Gewerbeuntersagung - wie wieder beantragen?

2. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
thoix
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewerbeuntersagung - wie wieder beantragen?

Hallo ihr Lieben,

vor etwa fünf Jahren erhielt A ein Gewerbeverbot (unbefristet, bundesweit) wegen Vorstrafen und Schulden beim Finanzamt.
A ist in Insolvenz (nun WVP) und ab Anfang nächsten Jahres schuldenfrei.

Er hat inzwischen einen richtigen Job und möchte ein Nebengewerbe eröffnen (Umsätze im Internet, Google und sowas).

Person A fragt sich nun, wie er das Gewerbe wieder beantragen kann, da eine Gewerbeuntersagung vorliegt.

Inzwischen hat sich folgendes getan (bzw. bis zur Schuldenfreiheit):
- keine Strafen mehr (aufgeführte Vorstrafen waren älter wie 5 Jahre)
- keine Schulden mehr beim Finanzamt
- stabile finanzielle Lage (fester Job)

Was kann A also tun, um die Gewerbeuntersagung anzufechten?
Wie sind die Erfolgsaussichten?
Lohnt es sich, damit einen Anwalt zu beauftragen?
Kann A sich "verpflichten", ein Buchhalter-Büro für die Steuererklärungen zu beauftragen, damit das FA und die Stadt sieht, dass A es ernst meint?
Mit welchen Kosten ist solch ein Verfahren etwa verbunden?

Vielen Dank!!!

Probleme mit dem Gewerbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von thoix):
Was kann A also tun, um die Gewerbeuntersagung anzufechten?

Nichts mehr, der Bescheid htte fristgerecht mit dementsprechendn Rechtstmittel angegriffen werden müssen.
Erfolgt das nicht, wird er rechtskräftig.



Zitat (von thoix):
Wie sind die Erfolgsaussichten?

0,0 wegen Fristablsuf



Zitat (von thoix):
Lohnt es sich, damit einen Anwalt zu beauftragen?

Wenn er keine Zeitreisemaschine hat, dürfte das erfolglos sein.



Erfolgversprechender dürfte ein "Antrag auf Wiedergestattung der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit" bei der zuständigen Behörde sein.
Bevor man den stellt, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Behörde um zu erfahren was diese gerne alles an Nachweisen hätte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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