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Gewerbe Neu - letzte Unklarheiten

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Gewerbe Neu - letzte Unklarheiten

Habe frisch ein Gewerbe für nebenbei angemeldet, da sich mein Hauptberuf warscheinlich innerhalb von 2 Jahren beenden wird. Darum möchte ich versuchen mit unterschiedlichen Waren in einem Online Shop selbst fußzufassen. Kaum.Ausbildung liegt mir zu Teil, dennoch ist es schon länger her und einige Lücken sind auch entstanden.

1) Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim FA:

Kleinunternehmerregelung bis 17.500 EUR
- 17.500 EUR Gewinn/Rohgewinn oder Umsatz ?
- Zählt mein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit dazu?

Zum Verständnis: Kleinunternehmer berechnen keine Steuer. Wäre dann, dass folgende rechnen Beispiel richtig?:

Kleinunternehmer kauft Ware zu 100 EUR und möchte 100 EUR Gewinn haben.

EK 119,- (19%Steuer)
VK 219,- / Endkunde zahlt 219,-

Unternehmer kauft Ware zu 100 EUR und möchte 100 EUR Gewinn haben.

EK 100,- (Steuer durchlaufender Posten)
VK 200,- / jedoch muss Endkunde insg. 238,- (38,- Ustd.) zahlen

Demnach zahlt doch der Endkunden beim Kleinunternehmer weniger!???

2) Einnahmeüberschusserklärung / 4/3 Rechnung:

- Abzugeben mit Anlage N bei Einkommenssteuererklärung?
- In welchen Umfang muss diese belegt werden bzw. berechnet werden -
nehme ich einfach alle im Jahr angefallenen Verkaufsrechnungen minus der Einkaufsrechnung? Oder muss ich auch den verbleibenen Bestand durch eine Inventur erfassen und mit einfließen lassen?

3) Bestandsführung:

Einkauf und Verkauf von Waren bei Unternehmern mit monatlicher Abgabe Wahlmöglichkeit bezüglich Ustd.-voranmeldung habe ich soweit verstanden.

- Was wenn ich z.B. Musik CDs einkaufe und eine davon selber auspacke und hören will. Ggf. irgendwann als gerbaucht verkaufe. Muss ich dann die eine CD bei der Ustd.voranmeldung mit angeben oder erst wenn ich es als gebraucht bzw. B-Ware verkaufe?
- Wenn ich z.B. eine CD für 20 EUR einkaufe, könnte ich sie auch mit einem obligatorischen EUR ausbuchen oder muss es mindesten die Einkaufssumme sein, die ich bei der Ustd.voranmeldung zugrundelege?
- Wie verhält es sich, wenn ich etwas davon einem Bekannten zum Geburtstag verschenken will?
- Kann überhaupt jmd. meine Menge kontrollieren bzw. muss ich eine Mengenbestandsliste führen, außer natürlich für den eigen Überblick.

3.A) Was muss man beim Einkauf von gebrauchten Waren beachten...
- Wenn ich etwas von jmd. privat Ankaufe / Gebrauchte Ware oder aus privat Bestand und keinen Einkaufsbeleg habe, muss ich es dann in meinen Bestand aufnehmen oder irgendwie Belegen?
- Oder muss man es nur beim Verkauf, als gebraucht Deklarieren und natürlich mit Steuer ausweisen beim "normal" Unternehmer und beim Kleinunternehmer als Netto berechnen?

4) Abschreibung:
- Ab welchem Wert muss man über Jahre Abschreiben und ab welchen nicht?
- Bei Sofort Abschreibung, kann ich das erst am Ende des Jahres mit der Steuererklärung geltend machen oder bereits bei Ustd.-voranemeldung.
Bsp.:
Porto Rechnung, Druckerpatrone oder Etiketten-Gerät im Wert von 119 EUR (inkl.Steuer) im Januar gekauft.
Kann ich nun die 19% bei der Ustd.-voranmeldung angeben und und den Nettoeinkaufwert am Ende des Jahres um meinen Gewinn zu schmälern?

5) Gewinn:
- Ab wieviel EUR Umsatz bzw. Gewinn kommt es zur Gewinnversteuerung?
- Wie sieht solch eine Bsp.-Berechnung inkl. eines Anschaffungsposten aus, der den Gewinn schmälert aus... bitte mit Netto/Brutto Kennzeichnung bei Erklärung.

VIELE FRAGEN UND SICHERLICH NICHT DIE SCHLAUSTEN, ALSO BITTE NICHT BEWERTEN - ICH DANKE JEDEN, DER MIR HELFEN KANN, ENDLICH ALL MEINE FAGEN ZU LÖSEN!


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"Fragen zu Gewährleistung/Garantie? Nur zu! "


von Dice am 09.02.2010 21:10
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>Gewerbe Neu - letzte Unklarheiten
Hallo, kann mir denn keiner etwas beantworten???

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von Dice am 14.02.2010 16:21
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>Gewerbe Neu - letzte Unklarheiten
Hi,

1. Die 17.500 Euro beziehen sich auf den Umsatz. Und ein Einkommen aus AN-Tätigkeiten gehört natürlich nicht dazu. Und was schreiben Sie da dauernd von Umsatzsteuervoranmeldung - ich denke, Sie sind Kleinunternehmer?
4. Anschaffungen, die bis zu 410 Euro kosten, können Sie sofort abschreiben.
5. Der Steuerfreibetrag beträgt für 2010 8004 Euro. Dafür werden alle Einkommen zusammengerechnet, also aus Selbständigkeit UND AN-Tätigkeit.

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 14.02.2010 16:42
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>Gewerbe Neu - letzte Unklarheiten
Nein Kleinunternehmer habe ich nicht geschrieben. Nur das ich ein Gewerbe angemeldet haben. Würde evtl. auf Kleinunternehmer umschwänken, dachte in erste Instanz das wäre nicht möglich, wegen Haupt-AN-Tätigkeit. Deshalb auch die Fragen, betreffs Umsatzsteuervoranmeldung....

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von Dice am 14.02.2010 16:49
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>Gewerbe Neu - letzte Unklarheiten
Hi,

tja, wenn Sie sich gegen die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entschieden haben, sind Sie für 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden. Es wäre wahrhaftig klüger gewesen, Sie hätten sich vor der Existenzgründung ein paar Grundkenntnisse angeeignet oder wenigstens die entsprechenden Webseiten gelesen...Jetzt müssen Sie Umsatzsteuer kassieren, egal wie hoch oder niedrig Ihre Umsätze sind. Das ist ärgerlich, denn wie Sie richtig vermutet haben, zahlt der Kunde beim Kleinunternehmer weniger.

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 14.02.2010 17:00
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>Gewerbe Neu - letzte Unklarheiten
Ok, also stimmt mein Rechenbeispiel. Warum wählen dann soviel "kein Kleinunternehmer" und begründen es damit, dass die Käufer Ustd.ausgewiesen haben möchten? Könnte ja ein 2tes Gewerbe aufmachen... Habt ihr noch ein paar mehr Antworten... klasse langsam kommt Bewegung rein...

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von Dice am 14.02.2010 17:08
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>Gewerbe Neu - letzte Unklarheiten
Hi,

na, eben weil der Kunde die ausgewiesene Umsatzsteuer haben will, weil er selber selbstständig ist und das als Vorsteuer abziehen will. Das kommt halt auf den Kundenkreis an...

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 14.02.2010 17:11
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>Gewerbe Neu - letzte Unklarheiten
Macht Sinn... leider nicht bei meinen Kundenkreis...

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von Dice am 14.02.2010 17:16
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