Hallo,ich habe seit Juni 2001 ein Gewerbe angemeldet, aber seit Ende letzten Jahres nicht mehr gewerblich gearbeitet. Leider habe ich versäumt, das Gewerbe (als Zweiteinkommen - also nix Großes ...) zu diesem Zeitpunkt abzumelden.Kann ich es jetzt auch noch rückwirkend abmelden?Vielen Dank für Eure Antworten.Deejay
Ein Gewerbe rückwirkend abzumelden geht wohl nicht, aber wozu denn auch ? Man kann es ja auch jetzt abmelden und macht dann seine Steuererklärungen. Wenn man in der fraglichen Zeit nichts verdient hat muss man auch nichts versteuern. So ist steuerrechtlich alles in Ordnung und es gibt überhaupt kein Problem. Man kann durchaus überall eine Null eintragen (sollte dann aber auch stimmen...) und gibt an: Gewerbe nicht ausgeübt. Habe ich selber auch schon gemacht.-- Editiert von Buchwurm am 06.10.2004 23:06:44