahrheit .

Wenige Monate nach der Durchsuchung musste ich eine weitere Aussage bei der Polizei tätigen- nur ich.

Die Quintessenz ist per se folgende: Ich habe alles in meiner Macht stehende getan, um die Software zu prüfen und konnte zum Glück sogar noch zig E-Mails auffinden, die beweisen, dass ich im Tatzeitraum regelmäßig Microsoft zur Prüfung der Product-Key kontaktierte. Die CoAs enthielten immer alle Echtheitsmerkmale; es gab nie Abweichungen. Zudem gab es einen erheblichen Preisunterschied, meine Software kostete in China im Schnitt 4 mal mehr, als die dort angebotenen "Plagiate". Obwohl es bereits bei der Durchsuchung evident war, dass meine Mutter über absolut keine Computerkenntnisse verfügt, wurde sie im Dokument der öffentlichen Anklage als Hauptbeschuldigte aufgezählt. Ich hingegen als Zweitbeschuldigter..so ein Quatsch!
Wir werden also angeschuldigt, vorsätzlich gehandelt zu haben und damit absichtlich Fälschungen verkauft zu haben.

Inzwischen studiere ich und meine Nerven liegen schon seit 2,5 Jahren blank. Ich habe mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen; ich war noch nie betrunken oder sonstiges und bemühte mich stets, mich vorbildlich zu verhalten. Natürlich bin ich auf der einen Seite froh, wenn diese Geschichte endlich einmal zu Ende ist, doch andererseits ist es unbeschreiblich unerträglich für mich, dass meine Mutter wegen mir vor Gericht steht. Und die größte Angst bleibt: Was, wenn meine Mutter wegen mir eine Haftstrafe büßen muss? Unschuldig. Selbstverständlich werden wir beide aussagen; es ist ein Zeuge geladen, der bei der Hausdurchsuchung anwesend war; 1 Verhandlungstag.

Dies ist zwar kein Rechtsberatung; darüber bin ich mir bewusst.
Doch wie schätzt ihr die Situation ein? :(







-- Editier von NoName* am 26.09.2015 15:40

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13 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
im Dokument der öffentlichen Anklage als Hauptbeschuldigte aufgezählt. Ich hingegen als Zweitbeschuldigter.


Ich bezweifele, dass diese (in der StPO nicht existierenden) Begriffe in der Anklageschrift stehen. Dort ist wohl eher von "gemeinschaftlichem Handeln", Mittäter/Mitbeschuldiger die Rede?!

Zitat:
Doch wie schätzt ihr die Situation ein?


Das ist ohne Akteneinsicht unmöglich. Trotz aller "Prüfungen der Echtheit" etc. pp. sah sich die StA ja veranlasst Anklage zu erheben, geht also von wissentl., vorsätzl. Verkauf von Fälschungen aus.

Zitat:

Was, wenn meine Mutter wegen mir eine Haftstrafe büßen muss?


Soweit wird es nicht kommen. Selbst wenn eine Freiheitsstrafe verhängt werden sollte, wird diese mit großer Sicherheit zur Bewährung ausgesetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NoName*
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Ich bezweifele, dass diese (in der StPO nicht existierenden) Begriffe in der Anklageschrift stehen. Dort ist wohl eher von "gemeinschaftlichem Handeln", Mittäter/Mitbeschuldiger die Rede?!


Exakt, da habe ich mich im Wort vergriffen, sorry.

Ja, die StA geht ganz klar davon aus - objektiv. Um die subjektiven Punkte zu berücksichtigen, gäbe es wohl eben das gerichtliche Verfahren. Die Beweise, dass ich Product-Keys überprüfen lassen habe, wurden jedoch auch erst vor kurzem nachgereicht. Ob mein RA diese jedoch weiter gegeben hat und inwiefern das hilft, kann ich nicht sagen. Zumindest würde ich keine Keys prüfen, wenn ich wissentlich Fälschungen verkaufen möchte und allgemein hätte ich mich grundsätzlich völlig anders verhalten.

Zitat:
Soweit wird es nicht kommen. Selbst wenn eine Freiheitsstrafe verhängt werden sollte, wird diese mit großer Sicherheit zur Bewährung ausgesetzt.


Ich hoffe es zumindest :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Exakt, da habe ich mich im Wort vergriffen, sorry.


