Hallo liebe Leute,
stellt euch bitte folgende Situation vor. Eine neue Gesellschaft wird gegründet (ein Gesellschafter und derselbe Geschäftsführer), welche ihren Sitz in einem Ort mit einer günstigsten Gewerbesteuer als Büro errichtet. Wobei die operative Tätigkeit der Gesellschaft ist zB. mehrere gemietete Räumlichkeiten als Bäckereien, verteilt in einer anderen Großstadt.
Ist das soweit in Ordnung, oder ist es für jede Bäckerei die örtliche Gewerbesteuer zu entrichten?
Und wonach genau richtet sich die Gewerbesteuer, Sitz der Gesellschaft im Gesellschaftsvertrag oder der angegebenen Adresse im Handelsregisterantrag?
Was ist wenn man in den Gesellschaftsvertrag zB. Berlin-Brandenburg schreibt und in den Handelsregisterantrag die Adresse, wo der Hebesatz niedriger ist und dennoch unweit von Berlin liegt?
Danke im Voraus.
Gewerbesteuer Vergünstigung durch Büro im Ort mit kleinem Hebesatz.
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
[Quote=§28 Abs. 1 GewStG
]1Sind im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten worden, so ist der Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile (Zerlegungsanteile) zu zerlegen.2Das gilt auch in den Fällen, in denen eine Betriebsstätte sich über mehrere Gemeinden erstreckt hat oder eine Betriebsstätte innerhalb eines Erhebungszeitraums von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verlegt worden ist.
[Quote=§29 Abs. 1 GewStG
] Zerlegungsmaßstab ist
1.
vorbehaltlich der Nummer 2 das Verhältnis, in dem die Summe der Arbeitslöhne, die an die bei allen Betriebsstätten (§ 28) beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind, zu den Arbeitslöhnen steht, die an die bei den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind;
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