Gewerbe nicht angemeldet UNTER Freibetrag

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
GAFhe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe nicht angemeldet UNTER Freibetrag

Guten Tag, ich habe folgendes Anliegen mit der Hoffnung auf jemanden, der mir eine zweifelsfreie Antwort geben kann.
Ich bin in der Vergangenheit für mehrere Monate einem Gewerbe nachgegangen (jetzt nicht mehr), ohne dieses angemeldet zu haben.
Dabei habe ich jedoch deutlich weniger als 24500 € , der Betrag, ab dem Gewerbesteuer erst zu entrichten ist, verdient.
Bei einer Überprüfung durch das JobCenter wurde ich nach meiner Gewerbeabmeldung befragt.
Kann mir etwas (Bußgeld, Strafe,...) passieren, wenn ich nun angebe, dass ich das Gewerbe seinerzeit nicht angemeldet hatte, und wenn ja, was wären die Folgen?
Vielen herzlichen Dank im voraus für konstruktive Beiträge! Bitte nur Antworten, falls Sie sich sicher sind, keine Vermutungen. Danke!

-- Editiert von Moderator am 21.06.2017 18:16

-- Thema wurde verschoben am 21.06.2017 18:16

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von GAFhe):
Kann mir etwas (Bußgeld, Strafe,...) passieren, wenn ich nun angebe, dass ich das Gewerbe seinerzeit nicht angemeldet hatte

Ja, kann es.



Zitat (von GAFhe):
und wenn ja, was wären die Folgen?

Abgesehen von jeder Menge Scherereien mit den Ämtern wegen Nachweisen und möglicher Schätzungen:
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Sozialbetrug mit entsprechender Strafe.
Rückzahlung zu unrecht erhaltener Zahlungen.
Nachzahlung der nicht geleisteten Zahlungen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Dabei habe ich jedoch deutlich weniger als 24500 € , der Betrag, ab dem Gewerbesteuer erst zu entrichten ist, verdient. Da hätten wir dann nur noch die Hinterziehung von Einkommen- und Umsatzsteuer, Sozialbetrug und die Nichtanmeldung des Gewerbes (eine Ordnungswidrigkeit - der Rest sind Straftaten).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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