Gewerbeobjekt, ursprüngliche Druckerei - anderweitige gew. Nutzung? Behördenterror?

13. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Snugglepug
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeobjekt, ursprüngliche Druckerei - anderweitige gew. Nutzung? Behördenterror?

Guten Abend liebe Community, folgender Sachverhalt / Thriller - Prolog:


Juni 2015: Kauf eines 1300qm Grundstücks mit einem Gebäude 560qm, 1 Geschössig,
1970er Baujahr, als Siebdruckatielier in den Plänen sei 1970 genehmigt.
Direkt am Ortseingang. Aus 1. Hand, vermutlich nie etwas mit den Behörden am
Hut gehabt, in den Plänen steht: "kein Qualifizierter Bebauungsplan vorhanden."
_____________________________________________________________________
Dezember 2015: Architekt erstellt einen Plan das in der Druckerei zusätzliche Büros enstehen soll,
ein Lagerraum sowie eine Inhaberwohnung per Nutzungsänderung beantragt werden soll.
_____________________________________________________________________
Februar 2016: Kommune lehnt Einvernehmen ab,

"Vorhaben sei Unschlüssig. Es wird um Terminvereinbarung gebeten."

Stadtbaumeister erklärt wortwörtlich:
"Ihnen wird garnichts genehmigt, dafür sorge Ich. Objekt hätten wir aufgrund der
Lage für die Feuerwehr benötigt, wir verstricken die Sache jetzt so - das Sie am
langen Arm verhungern werden. Denken Sie darüber nach, ob Sie verkaufen."
_____________________________________________________________________
März 2016: Kommune senden Einschreiben:

"Sämtliche Tätigkeiten sind einzustellen, schaffen Sie keine Werte -
ein Lösungseinsatz Ihrer Belange mit der Kommune zu vereibaren sind nicht mehr in Sicht".
::::::::::::::::::::::::::::::::
Threadersteller fragt sich ob in der DDR lebt, und schaltet Rechtsbeistand ein.
______________________________________________________________________
April 2016: Zuständiges Landratsamt bestätigt Vollständigen Eingang der Akten,
Bescheidung soll binnen 3 Monaten erfolgen.
______________________________________________________________________
April 2016 - Oktober 2016: Stagnierung, Gespräche mit Gemeinderäten und dem
Bürgermeister, Quintessenz: wir halten uns an den Stadtbaumeister... Geht nicht.
______________________________________________________________________
November 2016: Ablehnungsbescheid des Landratsamts, Vorhaben sei nicht möglich,
füge sich nicht ein, Wohnnutzung ebenfalls nicht möglich... Gleichzeitiger Erlass einer
Veränderungssperre für dieses Gebiet, Datiert auf selbes Datum des Ablehnungsbescheids.
______________________________________________________________________


Rechtsbeistand weiß das Veränderungssperre Omnipräsent und nicht
umgänglich ist. Wenn Vorhaben Genehmigungsfähig gewesen wäre (muss Regierungspräsidum
feststellen), wäre Schadensersatzprozess möglich (Dorniger Weg über 4 Jahre... )... Utopie.

Habe keine Lust mehr noch mehr Geld in rumrechteln zu stecken, verfolge auch die
Nutzungsänderung zu Wohnnutzung usw. nicht mehr weiter. Liegt halt nun alles auf Eis, was solls.
Ich bin müde.


Kann Objekt trotzdem vermietet werden? Würde gerne das Objekt vermieten.
Rechtsbeistand meint, Möglich und Genehmigungsfrei sofern sich die
Gewerbliche Tätigkeit des Mieters unter dem Immisionslevels der ohnehin schon
genehmigten Druckerei bewegt (nicht störende Gewerbebetrieb...).



Merci und Danke, wollte nur mal hören wie die Sache sonst so gesehen wird.


-- Editier von Snugglepug am 13.12.2016 22:23

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Snugglepug):
Kann Objekt trotzdem vermietet werden?

Sollte der Anwalt da er alle Akten kennt am besten beantworten können.



