Gewerbeschein ja o. nein

3. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
ChristianHH
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeschein ja o. nein

Hallo

Ich betreibe ein kleinen Besuchertausch auf http://www.wirhabenalles.com/BT nun sagten mir einige ich brauch dafür ein Gewerbeschein. Da ich ja auch Werbung Verkaufe. Aber einige sagen auch dafür brauch ich kein Gewerbeschein.

Was stimmt den nun, kann mit einer Bitte weiter helfen, danke.

MfG

Christian

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
klaudie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte auf meiner privaten Homepage einen gelegentlichen Flohmarkt einrichten, um gebrauchte Gegenstände aus meinem persönlichen Besitz zu veräußern. Brauche ich dafür einen Gewerbeschein und ein Impressum auf meiner HP ?

mfg

klaudie

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#2
 Von 
Ruedi
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

An Christian ...
Wenn du ein Internetangebot erstellst und damit privat mehr Einnahmen machst, als dich die reinen Betriebskosten deiner homepage kosten, dann verzeichnest du einen Gewinn und dieser muß natürlich versteuert werden. Also > Gewerbeschein, wenn du auf der sicheren Seite sein willst.

An Klaudie ...
Privateigentum darf man selbstverständlich auch verkaufen, aber einen Flohmarkt einzurichten ... ist natürlich so eine Sache. Es muß in so geringen Mengen sein, dass es glaubhaft bleibt, dass du nur ab und an mal etwas verkaufst und vor allem müssen die Sachen zum gleichen oder einem geringen Wert verkauft werden, als der zu dem du sie eingekauft hast. Ansonsten gleiche Regelung wie bei Christian ... sobald du einen Gewinn verzeichnest, muß dieser versteuert werden.

Tip an euch beide:
Mit einem einfachen Gewerbeschein könnt ihr euch als "Kleingewerbetreibende" ausgeben. D.h. solange ihr unter einem Umsatz von etwa 30.000 Euro pro Jahr bleibt (von Bundesland zu Bundesland verschieden) braucht ihr euch nicht mal mit dem MwSt-Zeug rum zu schlagen.

ruehau@web.de

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