Gewerbe als Energieberater, Makler oder Vermittler anmelden?

6. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
ballking
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Gewerbe als Energieberater, Makler oder Vermittler anmelden?

Hallo zusammen, wir möchten gerne ein Gewerbe eröffnen bei dem wir persönlich Privatpersonen beraten und ein Vergleichsportal nutzen. Hierbei sollen die Kunden dann zu einem günstigeren Energieanbieter wechseln können. Hier stellt sich uns nun die Frage ob wir uns energieberater nennen dürfen? Oder gibt es bestimmte Voraussetzungen warum wir uns Makler oder Vermittler nennen müssen? Uns ist nicht bekannt, dass es im Bereich der Energielieferverträge und deren Vermittlung ähnliche Bestimmung gibt wie in der Versicherungsbranche.

Vielen Dank für jeden Hinweis und Hilfe!

-- Editier von ballking am 06.09.2017 19:00

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von ballking):
Hier stellt sich uns nun die Frage ob wir uns energieberater nennen dürfen?

Sofern man einen HWK Abschluss hat, wo dies bestätigt ja. Ist ja nur ein 6 Monate Wochenendkurs für Meister, mit Prüfung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ballking
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von ballking):
Hier stellt sich uns nun die Frage ob wir uns energieberater nennen dürfen?

Sofern man einen HWK Abschluss hat, wo dies bestätigt ja. Ist ja nur ein 6 Monate Wochenendkurs für Meister, mit Prüfung.

Da muss ich leider wiedersprechen. Der Begriff "Energieberater" ist nicht geschützt und nicht an HWK Abschluss gebunden.
Mir geht es auch viel mehr darum, das wir ähnlich wie bei Versicherungen ja auch vermittelnd tätig sind. Wir würden uns aber lieber Berater nennen. Es sei noch der Hinweis gegeben dass wir an keinen Energieanbieter gebunden sind und der Kunde im Endeffekt alles selber unterschreibt bzw. uns oder dem Vergleichsportal eine Vollmacht für den Wechsel gibt....
In der Versicherungsbranche ist die Berufsbezeichnung und deren Bedingungen wohl genau geregelt, aber ich finde nichts zu unserem Vorhaben.

-- Editiert von ballking am 06.09.2017 21:13

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ballking):
bei dem wir persönlich Privatpersonen beraten und ein Vergleichsportal nutzen. Hierbei sollen die Kunden dann zu einem günstigeren Energieanbieter wechseln können.

Mir ist das Geschäftmodell noch nicht ganz klar.
Also sind die Kunden euer Ziel, die zu doof sind ein paar Mausklicks auf den gängigen Vergleichsportalen zu machen?
Der Kunde der dann z.B. 50 EUR spart, zahlt euch wie viel?



Zitat (von ballking):
Hier stellt sich uns nun die Frage ob wir uns energieberater nennen dürfen?

Zitat (von ballking):
Der Begriff "Energieberater" ist nicht geschützt und nicht an HWK Abschluss gebunden.

Stimmt, jeder Depp darf sich so nennen. Weshalb das dann auch durchaus auch eine ensprechende Wertschätzung genießt.

In übrigen weckt man mit der Bezeichnung falsche Vorstellungen, da das was umgangssprachlich als "Energieberater" bekannt ist, eben keine billigen Strom- und Gasverträge vertickt.
Die echten "Energieberater" könnten da dann schnell mit Anwalt und Abmahnung bei der Hand sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ballking
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Mir ist das Geschäftmodell noch nicht ganz klar.
Also sind die Kunden euer Ziel, die zu doof sind ein paar Mausklicks auf den gängigen Vergleichsportalen zu machen?
Der Kunde der dann z.B. 50 EUR spart, zahlt euch wie viel?

Das hat nichts mit Kunden die zu doof sind zu tun. Viele Personen sind entweder nicht soit dem Internet vertraut wie manch hier einer. Andere haben die Sorge, das sie auf einmal.ohne Strom da stehen, und und und...

