Gewerbeschein, was nun?

3. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
WernerGO
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Gewerbeschein, was nun?

Hallo

meine Frau ist Camgirl bei einem camportal. Seit 2012. Wir haben einen Gewerbeschein beantragt, und zahlen monatlich Umsatzsteuer. Ist noch was notwendig? Handelsregister? Müssen wir noch was beantragen? Wir haben ja in diesem Sinne keinen Firmen namen...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
Umsatzsteuervoranmeldung ist m. W. nach 1/4 jährlich fällig. Nach der Einkommensteuererklärung 2012 und 2013 könnten evtl. Vorauszahlungen der Einkommensteuer fällig sein. Handelt es sich um einen Nebenjob bei gleichzeitiger abhängiger Beschäftigung mit Versicherungspflicht, braucht ihr euch um Renten- und Krankenversicherung keine Sorgen zu machen.
Handelsregister etc. unnötig, evtl. mal Erkundigen wie es mit der Versicherungspflicht in der BG aussieht, einige haben hier auch Versicherungspflicht für den Unternehmer selbst vorgesehen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wir haben einen Gewerbeschein beantragt, <hr size=1 noshade>

Und? Auch bekommen???



quote:<hr size=1 noshade>und zahlen monatlich Umsatzsteuer. <hr size=1 noshade>

Und die anderen Steuern?



quote:<hr size=1 noshade>Ist noch was notwendig? <hr size=1 noshade>

Am besten zur IHK gehen und dort eine Existengründerberatung/einen Existengründerkurs machen.

Und einen Steuerberater aufsuchen der Buchführung und Steuer in Ordnung bringen hilft.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

im weitesten Sinn handelt es sich um das Angebot eines Camgirls entweder um eine Dienstleistung, oder um ein künstlerisches Angebot.

Bevor definitive Aussagen getroffen werden können, müsste anhand der individuellen Voraussetzungen geprüft werden, ob eine gewerbliche oder künstlerische Darstellung in den Vordergrund tritt.

Zuletzt geht es darum, ob eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit vorliegt. In Hinsicht der abzuführenden Umsatzsteuer spielen bei gewerblicher Ausübung die Umsätze noch eine gewichtige Rolle. Stichwort: Kleinunternehmen, § 19 Umsatzsteuergesetz (bei Google nachzulesen).



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