Gewerbeuntersagung - Limited gründen ?

14. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
opti001
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Gewerbeuntersagung - Limited gründen ?

Hallo alle miteinander,

leider bin ich in Zahlungsschwierigkeiten geraten und somit sind Schulden in Höhe von ca. 17.000,- beim Finanzamt aufgelaufen.

Ich bin als selbständiger Berater im IT Vertrieb in NRW tätig und bekomme von meinen Klienten eine feste Pauschale monatlich zzgl. Provision.

Durch den Zahlungsengpass (hohe persönliche finanzielle Verpflichtungen durch z. B. Beerdigung von Verwandten im Ausland) konnte ich auch dem Steuerberater einige Honorare nicht bezahlen und dieser hält nun auch meine ganzen Belege für das Finanzamt zurück so dass neben den FA-Schulden auch noch der negative Beigeschmack der nicht eingereichten Ust.-Anmeldungen hinzu kommt.

Nun habe ich also vom Ordnungsamt ein Schreiben erhalten, dass das Finanzamt ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 eingeleitet hat, was mich dann letzten Endes wohl entgültig killen würde.

Es ist ja nicht so, dass das Finanzamt nie Geld bekommt. Erst im April hatte ich fast ausgeglichen mit einer Zahlung von ca. 25.000,-. Leider sind noch die Abrechnungen seit November und noch die Einkommensteuerabrechnung von 2009 offen. Alles liegt schon fertig in der Schublade des Steuerberaters. Der rückt das aber nicht raus. Auf der anderen Seiten würden dann natürlich auch noch einmal zusätzlich ca. 40.000,- hinzukommen, was die ganze Sache auch nicht einfacher machen würde.

Vor einem Monat hatte ich einen Stundungsantrag für die 17.000,- gestellt, der aber abgelehnt wurde. Eigentlich wurde schon immer alles abgelehnt. Auch schon anfang letzten Jahres wo es gerade mal um 7.000,- ging wurde mir eine Stundung (Abzahlung in 6 Monaten) abgelehnt. Damals machte es keinen Sinn, aber jetzt stehen ja noch Schätzungen ins Haus, so dass man es nachvollziehen kann. Nützt mir aber nichts. Unabhängig wäre es dennoch immer besser auch für das Finanzamt etwas zu bekommen als gar nichts.

Es ist also alles ziemlich kompliziert und habe ich mir natürlich zum größten Teil auch selber eingebrockt.

Das einzige was das Finanzamt in schöner Regelmäßigkeit macht ist eine Konto- bzw. Gehaltspfändung.
Die Gehaltspfändung wird von meinen Klienten generell als sehr negativ eingestuft und viele springen ab. Was zur Folge hat, dass ich Neue suchen muss und noch mehr Geld verliere. Das interessiert das Finanzamt aber herzlich wenig.

Mein aktueller Klient schickt zwar im Moment Geld an das Finanzamt, aber jetzt kommen die mit der Gewerbeuntersagung. Wie soll ich dann noch Rechnungen schreiben ?

Und das obwohl ich gerade mit zwei möglichen Klienten in Kontakt stehe mit denen ich ab September loslegen könnte. Dies würde mir alleine 10.000,- monatlich festes Gehalt einbringen und die Rückzahlung wäre dann auch viel einfacher.

Was könnte ich tun ? Soll ich diese berühmte Ltd. gründen oder wäre eine Mini-Gmbh in der z. B. mein Schwager Chef wäre und ich nur ausführe ? Die Frage ist nur wie würde dann ein möglicher Klient die Sache sehen bzw. wie könnte ich erklären, dass diese Rechtsform am lukrativsten für mich ist, ohne von meinem Gewerbeverbot zu reden.

Für ein kurzes Feedback wäre ich dankbar, nachdem ich meine Lebensgeschichte erzählt habe.

MfG

Opti

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
skweb
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo opti001,

grundsätzlich gilt zunächst erstmal, dass auch für eine einglische Limited eine deutsche Gewerneanmeldung bzw. Niederlassung nötig ist, schließlich kann man nicht in Deutschland arbeiten und in England Steuern zahlen. Insofern ist es erstmal unerheblich, ob eine UG, Ltd., Corp., LLC oder andere Rechtsformen zur Verwendung kommen.

Das Modell, Ihren Schwager zum Geschäftsführer zu machen ist zwar denkbar, aber umsständlich. Ihr Schwager müsste Sie einstellen und natürlich auch an der ein oder anderen Stelle operativ ins Geschäft eingreifen (Verträge z.B.).
Es empfiehlt sich daher der Dialog mit dem Finanzamt - bringen Sie hier Ihre "zahlungskräftigen Kunden" zur Ansprache, sobald Sie was handfestes haben. Legen Sie einen genauen Zahlungsplan vor, der die Konsulidierung der Steuerschuld detailliert vorausplant.

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