Zitat (von Snugglepug):
wollte nur mal hören wie die Sache sonst so gesehen wird.

Zitat (von ]Denken Sie darüber nach, ob Sie verkaufen."[/quote):




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Wie soll eine Vermietung möglich sein? Wenn im Mietvertrag nichts steht, muss der Vermieter sich um die Genehmigung kümmern.

Wenn vereinbart wurde, dass der Mieter drum kümmern, dann eben die Person. Wenn aber das Amt offensichtlich kein Interesse hat, wird sich kein Mieter finden...

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#3
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin,

schon mal überlegt, die Kriegswaffen ruhen zu lassen, die verständliche Verärgerung eine Zeit lang zu unterdrücken und einen Kompromiss zu schließen?

Für mich hört sich das danach an, als wären die vor dem Eigentümerwechsel fest davon ausgegangen, selbst der nächste Eigentümer zu werden, hatten aber dann vielleicht Zwist mit dem Vorbesitzer und wurden auf ein Mal mit der Ar...karte konfrontiert. Womöglich hat dann der eine oder andere Sie unberechtigterweise als "gegnerischen Mitspieler" deklariert.

Von daher würde ich es einfach mal mit einem "Neustart" versuchen:
wie wäre es, wenn man der Kommune das Grundstück anbietet im Tausch gegen ein anderes, natürlich gleichwertiges (bzw. sofern notwendig mit finanziellem Abgleich), worauf das gewünschte Projekt dann aber auch durchführbar ist?

Ist vielleicht immer noch besser, als in der "geldfressenden Sackgasse" hängen zu bleiben...

Schönen Tag noch,

wölfin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Vor Gericht würde die Gemeinde schlecht da stehen. Sind aber enorme Kosten, die zu tragen sind.

Was die Gemeinde da abzieht ist schlichtweg illegal.

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Eine Möglichkeit bietet die Fachaufsichtsbeschwerde bei der oberen Baubehörde. Damit muss das LRA erst mal die genauen Gründe für die Ablehnung offen legen, wenn es so wie geschildert abgelaufen ist, dann dürfte das LRA erst mal in Erklärungsnot sein.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Sehen wir es doch mal pragmatisch.

Sie können durch alle Instanzen ziehen und sich die geplante Nutzung versuchen einzuklagen.
Eventuell könnte das sogar von Erfolg gekrönt sein.

Jetzt kommt aber das große ABER

Es kostet sehr viel Zeit und erstmal sehr viel von Ihrem Geld, bis Sie eventuell eine für Sie positive Entscheidung (Urteil) in den Händen halten.
Dann sind Sie drin und können das Gebäude nutzen, aber es ist noch immer so, dass die Gemeinde Sie und Ihr Gewerbe nicht haben will.

Es wird nie Friede herrschen und Sie können davon ausgehen, dass den Ämtern auch weiterhin genügend Dinge einfallen werden, Ihnen die Nutzung des Grundstücks so schwer wie möglich zu machen.

Man sollte die von Harry angesprochene Option nicht aus den Augen verlieren ->

Zitat (von Harry van Sell):
Denken Sie darüber nach, ob Sie verkaufen."

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Direkt am Ortseingang.

Soll das heißen, dass das Grundstück im Außenbereich (§35 BauGB ) liegt oder liegt das Grundstück noch innerhalb der zusammenhängenden Bebauung (§34 BauGB )?
Der Grundstückeigentümer sollte unbedingt prüfen, wo die Grenze zwischen "zusammenhängender Bebauung des Ortes" und "Außenbereich" liegt.

Zitat:
Was die Gemeinde da abzieht ist schlichtweg illegal.

Woher wollen Sie das wissen?

Sollte das Grundstück bereits zum Außenbereich gehören, wird sich der Grundstückseigentümer nicht durchsetzen können.
Im Außenbereich hat der Gesetzgeber die Kommunen mit einem sehr großen Ermessenspielraum ausgestattet und viele Vorschriften sind Kann-Vorschriften. Eine Genehmigung wäre nur nach §35(2) BauGB möglich, und da steht schon das "kann zugelassen werden" Das Verhalten der Gemeinde wäre dann zwar unschön, aber noch nicht illegal.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Snugglepug
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Servus Leute,


danke für eure Antworten.