Kein Problem. Diese Begriffe sagen aber nichts über den Tatanteil aus, also wer "Haupt... oder Neben, Erst oder Zweit-" was auch immer ist ;) ... Auch die (ggf.) Tatsache, dass Ihre Mutter als 1. in der Anklageschrift genannt ist und Sie als 2. ist Zufall, oder dem Alphabet geschuldet.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Obwohl es bereits bei der Durchsuchung evident war, dass meine Mutter über absolut keine Computerkenntnisse verfügt, wurde sie im Dokument der öffentlichen Anklage als Hauptbeschuldigte aufgezählt.


Wenn das Gewerbe über sie lief, geht der StA offenbar davon aus, daß sie entweder den Fälschungsverkauf veranlaßt oder zumindest mitwisserisch geduldet hat. Mit Computerkenntnissen hat das erst mal nichts zu tun; so wie der Chef von VW kein Automechaniker sein muß, aber trotzdem den Einbau von testverfälschender Software initiiert oder zumindest genehmigt haben kann.

Zitat:
Selbst wenn eine Freiheitsstrafe verhängt werden sollte, wird diese mit großer Sicherheit zur Bewährung ausgesetzt.


Die höchste mir bekannte Strafe im Zusammenhang mit gewerblicher Urheberrechtsverletzung betrug 1,5 Jahre auf Bewährung - das war bei einer Schadenshöhe im Millionenbereich. Da sind wir hier noch weit von entfernt.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NoName*
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier das Ergebnis der Verhandlung:

Meine Mutter wurde dank des Zeugen glücklicherweise sehr entlastet und wurde demnach lediglich zur Beihilfe verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe i. H. v. 900,00€ (bei ihrem aktuellen Arbeitgeber also knapp weniger wie ein Netto-Monatsgehalt), welche in 6 Raten zu zahlen ist. Danach wird das Verfahren gegen sie eingestellt und die Sache hat sich erledigt. Demnach hat sie auch nicht die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Bei mir war das Ganze leider etwas komplizierter. Der Richter hat mir partout nicht geglaubt, dass ich die Software - trotz Nachweise - geprüft habe. Für ihn sei eine stichprobenartige Kontrolle von knapp 40% (wobei dies für Stichproben schon zu viel ist) nicht ausreichend und ich hätte jedes einzelne Produkt genauestens prüfen müssen.
Dies ging so lange, bis mein RA mir riet, zu sagen, dass ich es zumindest billigend in Kauf genommen hätte, Falsifikate einzukaufen und zu verkaufen. Das stimmt natürlich nicht, den gerade dies habe ich eben nicht getan und wollte es um jeden Preis verhindern; doch ich musste es sagen. Erst dann hat der StA endlich Ruhe gegeben..
Ob ich die Ware also geprüft habe oder nicht und dass diese rund 4 mal teurer war, wie bekannte Fälschungen, spielte also keinerlei Rolle.

Für die StA, den Richter sowie die Schöffen war der Fall anscheinend nicht ganz so einfach: Die Verhandlung dauerte 3 Stunden und die Beteiligten mussten sich 3 mal beraten.

Dem Richter gelang es nicht, schädliche Neigungen festzustellen bzw. er war sich über deren Existenz unschlüssig. Die Gründe hierfür waren, dass ich direkt nach Beschlagnahme (vor knapp 2,5 Jahren also) der Ware den Verkauf einstellte und bis heute nichts mehr verkaufte. Positiv war auch, dass ich sozial gut aufgestellt bin, aus einem einwandfreien Elternhaus komme, in meiner Freizeit arbeiten gehe, freiwillig Nachhilfeunterricht gebe und bis dato einwandfreie schulische und studentische Leistungen nachweisen konnte. Dementsprechend sei ich also nicht der "typische" Fall von Straftäter.