In der Regel spart ein Singlehaushalt, unabhängig bei welchem Anbieter er gerade ist um die 100 Euro... Dieser zählt dann 30 Euro an uns.
Das ganze soll.auch relativ klein bleiben und sehr sehr regional eingeschränkt... Halt ein kleiner Nebenverdienst...

-- Editiert von ballking am 06.09.2017 23:19

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von ballking):
Das hat nichts mit Kunden die zu doof sind zu tun.

Klar doch, man versucht was vor zu täuschen, was man nicht ist. Ein Energieberater mit Abschluss wird sich hüten, je einen Stromanbieter oder sonst was zu vermitteln. Energieausweise ausstellen, und nach Engergieeinsparmöglichkeiten beraten, das betrifft Wärmedämmung, Energieeffinzienz ermitteln usw.
Würde ich ein Verkäufer / Vermittler damit schmücken, würden es wohl einige Energieberater nicht lustig finden und den Rest der HWK machen lassen:
Zitat (von Harry van Sell):
Die echten "Energieberater" könnten da dann schnell mit Anwalt und Abmahnung bei der Hand sein.

Ja dafür reicht eine Meldung bei der zuständigen HWK aus.
Zitat (von ballking):
In der Regel spart ein Singlehaushalt, unabhängig bei welchem Anbieter er gerade ist um die 100 Euro... Dieser zählt dann 30 Euro an uns.

Schön das ist eine Maklertätigkeit, und man haftet für die Beratung. Das wird besonders lustig, wenn man sich auf die Portale im Netz verlässt, da die Versorger oft besondere Tarife für Hauseigentümer anbieten, welche gar nie im Netz stehen.
Dann kann man sich gleich mal auf Schadenersatzforderungen einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ballking
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Hinweise! Auch wenn ich mich an der ein oder anderen Stelle falsch verstanden fühle, möchte ich mich für alle Hinweise und Tipps hier bedanken! Es geht mir nicht wirklich darum irgendwelche Leute abzuzocken oder ähnliches. Auch die Hinweise für den Berater nehme ich sehr ernst und werde nicht den Begriff hierfür verwenden.

Eine habe ich aber noch: Spezielle Tarife für Hauseigentümer sind mir nicht bekannt! Außer bei Leerstand...

Vielen Dank noch mal und Gruß!

-- Editiert von ballking am 07.09.2017 18:44

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von ballking):
Eine habe ich aber noch: Spezielle Tarife für Hauseigentümer sind mir nicht bekannt!

Ganz einfach die örtlichen Versorger haben viele Tarife nicht online, da hilft ein Gespräch mit deren Kundenberater, nun beim selbst bewohnten Haus ist die Kundenbindung eben wichtiger, und man kann eben nur darüber lachen, was die Vergleichportale so bieten.
Den Portalen wird schon länger vorgeworfen nicht neutral zu sein:
http://www.spiegel.de/spiegel/check24-verivox-und-co-wie-vergleichsportale-die-verbraucher-taeuschen-a-1157826.html
Man spart aus Erfahrung gar nichts, im Gegenteil wenn der Wechselbonus verbraucht ist, kommt man sehr teuer weg, und die genannten Verbrauchsdaten sind Augenwischerei, da sollten 4 Personen 5000 kw/h im Jahr verbrauchen, real unter 3000 kw/h.
Schön wenn man dann als Makler auftritt und der Kunde danach den Bluff erkennt.
Genau gleich ist es auch mit KFZ Versicherungen, da bekommt man von jedem Versicherungsvertreter vor Ort die besseren Tarife, da auch wieder Haus, und Beruf eine Rolle spielen.
Zitat (von ballking):
Auch wenn ich mich an der ein oder anderen Stelle falsch verstanden fühle,

Also Geschäftsidee kann man damit nur verlieren, denn man haftet auch für die Dinge, wie ein Makler. Und für eine richtig bezeichnete Dienstleistung "wir suchen für sie im Netz" ist kaum einer bereit Geld zu bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ballking):
Es geht mir nicht wirklich darum irgendwelche Leute abzuzocken oder ähnliches.

Das hat auch keiner unterstellt.

