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Gewerbe rückwirkend abmelden

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Gewerbe rückwirkend abmelden

Hallo,

ich habe seit Juni 2001 ein Gewerbe angemeldet, aber seit Ende letzten Jahres nicht mehr gewerblich gearbeitet.

Leider habe ich versäumt, das Gewerbe (als Zweiteinkommen - also nix Großes ...) zu diesem Zeitpunkt abzumelden.

Kann ich es jetzt auch noch rückwirkend abmelden?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Deejay


von Deejay2307 am 04.10.2004 15:28
Status: Legende (339 Beiträge)
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>Gewerbe rückwirkend abmelden
Hallo,

das kann man grundsätzlich vergessen;
rückwirkend geht beim Staat nie etwas!

Gruß

-----------------
"* Die größte Gefahr im Leben ist,
dass man zu vorsichtig wird *
Alfred Adler"


von coollogo am 05.10.2004 12:24
Status: Stift (34 Beiträge)
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>Gewerbe rückwirkend abmelden
Ein Gewerbe rückwirkend abzumelden geht wohl nicht, aber wozu denn auch ? Man kann es ja auch jetzt abmelden und macht dann seine Steuererklärungen. Wenn man in der fraglichen Zeit nichts verdient hat muss man auch nichts versteuern. So ist steuerrechtlich alles in Ordnung und es gibt überhaupt kein Problem. Man kann durchaus überall eine Null eintragen (sollte dann aber auch stimmen...) und gibt an: Gewerbe nicht ausgeübt. Habe ich selber auch schon gemacht.

-- Editiert von Buchwurm am 06.10.2004 23:06:44


von Buchwurm am 06.10.2004 23:02
Status: Stift (46 Beiträge)
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