Ich wurde demnach gem. §27 jgg verurteilt. Der Richter setzt die Entscheidung, ob eine Jugendstrafe verhängt wird, also zur Bewährung aus - mit einer Frist von 2 Jahren. Sollte diese anstandslos verstreichen - und da habe ich die geringsten Zweifel - so ist die Jugendstrafe nicht zu erteilen und ich bin natürlich auch nicht vorbestraft.
Hinzu kamen 120 Sozialstunden (Auflage). Dafür habe ich die besagten 2 Jahre zeit.
__

Mein Resume: In erster Linie ging es mir darum, dass - wie im Eingangspost schon erwähnt - meine Mutter gut aus der Sache rauskommt. Dies hat zum Glück auch funktioniert.
Was mich angeht: Ich musste etwas zugeben, dass ich niemals so getan habe. Sicherlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht; doch ich habe nie vorsätzlich und wissentlich Falsifikate verkauft. Wer so etwas praktiziert, wird wohl kaum seine Produkte auf Echtheit prüfen (lassen). Wozu auch? Allein die Vorstellung, wie viel kriminelle Energie dazu nötig ist, lässt mir das Blut in den Adern stocken.
Schlussendlich muss ich mit diesem Urteil leben - auch wenn es mir etwas hart erscheint; es ist nun einmal so. Die Tatsache, endlich nicht mehr in Angst leben zu müssen, relativiert die Sache. Und ich bin um Eines reicher geworden: Erfahrung,..viel Erfahrung.



-- Editiert von NoName* am 01.10.2015 10:39

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von NoName*):
Für ihn sei eine stichprobenartige Kontrolle von knapp 40% (wobei dies für Stichproben schon zu viel ist) nicht ausreichend und ich hätte jedes einzelne Produkt genauestens prüfen müssen.

Die Begründung ist völliger Unsinn. So kann man im Zivilrecht argumentieren, da dort Fahrlässigkeit ausreicht (bzgl. Schadenersatz). Strafrechtlich ist Vorsatz notwendig und wo der sein soll, wenn man 40% der Ware prüft und dort - soweit ich herauslesen konnte - nie auf eine Fälschung gestoßen ist, erschließt sich mir nicht wirklich.

Zitat (von NoName*):
Dies ging so lange, bis mein RA mir riet, zu sagen, dass ich es zumindest billigend in Kauf genommen hätte, Falsifikate einzukaufen und zu verkaufen.

Ich weiß nicht, ob der Ratschlag wirklich gut war. Damit hat man bedingten Vorsatz und somit eine Grundlage für eine Verurteilung. Ohne diese Aussage wäre es nur Fahrlässigkeit gewesen und es wäre schwer geworden, eine Verurteilung zu begründen.

-- Editiert von JogyB am 01.10.2015 11:29

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Meine Mutter wurde dank des Zeugen glücklicherweise sehr entlastet und wurde demnach lediglich zur Beihilfe verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe i. H. v. 900,00€ (bei ihrem aktuellen Arbeitgeber also knapp weniger wie ein Netto-Monatsgehalt), welche in 6 Raten zu zahlen ist. Danach wird das Verfahren gegen sie eingestellt und die Sache hat sich erledigt. Demnach hat sie auch nicht die Kosten des Verfahrens zu tragen.


Das passt so nicht zusammen. Entweder hat sie eine Geldstrafe bekommen (§§ 40 ff. StGB ), dann muß von "Tagessätzen" die Rede gewesen sein (z.B. 30 Tagessätze á 30,00 € oder 45 Tagessätze á 20,00 € oder sonst etwas, was in der Summe 900,00 € ergibt) ODER das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 900,00 € eingestellt (das wäre dann § 153a, Abs. 2 StPO ). Im letzteren Fall müßte sie keine Verfahrenskosten tragen, dass ist richtig, ausgenommen die Kosten ihres Anwalts, wenn sie einen hatte.

Zitat:
Schlussendlich muss ich mit diesem Urteil leben - auch wenn es mir etwas hart erscheint;


Mit § 27 JGG sind Sie, dafür dass Sie schuldig gesprochen wurden, gut weggekommen. Besser wäre nur ein Freispruch gewesen

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NoName*
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das passt so nicht zusammen. Entweder hat sie eine Geldstrafe bekommen (§§ 40 ff. StGB ), dann muß von "Tagessätzen" die Rede gewesen sein (z.B. 30 Tagessätze á 30,00 € oder 45 Tagessätze á 20,00 € oder sonst etwas, was in der Summe 900,00 € ergibt) ODER das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 900,00 € eingestellt (das wäre dann § 153a, Abs. 2 StPO ). Im letzteren Fall müßte sie keine Verfahrenskosten tragen, dass ist richtig, ausgenommen die Kosten ihres Anwalts, wenn sie einen hatte.


Richtig ist letzteres. Genau das war's: Das Verfahren wird gegen eine Geldauflage von 900,00€ eingestellt.

