Gewerbe abmelden - großes Fragezeichen
Hallo,
ich betreibe ein Internetgewerbe Nebenberuflich und werde dies nun aufhören. Beim Gewerbeamt werde ich das Gewerbe abmelden und beim Finanzamt werde ich ebenfalls bescheid sagen ( schriftlich ) das ich das Gewerbe einstelle.
Nun meine Frage :
Wenn ich das richtig verstehe, muß ich das gesamte Firmenvermögen auflösen und die Werte beim FA angeben. Nun ist meine Frage, wann muß ich das machen bzw. wann muß ich dafür die Steuern bezahlen ?
Wenn ich diesen Monat das Finanzamt informiere, würde ich die Auflistung der Firmengüter erst mit der Lohnsteuermeldung 2011 machen - das wäre dann Ende 2012 - ist das so OK ?
Meine befürchtung ist : Ich gebe das Gewerbe dran, weil ich einfach kein Geld mehr damit verdiene. Habe aktuell auch nicht so viel Geld. Wenn ich jetzt z.B. das Firmenfahrzeug in mein Privatvermögen überführe und ich muß dafür Steuern bezahlen, kann ich die nicht dieses Jahr bezahlen. Darum würde ich das Gewerbe gerne in der Lohnsteuererklärung für 2011 abrechnen - und diese würde dann ein Steuerberater zum Ende 2012 machen - wäre das OK ?
Ich hoffe ich habe mich jetzt nicht zu dämlich ausgedrückt
Gruß
Frank
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von sandmen am 16.06.2011 00:35
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