Gewerbeschein als Minderjähriger

28. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb304721-49
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 6x hilfreich)
Gewerbeschein als Minderjähriger

Schönen Guten Tag,

bei mir dreht sich die sache darum das ich mit meiner Geschäfftsidee ins Online-Hosting etablissement einsteigen möchte.

Um grundsätzlich erst einmal zu sehen ob die ganze sache gut ankommt würde ich vorrübergehend die sache laufen lassen ohne ein Gewerbe anzumelden da ich noch minderjährig bin.

Der Antrag für einen Gewerbeschein eines minderjährigen (laut Amtsgericht in Oberhausen) dauert 4-6 Monate.

Für mich persönlich ist das sinnlos, da in 6 Monaten meine jetzige Technik schonwieder lange überholt ist.

Gibt es einen Weg das ich das Unternehmen betreiben kann ohne probleme mit dem Gewerbeaufsichtsamt oder Ordnungsamt zu bekommen, da sechs Monate schon eine sehr lange Zeit ist.

MFG Philipp

Probleme mit dem Gewerbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Um grundsätzlich erst einmal zu sehen ob die ganze sache gut ankommt würde ich vorrübergehend die sache laufen lassen ohne ein Gewerbe anzumelden da ich noch minderjährig bin. <hr size=1 noshade>

Ich gehe davon aus, das du einen guten Anwalt hast und ca. 25-30.000 EUR übrig?



quote:<hr size=1 noshade>Für mich persönlich ist das sinnlos, da in 6 Monaten meine jetzige Technik schonwieder lange überholt ist. <hr size=1 noshade>

Und du glaubst tatsächlich, das deine Kunden bei einem Unternehmen mit veralteter Technik bleiben?



Ein gutgemeinter Rat: mache einen Kurs für Existenzgründer bei der IHK/HWK bzw. nutze deren Beratung für Existenzgründer.
Das ist heute aufgrund der vielen zu beachtenden Gesetze eigentlich schon Pflicht.



Ein Polster von ca. 25000 EUR sollte man auch haben.
Denn die Lieferanten liefern meist nur nach Vorkasse. Und sind im Falle der Gewährleistung meist sehr unkooperativ ...

Ein Polster sollte man auch der Abmahnungen wegen haben ... einen guten Anwalt sollte man aus eben diesem Grunde auch kennen ...
Idelaerweise prüft der Anwalt den gesamten Auftritt.
Oftmals bieten auch die örtlichen IHK für kleines Geld einen Service an diesen Check durchzuführen.



Mal ehrlich, was sagen dir diese Begriffe (in deinem Interesse bitte
ehrlich, ohne zu googeln):
- Kleinunternehmerregelung Finanzamt
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
- MarkenG
- UWG
- PAngV
- Gewährleistungsregelungen
- Garantie-Regelungen
- § 14 UstG
- BDSG
- LDSG
- Verpackungsverordnung
- WEEE - Registration
- Welchem der zugelassenen Entsorger willst du dich anschliesen?
- Hinweise gemäß BattV


Für die Website / den Onlineshop (ergänzend zu obengenanntem):
- Telemediengesetz
- Teledienstegesetz
- Impressumspflicht (§ 5 TMG / § 55 RStV)
- Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (§§ 54 bis 61 RStV)
- Fernabsatzrecht
- BGB-InfoV
- SigG
- UrhG
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- EGBGB, CISG (UN-Kaufrecht)
- § 22 KUG



Auch über Versicherungen sollte man nachdenken:
Betriebshaftpflichtversicherung
Umwelthaftpflichtversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Produkthaftpflicht

sowie
Feuerversicherung
Einbruchdiebstahlversicherung
Leitungswasserversicherung
Sturm- und Hagelversicherung
Elementarschaden-Versicherung
Glasversicherung
=> jeweils für den gewerblichen Bereich



Hier mal zwei sehr informative Dokumente zum Thema Existenzgründung:
Übersicht Unternehmensgründung

Rechtsleitfaden Unternehmensgründung



Auch die Rechtsform ist ein Thema.
Als Einzelunternehmer haftet man mit seinem gesamten aktuellen und zukünftigen Vermögen.
Bei einer UG (haftungsbeschränkt) oder einer GmbH hingegen nicht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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