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Gewerbe rückwirkend abmelden ?

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Gewerbe rückwirkend abmelden ?

Ein Bekannter von mir hat Ende April !!!
sein Geschäft geschlossen.
Bis jetzt hat er sein Gewerbe noch nicht abgemeldet.
Kommen da noch Kosten auf ihn zu ???
Wir haben dieses Thema gestern Abend lange disskutiert.
Ich sage ja,es kommen Kosten auf ihn zu oder habe ich Unrecht ?

Kann er sein Gewerbe noch rückwirkend abmelden ??

Lg

Celjas

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von celjas am 16.09.2009 21:26
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Gewerbe rückwirkend abmelden ?
Ich nehme mal an Einzelunternehmer? Dann sind einige Kosten unabhängig von der Gewerbeabmeldung (z.B. für Gewhärleistung und / oder Garantie etc).

Trotzdem sollte man das Gewerbe abmelden, denn Beiträge für Versicherungen, IHK, etc. fallen unter Umständen auch an, wenn das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"


von Harry van Sell am 16.09.2009 22:58
Status: Tao (17168 Beiträge)
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