Zitat:
Ich weiß nicht, ob der Ratschlag wirklich gut war. Damit hat man bedingten Vorsatz und somit eine Grundlage für eine Verurteilung. Ohne diese Aussage wäre es nur Fahrlässigkeit gewesen und es wäre schwer geworden, eine Verurteilung zu begründen.


Das habe ich auch bereits mehr als angezweifelt. Aber mein Anwalt riet mir interessanterweise bereits bei den gemeinsamen Gesprächen dazu. Dass ich diesem "Ratschlag" dann nachgehen sollte, hätte ich wirklich nicht erwartet. Zumal dies streng gesehen eine Falschaussage ist.
Ich hoffte auch auf fehlendes Feststellen eines Vorsatzes, denn ein solcher ist - ohne mein erzwungenes Geständnis - schließlich nur sehr schwer nachzuweisen. Mein Verteidiger zeigte während der Verhandlung noch die E-Mails, welche an den Microsoft Service gesandt wurden (einige zig Seiten). Der Richter war davon leider völlig unbeeindruckt. Unter einer Stichprobe verstehe ich die Prüfung von einigen wenigen Prozent; dies ist in vielen U. auch durchaus die Regel. M. E. wollte man mich nicht ohne Bestrafung gehen lassen, andererseits war man sich aber auch nicht sicher, ob Jugendstrafe gerecht wäre, weshalb wohl auch der §27 JGG zur Anwendung kam - mit der Begründung, dass "schädliche Neigungen" (alleine schon diese Bezeichnung..) wohl nicht ganz ausgeschlossen werden können.



-- Editiert von NoName* am 01.10.2015 15:44

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#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Man muss sicher auf die Stimmung des Richters eingehen, aber hier ist der Vorwurf des Vorsatzes so an den Haaren herbeigezogen, dass ich es auf eine Verurteilung und anschließende Berufung bzw. ggf. Revision hätte ankommen lassen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Richter nach dem anderen bei einer Prüfquote von 40% und keinem einzigen negativen Ergebnis unterstellt, dass man Plagiate bewusst in Kauf genommen hat.

Ehrlichgesagt sehe ich hier noch nicht einmal fahrlässiges Handeln, Du bist hier weit sorgfältiger vorgegangen, als üblicherweise zu erwarten ist.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Richter nach dem anderen bei einer Prüfquote von 40% und keinem einzigen negativen Ergebnis unterstellt, dass man Plagiate bewusst in Kauf genommen hat.


Dito. Dann müßte jeder Händler beim Einkauf jedes einzelne Exemplar darauf überprüfen, ob es nicht vielleicht doch die eine dazwischengerutschte Fälschung ist, völlig lebensfremd.
Ich hätte es da auch auf die 2. Instanz ankommen lassen, am AG werden schon mal ab und an abstruse Urteile gefällt (ich erinnere mich an einen Fall im Verkehrsrecht, wo jemand wegen unzureichendem Sicherheitsabstand auf der Autobahn verurteilt wurde, weil jemand anders ihn geschnitten hatte und er darauf nicht mit einer sofortigen Vollbremsung (!) reagiert hat).

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wenn man mal böswillig argumentieren wollen würde, könnte man unterstellen, dass bewußt 40% Originale und 60% Plagiate angekauft wurden. Die Originale wurden dann zur Prüfung gesendet, um einen -vermeintlichen- "Nachweis" über die Echtheit der 100% zu haben. Ein ehem. Klient von mir hat das so mit Markenklamotten gemacht, allerdings im Verhältnis von 10 zu 90%. Die "Echtheitsbescheinigung" publizierte er dann und verkaufte darunter munter die Plagiate.

Was mich in diesem Fall hier noch interessieren würde und aus dem Eingangsbeitrag nicht hervorgeht:

Waren die geprüften 40% denn nun tatsächlich Originale und der Rest (bzw. ein großer Teil vom Rest) Fälschungen oder waren auch unter den geprüften 40% ebenfalls Fälschungen, die bei der Prüfung nicht erkannt wurden?

Im ersteren Fall wäre es natürlich merkwürdig, dass, wenn man von einer Quote 50% echt, 50% Fälschung ausgeht, ausschliesslich Echte den Weg zur Prüfung fanden.

1x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
und der Richter wird sie demnächst kennen.


Das wäre einigermaßen befremdlich, wenn der Richter sie noch nicht kennt, nachdem er bereits verurteilt hat.

0x Hilfreiche Antwort

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