Gewerbe nachträglich anmelden
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ende Oktober diesen Jahres bekam ich das Angebot für eine Firma
selbstständig,also freiberuflich, zu arbeiten.
Daraufhin habe ich einen Bekannten um Rat gefragt und mit diesem
den Antrag auf "Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen... Tätigkeit" ausgefüllt und abgeschickt.
Das lief soweit auch ganz gut. Nur habe ich beim Finanzamt
als Tätigkeit bereits einen Bereich angegeben, der gewerbepflichtig ist, nämlich webhosting, diesen aber bis heute noch nicht genutzt.
Da ich jetzt einen Kunden habe der diesen Service in Anspruch nehmen möchte, wollte ich nachträglich ein Gewerbe anmelden.
Jetzt habe ich aber bei Suche nach dem Antrag gelesen, dass es
ordnungswidrig ist das Gewerbe nachträglich anzumelden.
Mein Bekannter riet mir eine Ust-Idnr zu beantragen,
daher sollte ich bis jetzt jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen.
Bekomme ich da jetzt Probleme mit der Anmeldung bzw. muss Bußgelder o.ä. zahlen?
Vielen Dank schonmal für die Antworten!
von Hugo1235 am 29.11.2006 12:56
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