Gewerbeanmeldung bei Musik-Veröffentlichung nötig?

25. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
donnervogel9
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Gewerbeanmeldung bei Musik-Veröffentlichung nötig?

Hallo,

ich schreibe hier, da ich eine Auskunft benötige.

Ich habe ein Musik-Album aufgenommen und möchte dieses nun u.A. mit Hilfe von Cdbaby (http://www.cdbaby.com/) veröffentlichen. Diese Plattform übernimmt die Veröffentlichung in Music-Stores wie iTunes, Spotify, Google Play, Soundcloud etc. Primärziel der Veröffentlichung ist nicht "Geld verdienen", so soll das Album auch "kostenfrei" angeboten werden (schließlich ist es eher ein Hobby). Aber in manchen Stores wie z.B. iTunes ist es nicht möglich, ein Album für "Kunden" kostenfrei anzubieten. Auch bei Spotify bekommt man als Künstler für jeden stream einen kleinen Anteil - ob man möchte oder nicht. Es handelt sich meiner Einschätzung nach dabei um sehr kleine Beträge. Diese werden dann via PayPal oder so ausgezahlt.

Bei meiner Internet-Recherche bin ich auf nicht eindeutige Antworten gestoßen. Einige Künstler müssen anscheinend ein Gewerbe anmelden, während andere es nicht müssen/mussten. Benötige ich nun eine oder nicht und welche Nachteile würden sich ergeben, wenn ich ein Gewerbe anmelden muss? Unterm Strich lege ich bei meinem Projekt wahrscheinlich eher drauf, als dass ich Geld einnehme.

Im Moment geht es nur darum, dieses Album zu veröffentlichen. Weitere Aktionen (ein weiteres Album etc.) sind noch nicht geplant, kann aber nicht ausgeschlossen werden.

Sollte man an der Stelle beim Finanzamt nachfragen, um Probleme zu vermeiden?
Was kann passieren, wenn ich das Album einfach Online veröffentliche ohne ein Gewerbe anzumelden, obwohl ich es vielleicht müsste?

Vielen Dank für Hilfe,
Donnervogel9

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
donnervogel9
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort.

Die Plaftorm benötigt keine Steuernummer und zahlt wohl per PayPal aus. Aber Google Play möchte eine Steuernummer, muss ich mich also an das Finanzamt wenden und nach einer Steuernummer für meine künstlerische Arbeit fragen?

Muss dies VOR der Veröffentlichung geschenen oder steht nur der Zeitpunkt einer Auszahlung durch die Platform im Vordergrund?
Sprich: Kann ich das schon mal veröffentlichen und falls sowieso nur Cent-Beträge zusammenkommen warten, bis ein AUszahlungsvolumen von z.B: 50 oder 100 Euro erreicht worden ist, und erst DANN nach einer Steuernummer fragen. Denn vielleicht ist die Nachfrage auch derartig gering, dass es nie eine Auszahlung geben wird.

Vielen Dank,
donnervogel9


P.S. GEMA ist ein anderes Thema, aber danke. Allerdings kostet der Verein schon was ;-)

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Aber Google Play möchte eine Steuernummer, muss ich mich also an das Finanzamt wenden und nach einer Steuernummer für meine künstlerische Arbeit fragen? Die hat Ihnen irgendwann mal das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Wenn Sie den Brief nicht mehr finden, müssen Sie halt da anfragen, ob Sie die noch mal kriegen können.
Muss dies VOR der Veröffentlichung geschenen oder steht nur der Zeitpunkt einer Auszahlung durch die Platform im Vordergrund? Entschuldigung, aber woher soll hier jemand wissen, wann Google Play die haben will - warum fragen Sie nicht einfach selbst bei denen nach?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
donnervogel9
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zuerst einmal Danke für alle Antworten.


Google Play möchte die Steuernummer erst bei Auszahlung. Die gehen allerdings davon aus, ich wäre ein Unternehmen.

Bzgl. dem Zeitpunkt: mir ist es nur darum gegangen, dass alles mit "richtigen Dingen" zugeht. Ich dachte ich benötige eine extra Steuernummer (wusste nicht, dass das einfach die Steuernummer ist, welche ich Mal zugeschickt bekommen habe und lebenslänglich gültig ist).

Ich formulieren es daher Mal anders:
In der Steuererklärung muss ich nur die von Google Play oder Cdbaby getätigten Auszahlungen angeben?

Wenn ich also das Auszahlungslimit auf 100 Euro setze und 2016 noch keine Auszahlung stattfindet (da Kontostand bei Google Play noch bei bspw 20 Euro liegt), dann muss ich das für die Steuererklärung 2016 nicht angeben, sondern erst 2017, wenn die 100 Euro Grenze erreicht ist und mit Google Play das Geld sendet?

Wenn das so ist und mehr nicht nötig ist (Rechtlich), dann ist das ja alles halb so wild. :)

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

In der Steuererklärung muss ich nur die von Google Play oder Cdbaby getätigten Auszahlungen angeben? Wenn das die einzigen Plattformen sind, über die Geld reinkommt: Ja.

Wenn ich also das Auszahlungslimit auf 100 Euro setze und 2016 noch keine Auszahlung stattfindet (da Kontostand bei Google Play noch bei bspw 20 Euro liegt), dann muss ich das für die Steuererklärung 2016 nicht angeben, sondern erst 2017, wenn die 100 Euro Grenze erreicht ist und mit Google Play das Geld sendet? Ja - nennt sich "Zuflußprinzip".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von donnervogel9):
In der Steuererklärung muss ich nur die von Google Play oder Cdbaby getätigten Auszahlungen angeben?

Es wäre empfehlenswert alle Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben.

Man kann allerdings im Gegenszug auch entstehende Kosten zum Abzug bringen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
donnervogel9
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von donnervogel9):
In der Steuererklärung muss ich nur die von Google Play oder Cdbaby getätigten Auszahlungen angeben?

Es wäre empfehlenswert alle Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben.

Man kann allerdings im Gegenszug auch entstehende Kosten zum Abzug bringen.


Na ich meine natürlich nur was das Musik Projekt angeht. Außer meinen Dayjob und das Musikzeug habe ich nichts...
Ja Steuernummer habe ich von der letztes Steuererklärung. Danke

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen