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Gewerbe anmelden trotz negativem Führungszeugnis

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Gewerbe anmelden trotz negativem Führungszeugnis

Hallo,
kann jemand ein Gewerbe (Verkauf von reparierten Waren über ebay)genehmigt bekommen, wenn im Führungszeugnis eine Verurteilung wegen BtM eingetragen ist? Am Gewerbeamt wurde nur mitgeteilt, daß man für den Antrag bezahlen muß und eine Genehmigung ungewiß ist. Welche Möglichkeiten gibt es bei einer Ablehnung?
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich im voraus.

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von graumauer am 12.07.2012 16:20
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 85 weitere Beiträge zum Thema "Gewerbe".


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>Gewerbe anmelden trotz negativem Führungszeugnis

Eine Genehmigung für die Errichtung eines Gewerbebetriebs braucht man nur für einige wenige genehmigungspflichte Gewerbe.

In allen anderen Fällen meldet man einfach das Gewerbe an, das man errichtet, und gut ist. Dafür braucht es keinerlei Unterlagen (außer dem Personalausweis).

Für die Ausübung bestimmter Handwerksgewerbe braucht man einen Meisterbrief oder Gesellenbrief, dessen Vorhandensein wird dann ggf. geprüft.

Ein Führungszeugnis wird höchstens für die Anmeldung genehmigungspflichtiger Gewerbe wie "Bewachungsgewerbe" o.ä. benötigt.

-- Editiert TomRohwer am 12.07.2012 23:50


von TomRohwer am 12.07.2012 23:49
Status: Stift (31 Beiträge)
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>Gewerbe anmelden trotz negativem Führungszeugnis
Hallo,

das Gewerbeamt hat mir mitgeteilt, daß ich als gewerblicher Verkäufer bei ebay ein Führungszeugnis benötige.
Für meine handwerklichen Tätigkeiten gibt es kein Problem.

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von graumauer am 13.07.2012 08:28
Status: Praktikant (14 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Gewerbe anmelden trotz negativem Führungszeugnis
Sind Sie denn sicher, daß die Verurteilung im FZ steht? Das ist nämlich kreineswegs immer der Fall.

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von muemmel am 13.07.2012 13:13
Status: Tao (10821 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Gewerbe anmelden trotz negativem Führungszeugnis
Ja, bin ich. Habe noch Bewährung.


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von graumauer am 13.07.2012 13:18
Status: Praktikant (14 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Gewerbe anmelden trotz negativem Führungszeugnis
§ 34b (4) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

1.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt; die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist, oder
2.
der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; dies ist in der Regel der Fall, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 Insolvenzordnung, § 915 Zivilprozeßordnung) eingetragen ist.

Btm-Delikte sind da nicht aufgeführt. Allerdings sind pauschal "Verbrechen" aufgeführt: Gewöhnlicher Btm-Handel und -besitz gehört da nicht dazu, aber Sachen wie Besitz einer nicht geringen Menge Btm oder Btm-Weitergabe an Minderjährige.

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von muemmel am 13.07.2012 14:06
Status: Tao (10821 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Gewerbe anmelden trotz negativem Führungszeugnis
> § 34b (4) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

Das bezieht sich auf das Versteigerergewerbe

Beim alltäglichen Ebaygeschäft handelt es sich nicht um Versteigerungen im Rechtssinne. (BGH, VIII ZR 375/03)

Und bei der Anmeldung eines genehmigungsfreien Gewerbes wird eh kein Führungszeugnis verlangt.

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von TomRohwer am 13.07.2012 21:59
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Gewerbe anmelden trotz negativem Führungszeugnis
> das Gewerbeamt hat mir mitgeteilt, daß ich als gewerblicher Verkäufer bei ebay ein Führungszeugnis benötige.

Da irrt das Gewerbeamt - weil es vermutlich irrig animmt, daß Ebay-Auktionen Versteigerungen im rechtlichen Sinne sind, was sie aber eben nicht sind.

Das sollte sich mit Hilfe der zuständigen IHK oder ggf. eines Rechtsanwaltes schnell aus der Welt schaffen lassen.

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von TomRohwer am 13.07.2012 22:01
Status: Stift (31 Beiträge)
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>Gewerbe anmelden trotz negativem Führungszeugnis
quote:
Gewerbe (Verkauf von reparierten Waren über ebay)genehmigt

Wer meldet den so einen Sche... an.

An und Verkauf von Waren. Reicht aus. Und wenn man dem Gewerbeamt nichts von der Vorstrafe erzählt, wollen die auch nichts wissen.

Man nennt das "Gewerbeanmeldung" nicht "Gewerbeerlaubnis".
Einfach Antrag ausfüllen und hin schicken.

Wobei man in dem Gewerbeamt wohl jetzt Probleme bekommen wird. Also in den nächsten Ort anmelden, dann umziehen :-)

Ebay macht keine §34 Versteigerungen, das haben Gericht bereits eindeutig geklärt

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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 14.07.2012 23:57
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>Gewerbe anmelden trotz negativem Führungszeugnis
@ Tom, Querschläger,

das ist schon klar, daß der § 34b nicht auf den TE anzuwenden ist - das sollte eher nach dem Motto gehen: "Selbst da wäre eine Vorstrafe wegen Btmbesitz oder -handels nicht hinderlich, in Ihrem Fall also erst recht."

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von muemmel am 15.07.2012 14:56
Status: Tao (10821 Beiträge)
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