Das Problem sind die Anbieter die zum Teil versteckte Zusatzkosten erheben, die aber im Preisvergleichsportal nicht berücksichtigt werden.
Ich kenne Anbieter, die haben für jedes Portal spezielle Tarife um möglichst weit vorne zu stehen. Das fehelende Geld wird dann hintenrum wieder reingeholt.

Und der Kunde kann dann durchaus den Berater dafür verklagen, auf Zahlung der Differenzen. Denn jemand der berät ist etwas anderes als jemand der nur vermittelt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ballking
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von ballking):
Es geht mir nicht wirklich darum irgendwelche Leute abzuzocken oder ähnliches.

Das hat auch keiner unterstellt.

Das Problem sind die Anbieter die zum Teil versteckte Zusatzkosten erheben, die aber im Preisvergleichsportal nicht berücksichtigt werden.
Ich kenne Anbieter, die haben für jedes Portal spezielle Tarife um möglichst weit vorne zu stehen. Das fehelende Geld wird dann hintenrum wieder reingeholt.

Und der Kunde kann dann durchaus den Berater dafür verklagen, auf Zahlung der Differenzen. Denn jemand der berät ist etwas anderes als jemand der nur vermittelt.


Vielen Dank! Die ganzen Kniffs und Tricks sind mir bekannt und von daher werde ich auch nur das empfehlen was ich guten Herzens auch selber nehmen würde.
Und ja, die Einsparungen kommen meistens nur durch die Boni zustande. Von daher sollte / mussan jedes Jahr wechseln...

Grundlegend ging es mir ja auch um die Namenswahl des Gewerbes. Da ist der letzte Satz interessant:

Zitat (von Harry van Sell):
Denn jemand der berät ist etwas anderes als jemand der nur vermittelt.


Wir möchten uns ja auch nicht mit Titeln schmücken was wir nicht sind....
Aber wie genau unterscheiden sich rechtlich die Begriffe Makler, Vermittler und Berater?

Es wäre ja auch ein Begriff wie Energievermittler möglich.

Ich sollte auch erwähnen dass wir neben dem Wechsel die Personen zum Energieverbrauch und möglichen Einsparungen beraten möchten....

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von ballking):
Aber wie genau unterscheiden sich rechtlich die Begriffe Makler, Vermittler und Berater?

Man sollte es mehr noch differenzieren, Vermittler und Makler sind relativ identisch, was man verspricht muss man halten, ansonsten Schadenersatz bezahlen.
Für beraten muss man allgemein fachlich fundierte Kenntnisse haben, z.B. Heizungsbauer, Elektriker und Kaminkehrer können die Zusatzausbildung Energieberater HWK erwerben.
Zitat (von ballking):
Ich sollte auch erwähnen dass wir neben dem Wechsel die Personen zum Energieverbrauch und möglichen Einsparungen beraten möchten..

Dafür gibt es schon die kostenlosen vom Staat bezahlten Beratungsstellen, vor allem was will man raten, ohne das man der Gefahr dem Schadenersatz entgegensieht?
Aus dem Grund hat man eine Berufshaftpflicht, welche allerdings auch wieder eine Ausbildung sehen will. Selbst der einfachste Ratschlag im Haus aufs Licht zu verzichten, könnte wenn einer dann die Treppe runterstürzt eben zu Schadenersatzansprüchen führen.
Vielleicht sollte man erst mal ein Existenzgründerseminar bei der HWK besuchen, dort werden einem die Grundsätzlichkeiten auch erläutert.
Zitat (von ballking):
Und ja, die Einsparungen kommen meistens nur durch die Boni zustande. Von daher sollte / mussan jedes Jahr wechseln..

Tja nicht mal das wird manchmal reichen, wenn die AGB erst die Auszahlung im zweiten Jahr vorsehen. Und auch mündliche Verträge sind gültig, also man nimmt die ominösen Portale her und verspricht dem Kunden schau mal, so vie Einsparung, welche dann nicht erfüllt wird, tja und Pech hatte man.
Dazu setzt man sich mit manchen Aussagen dann der Gefahr aus, das man Unterlassungserklären von anderen Lieferanten bekommt weil diese Tarife nicht bei den Portalen gelistet sein. Auch wieder Pech gehabt.

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