Es handelt sich um ein §34 BauGB ... Und durch die von der Kommune erlassene Veränderungssperre, möchte man das "Gebiet"... (6 Gebäude...) in ein eindeutiges Gewerbegebiet umdeklarieren. Spielt aber in sofern keine große Rolle, da die Veränderungssperre nur erlassen wurde um mich "mal eben 2 Jahre aufs trockene zu setzen." :fight:

Man hat seitens der Kommune schlichtweg verschlafen, dass Vorkaufsrecht auszuüben. Lag mit unter auch daran, das ich 6 Monate nach dem Kauf den Vorbesitzer drinne hab weiterarbeiten lassen, bis der seine GmbH vollends liquidiert hat. Dann bin ich irgendwann mit dem Plan aufgekreuzt, und da sind die aus allen Wolken gefallen... Denn genau in dem zwischenraum ist denen eingefallen das die ein Feuerwehrhaus haben wollen. Verkauf ist keine Option, ich bekomm den gezahlten Preis nicht mehr raus...

Jetzt steht das Ding nicht gerade im Asternweg in Kaiserslautern wo man ne Eigentumswohnung zum Preis von nem 3 Jahre alten Opel Astra kaufen kann, sondern in nem HotSpot in Süddeutschland. Sprich was potenielle Mieter anbelangt, wird mir die Türe eingerannt.

Mein Rechtsbeistand meinte, der Rechtsweg den ich gehen kann - sei vorab erstmal erschöpft. Was bringe es, gutes Geld - dem schlechten hinterherzuwerfen? :sweat: Da die Kommune nicht selbst bescheidet, gibt die ihre Sache zum zuständigen Landratsamt (auf Nachfrage warum auf Gutsherrenart gehandelt wird, sagte man mir bei der Kommune: Die vom LRA tun was ich will. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!). Es ist richtig das man einen Einspruch einlegen kann, dann entscheidet das Regierungspräsidum als vorgesetze Stelle vor Landratsamt und Kommune - wenn das Regierungspräsidum ablehnen würde, dann steht einem der Klageweg offen. Rechtsbeistand meint aber, ginge nicht - die Veränderungssperre sperrt auch das Regierungspräsidum, das ist quasi der Ultimative Ankerwurf seitens einer Kommune.

Zum Thema Einigung finden:
Überall werden Unterkünfte und Platz für Asylbewerber gesucht. Sogar in unserer Lokalzeitung.
Ich hab gesagt: Machen wir nen Deal - ich bin Geschäftsmann. Ihr könnt die 1300qm für 3 Jahre haben, samt Gebäude. Platz für Container und so hats, ich leg Strom und Wasser. Mir egal und wenn da drin nachher alles Banane ist - wir machen einen Vertrag und das Ding wird halt später saniert was solls. Antwort: Uns doch egal, wir instruieren alle anderen das keiner die Idee für gut befindet, es geht uns nicht um die Asylanten die sind uns wurscht - wir wollen Ihnen wegen sowas auch nicht zum Dank verpflichtet sein und noch in Ihrer Schuld stehen. :wipp: Any Questions left, Gentleman?


______________________________________________________________________

Wie gesagt, würde alles beim Alten belassen - Status Quo herstellen. Ich versteh die Bürokratie nicht?
Ich hab 3 andere Firmenstandorte (2 Davon hab ich gemietet).
Einer ist eine ehemalige Baufirma, wo ich als Mieter reinbin -
Das andere ist in den Plänen schlichtweg ne Halle - wo ich als Mieter reinbin...
Nach abgegebener Gewerbeanmeldung wollt da nie mehr jemand was von mir wissen?
(Bin Tätig in der Dienstleistungs-/ Servicebranche).

Deshalb: Ich kann es doch als Gewerbeobjekt vermieten, an nen Landschaftsgärtner z.B.???

