Gewerbsmäßiger Betrug
Hallo,
angenommen A begeht als Ersttäter in ca. 40 Fällen gewerbsm. Betrug mit einem Gesamtschaden von ca. 15000 €.
A ist geständig, nicht vorbestraft, weiblich um die 30, hat zwei Kinder, gutes soziales Umfeld, in gutem Arbeitsverhältnis. Die Gläubiger werden ständig mit kleinen Raten bedient.
Die Frage ist, wie hoch die Gesamtstrafe ausfallen "könnte" - auch ohne Glaskugel - und welche Faktoren ausser den bereits genannten etwas an der Gesamtstrafe verändern?
Danke für Eure Meinungen / Einschätzungen.
Netterweise bitte diesen Thread nicht für Moralapostel-Postings missbrauchen, es geht hier lediglich um einen fiktiven Fall.
Viele Grüsse aus dem Norden.
von Dantius0099 am 27.06.2012 19:43
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>Gewerbsmäßiger Betrug
Da die Mindeststrafe pro Fall bei 6 Mo. liegt muss die Gesamtstrafe höher sein.
Bei der Strafzumessung spielt eine wesentliche Rolle, ob A geständig ist oder ob 40 Zeugen anreisen müssen und die Sache an sonstwieviel Tagen verhandelt werden muss.
Bei einem Geständnis dürfte ziemlich sicher eine Bewährungsstrafe im oberen Bereich, also 2 Jahre oder knapp darunter herauskommen.
von wastl am 28.06.2012 12:22
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