Gewerbliche Nutzung des Nachbargrundstücks

7. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Achim Leon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbliche Nutzung des Nachbargrundstücks

Hallo zusammen,

letzten Sommer sind wir in unser neues Haus gezogen, es liegt mitten in einem ehemaligen Wochenendgebiet. Laut bebauungsplan darf auf dem noch freien Grundstück nebenan ein weiteres Einfamilienhaus gebaut werden. Allerdings hat es der Eigentümer - ein großer Bauunternehmer aus der Gegend hier, vorgezogen, dieses Grundstück als sein künftiges Baulager zu nutzen.
Ich konnte garnicht so schnell schauen, wie die Bäume abgeholzt waren ... und jetzt hat er direkt auf der Grundstücksgrenze Holzbohlen ( für Gerüstbau etc. ) bis zu 2, 50 hoch gestapelt. Dahinter liegt allerhand anderer Bauträgerbedarf.
Nun wird regelmäßig - auch am Samstag - mit Gabelstaplern hin und hergefahren, um diverse LKW zu beladen / zu entladen etc.
Ich habe die Bauaufsicht jetzt erst einmal aktiviert, da es sich ja eindeutig um eine fremdartige Grundstücksnutzung handelt. Aber Öffentliches Recht scheint doch sehr zäh zu sein, bisher hat sich nichts getan.
Meine Frage ist nun, wie ich zivilrechtlich vorgehen kann, bzw. sollte. Gibt es Mindestabstände, die einzuhalten sind, bzw. hätte auch einen Schadensersatzklage Aussicht auf Erfolg, da durch dieses angrenzende Baulager der Wert meines Grundstücks etc. um ein Vielfaches gesunken ist ( wer würde ein Haus neben einem Baulager kaufen ??? ) Okay, momentan bin ich froh, dass ich ein Haus habe, aber wer weiß, vielleicht muss ich berufsbedingt einmal umziehen ...
Vielen Dank für einen kleinen Rat...


Achim Leon
Taunusstein

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Viktoria Mond
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, Achim,
dein Fall ist total bedauernswert. Du mußt nachweisen können, ob zum Zeitpunkt, als du dein Eigentum erworben hast, die Nutzung des Nachbargrundstückes als Baulager bekannt und eingetragen war oder nicht. Das ist meistens schon an sich sehr schwer, da die öffentlichen Behörden, gerade wenn sie hören, es handelt sich um einen großen Bauträger, mehr als zäh arbeiten. Sie werden dann auf beiden Ohren taub und auf beiden Augen blind sein. Ein großer Bauträger wird überall, sogar vor Gericht, mit Samthandschuhen angefaßt, weil hinter ihm eine ganz andere finanzielle Potenz steht, als hinter einem "kleinen" Häuslebauer. Versuche mit dem Bauträger zu reden und im Guten etwas zu erreichen. Ich weiß, das ist nicht leicht und schnell dahergeredet, aber versuche es trotzdem. Ich habe einen 5-jährigen Prozeß mit einem Bauträger hinter mir, und habe die bittere Erfahrung machen müssen, daß Behörden, Gerichte etc.. blind und taub sind, wenn es um die Rechtse des kleinen Bürgers geht. Es kann hundertmal etwas in einem Vertrag drinstehen und die Bauleistung genau beschrieben sein, die Gerichte werden einen Weg finden, den "armen" Bauträger vor der zu erbringenden Leistung zu schützen.
Versuche es deshalb mit dem Bauträger zu reden, unserer ließ leider nicht mit sich reden, und wenn es nicht besser wird, hole dir eine Genehmigung und errichte einen Sichtschutzzaun mit Lärmdämmung. Das kommt sicher billiger, als ein teurer Prozeß. Vielleicht hast du Glück, und der Bauträger ist einsichtig und errichtet für dich kostengünstig so einen Sichtschutzzaun.

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