Oder kommt da jetzt in Deutschland aufeinmal ein jeder und sagt:
Das war vorher ne Dönerbude, die kann als Gyros-Pita Imbiss nicht genutzt werden...
Das war vorher Autowerkstatt, die kann als Flaschenrei nacher nicht genutzt werden...





0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Snugglepug):
Oder kommt da jetzt in Deutschland aufeinmal ein jeder und sagt:

Man sollte sich darauf einstellen, das die Gemeinde nicht müde werden wird, jedes Steinchen - egal wie groß - zu finden und es Dir in den Weg zu legen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Snugglepug):
Es ist richtig das man einen Einspruch einlegen kann, dann entscheidet das Regierungspräsidum als vorgesetze Stelle vor Landratsamt und Kommune - wenn das Regierungspräsidum ablehnen würde, dann steht einem der Klageweg offen. Rechtsbeistand meint aber, ginge nicht - die Veränderungssperre sperrt auch das Regierungspräsidum, das ist quasi der Ultimative Ankerwurf seitens einer Kommune.

Na so besonders Geschickt ist der RA wohl nicht.
Für eine Fachaufsichtsbeschwerde braucht es keinen Rechtsanwalt, die stellt man selbst. Hat auch allerdings wenig mit Widerspruch zu tun. Die Fachaufsichtsbeschwerde brachte schon öfters als man denkt erst mal einen Erfolg.
Zitat (von Harry van Sell):
Man sollte sich darauf einstellen, das die Gemeinde nicht müde werden wird, jedes Steinchen - egal wie groß - zu finden und es Dir in den Weg zu legen.

Genau man muss danach einen langen Atem haben, sich an alle Richtlinien und Gesetze halten. Gerade in Gemeinden sind die Beamten dann sehr nachtragend.
Einfach ausgedrückt 5 Jahre, ja so lange sollte man rechnen ist das Verhältnis zu allen Ämtern der entsprechenden Gemeinde ein wenig gestört, und der Weg übers Regierungspräsidium dauert leider bei jeder Sache 4 bis 6 Monate.
Zitat (von Snugglepug):
Verkauf ist keine Option, ich bekomm den gezahlten Preis nicht mehr raus.

Kann schon eine Option sein, erst mal den Bauamtsherren über die obere Baubehörde eines auf den Deckel hauen, aber dann das Bauvorhaben nicht umsetzen, sondern sich mit den Herren an einen Tisch setzen, und über den Preis mit einem Bonusaufschlag verhandeln.
Wenn man nicht auf den Standort beharrt, spart die Variante Holzhammer und Verkauf sehr viele Nerven

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Hmmm, wenn die zu unlauteren Maßnahmen greifen, wäre vielleicht eine gleichartige Gegenwehr in einer auch für diese Leute unangenehmen Vorgehensweise genau das Richtige.
Und was hassen Politiker am meisten?
Richtig: negative Presse! :schock:

Man könnte ja evtl. mal die örtliche Zeitung oder noch größere, weiterreichendere Presse informieren!
Perfekt wäre das aber auch - insbesondere seit der Äußerung mit den Asylanten - z.B. für die Aufdeckungsjournalisten "Team Wallraff", die ja sehr gerne auch mal verdeckt fiese, aber leider wahre Fakten zusammentragen und nachher wirkungsvoll publizieren... :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
Und was hassen Politiker am meisten?
Richtig: negative Presse! :schock:

Man könnte ja evtl. mal die örtliche Zeitung oder noch größere, weiterreichendere Presse informieren!
Perfekt wäre das aber auch - insbesondere seit der Äußerung mit den Asylanten - z.B. für die Aufdeckungsjournalisten "Team Wallraff", die ja sehr gerne auch mal verdeckt fiese, aber leider wahre Fakten zusammentragen und nachher wirkungsvoll publizieren... :grins:


Das funktioniert außerhalb der scripted reality von RTL2 selten. Es handelt sich nicht um Politiiker, sondern um Beamte, selbstherrliche Obrigkeit. Das war schon immer so. Das war noch nie so. Da könnte ja jeder kommen. Und Schikanieren ist deren Hobby.

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