>Gewerblicher Ebay Verkäufer Gewährleistungs 2Jahre
Sicherlich, wenn der Käufer den Beweis antreten kann, dass es kein Original ist.
Lt. Sachverhalt spricht vielleicht einiges für ein Nicht-Original, jedoch ist es eben nicht sicher. Die Duftstoffe eines Parfums sind ohnehin das Problem, entfalten ihre Wirkung nur begrenzt, unterscheiden sich insbesondere darin, welche (empfindliche) speziell in diesem Parfum stecken. So ein Parfum kann unter ungünstigen Bedingungen innerhalb eines Jahres "um," sein oder unter günstigen (keine Wärme, kein Licht) mehrere Jahre halten. 11/2 - 3 Jahre vielleicht. Wenn also das Duftwässerchen schon beim Verkauf ein gewisses Alter hatte, ungünstig gelagert wurde etc., könnte auch ein Original sehr gelitten haben.
Grundsätzlich ist der Käufer für einen Sachmangel oder hier im Fall vielleicht eher Rechtsmangel beweispflichtig. Und das in zweierlei Hinsicht.
Er hat zu beweisen, dass es sich um einen Sachmangel handelt und dass dieser Sachmangel schon bei Gefahrübergang = Lieferung des Parfums zumindest im Keim vorhanden war.
In den ersten 6 Monaten nach Kauf hilft ihm das Gesetz. Da es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt (Verbraucher kauft beim Unternehmer), wird zugunsten des Verbrauchers (nur in zeitlicher Hinsicht) vermutet, dass der Sachmangel schon bei Lieferung vorhanden war, wenn man einen Sachmangel nachgewiesen hat (476 BGB).
Bei einem nachgewiesenen Sachmangel hätte jetzt der Händler die volle Beweislast dafür, dass er bei Gefahrübergang nicht vorhanden war.
Diese 6 Monate sind längst vorbei, jetzt hätte der Käufer die entsprechenden Beweise zu erbringen. Oftmals schwer - unmöglich.
Wenn man Gewissheit haben will, schickt man das Parfüm an den Hersteller, würde den eBay-Händler benennen.
Lancôme gehört zu L'Oréal, besten bekannt für seine europaweiten Prozesse gegen ebay.
http://www.onlinemarktplatz.de/14487/die-unendliche-geschichte-von-ebay-und-loreal-loreal-moechte-revision-einlegen/Vielleicht ist er auch in einem weniger spektakulären Fall bereit, Hilfestellung zu geben.
-- Editiert am 13.03.2010 16:45
von bogus1 am 13.03.2010 16:40
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